Abschlagszahlung bei Kündigung von Mietverhältnis?

4 Antworten

Gemäß §537 Abs. 2 BGB ist man zur Mietzahlung nicht mehr verpflichtet, sobald der Vermieter aufgrund der Überlassung des Wohnraums an einen Dritten nicht mehr imstande ist, dir als Mieter den Gebrauch des Wohnraums zu gewähren.

Sowas habe ich ohne Begründung noch nie gehört.

Hast du eigentlich keine Kaution hinterlegt?

Wenn nein, dann kläre das bitte. Kann sein, der braucht das wegen Verbauchskosten oder sowas. Das in der Tat gibt es. Ich kenne jemand, die ausgezogen ist und es wurde vereinbart, dass der Rest der Kaution erst später ausgezahlt wird, nach Erstellung der Ganzjahres Verbauchsabrechnung und das dann diese Kosten anteilig abgezogen werden.

Sonst bleibt der Vermieter ja auf diesen Kosten sitzen.

Aber ganz wichtig: SCHRIFTLICH!vereinbaren!

EmilXY03 
Fragesteller
 31.10.2019, 14:05

Doch, ich musste 3 Monatsmieten als Kaution hinterlassen.

Ich weiß, das war dumm, es nur mündlich zu vereinbaren. Wird mir auch nicht wieder passieren aber jetzt ist leider schon rumunf muss gucken, wie ich da wieder rauskomm:(

0
Elizabeth2  31.10.2019, 15:09
@EmilXY03

dann hat er doch die Kaution und NUN lasse dir bitte schriftlich geben, was er von dir will. Das ist doch voll daneben. Wenigstens gibt es über die Kaution was.

Da aber viel mündlich vereinbart worden ist, halte ich es für das beste, du fragst erstmal. Vielleicht machst du die Pferde scheu, wo gar keine sind.....

0

frag deinen Vermieter für was das sein soll

EmilXY03 
Fragesteller
 31.10.2019, 14:07

Da sagt er, dass es ist, da ich früher aus dem Mietverhältnis ausscheide. Da hat er zwar recht aber er macht trotzdem keinen Verlust. Man bekommt nix vernünftiges aus ihm raus😐

0
Elizabeth2  31.10.2019, 15:10
@EmilXY03

Oh, dann rede nochmal mit dem. Ihr habt ja gar keinen Mietvertrag. In dem Falle gelten allerdings gesetzliche Bestimmungen , hier weiss ich nicht, was es da gibt.

Sollte da das klar geregelt sein, eben auch mit so einer Zahlung, musst du das in Kauf nehmen, da du nicht nachweisen kannst, das was mündlich gelaufen ist.

0

Mit welcher Begründung, wird diese Abschlagszahlung verlangt? Wenn die Wohnung neu vermietet ist, muss der Vermieter seine Forderung ja irgendwie begründen.

EmilXY03 
Fragesteller
 31.10.2019, 14:02

Die Begründung ist die frühere Kündigung. Würde ich erst mit Ende des Vertrages ausziehen, müsste ich nix zahlen. Aber ich verstehe es trotzdem nicht, da er ja trotzdem keinen Verlust macht.

0