Kleingewerbe- Vermieter informieren?

2 Antworten

Vorweg: Es gibt kein Kleingewerbe!

Planen Sie die Ausübung von einem Gewerbe in der Mietwohnung, in welcher Sie leben, dann ist dies leider nicht ohne vorherige Absprache mit beziehungsweise Anmeldung beim Vermieter und der zuständigen Behörde möglich.

Im Allgemeinen gilt nämlich: Mieten Sie die Wohnung zum Leben, also zu privaten Zwecken, darf diese auch nur dafür genutzt werden. Beschließen Sie, dort ein Gewerbe auszuüben, dann bedarf dies einiger Genehmigungen. Andernfalls droht unter anderem die fristlose Kündigung durch den Vermieter.

Einige Mietverträge beinhalten bereits einen Absatz, welcher besagt, dass dem Mieter eine Ausübung von einem Gewerbe in der Mietwohnung untersagt ist.

Möchten Sie Ihre privaten Wohnräume für ein Gewerbe nutzen, zählt vor allem, wo oder in welcher Art Wohngebiet sich Ihr Wohnhaus befindet. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) beinhaltet dazu alle nötigen Vorschriften.

Für die meisten Gewerbe, die in einer Mietwohnung ausgeübt werden sollen, ist die Erlaubnis des Vermieters notwendig. Liegt diese nicht vor, kann das einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  22.01.2021, 17:20
Woher ich das weiß: Berufserfahrung

Nein - aus dem Internet: https://www.mietrecht.com/gewerbe-mietwohnung/ !

Es spricht ja nichts dagegen, aus dem Internet abzuschreiben bzw. zu kopieren. Allerdings sollte man den Text dann auch als Zitat kennzeichnen und die Quelle benenne, > um den Eindruck zu vermeiden, man wolle sich "mit fremden Federn schmücken" und > um zu vermeiden, dass es zu Problemen wegen Urheberrechtsverletzungen kommt (ein User in diesem Forum ist deswegen auch schon einmal abgemahnt worden und wurde "zur Kasse gebeten"); und es gibt "Spezialisten, die mit Software auf der Suche nach solchen Urheberrechtsverletzungen sind.

Aber vielleicht hast Die die Angabe auch nur "vergessen" ...

Im Übrigen dürfte das alles auf den Fall des Fragestellers nicht zutreffen.

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GuteFrage123898 
Fragesteller
 23.01.2021, 13:17

wieso sollte es kein Kleingewerbe geben? Was?

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TomBocca  24.01.2021, 14:58
@GuteFrage123898

Ees gibt KEIN Kleingewerbe.

Das kennt weder das Gewerbe - noch das Steuerrecht.

Das Gewerbe wird angemeldet Dann kommt der Erfassungsbogen vom Finanzamt, dort kannst du dann wählen: Regelbesteuerung, oder die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG.

Und dass ist das was du meinst.

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Wenn es keinerlei Beeinträchtigungen gibt, d.h. keine Kunden empfangen werden und Du alles vom PC aus machst, brauchst Du keine Genehmigung vom Vermieter.