Kann ich meinen Mieter anklagen, ist das eine Beleidigung?

Das Ergebnis basiert auf 29 Abstimmungen

NEIN 100%
JA 0%

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
NEIN

Etwas "hart" geschrieben, aber eigentlich weist er dich darauf hin, dass du einen Gesetzesverstoss begehst und bietet dir sogar Lösungen an.

Das mit dem "Befehl" hört sich etwas lustig an, wahrscheinlich ist ihm die betreffende Umschreibung "ich habe einen Rechtsanspruch darauf" nicht eingefallen!

Also erklären, dass die Ankündigung und Begründung für die Mieterhöhung (Mietspiegel, Vergleichsliste, Renovierung, ect. wohl verlustig gegangen ist und er völlig recht hat.

Dann überreichst du die Begründung für die Erhöhung nochmals ( am besten persönlich um sicherzustellen,EN, dass sie nicht wieder verlorengehen und lässt dir den Empfang quittieren.

Und dann kann der Mieter endlich das machen, was er soll - zustimmen oder ablehnen!

Der Fehler liegt ganz klar bei dir, also bring das in Ordnung!

NEIN

Das Schreiben klingt seltsam aber eine Beleidigung kann ich darin nicht erkennen.

Ich würde zunächst mal mein eigenes Verhalten hinterfragen (hätte ich vielleicht IRGENDWIE höflicher sein können), doch wenn ich das nicht weiter klären möchte, dann würde ich mich an einen Anwalt wenden und den die Sache übernehmen lassen,

Darüber hinaus frage ich mich, ob es möglich ist, den Mieter wegen einer möglichen Miet­erhöhung anzuklagen.

Ähm... anklage... wie in 'Der Mieter hat eine Straftat begangen, weil du die Miete erhöhen möchtest'? Nein.

Du kannst (Zivil-)Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erheben. Vorausgesetzt natürlich du erhöhst rechtmäßig. Dazu gehört wohl auch eine Begründung.

Vikinger347 
Fragesteller
 23.02.2024, 14:27

er sagt, er hätte die nicht bekommen. Post Ich solle doch bitte eine Nachforschung starten.

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Vikinger347 
Fragesteller
 23.02.2024, 14:31
@BeviBaby

Laut Deutsche Post zugestellt, aber dies hat er Angeblich nicht bekommen. Ich soll doch eine Nachforschung starten, hat der DHL-Kundenservice mir auch gesagt, ich könnte eine Nachforschung starten.

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Nussbecher  23.02.2024, 14:34
@Vikinger347

Ja, dnan mach das doch. Oder stell eben nochmal zu. Als Einschreiben. Fettig ist die Kiste.

6
NEIN

Ich kann auch keine Beleidigungen erkennen.

Ich kann nur lesen, daß mehr Respekt gefordert wird. Sehr unfreundlich dieser Befehls-Ton.

ICH BEFEHLE! ... Wohnen Soldaten in diesen Haus? 😂🤣😅

...

Eine Mieterhöhung kann folgend begründet sein. Zum Beispiel Grundstückskosten, allgemeine Nebenkosten Erhöhungen, die leider dem Endverbraucher in Rechnung gestellt werden müssen.

Diese Kosten können eine Mieterhöhung rechtfertigen.

...

Apropos Respektlosigkeit:

Was für Menschen (Milieu) wohnen in diesen Haus?

Welche Nationalität? Migranten?

...

Normalerweise kann man alle Probleme freundlich und respektvoll durch Kommunikation lösen. Auch durch Telefongespräche.

Vikinger347 
Fragesteller
 23.02.2024, 14:39

Das ist eine Wohnung, der Typ ist 59 Jahre und ehemaliger Berufssoldat und kriegt Pension in der Wohnung leben nur deutsche.

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OLDO1975  23.02.2024, 14:41
@Vikinger347

Ich würde empfehlen zukünftige Mieterhöhungen zu begründen. Zum Beispiel durch steigende Nebenkosten usw. , ....

2
Luca246810  23.02.2024, 16:52
@Vikinger347

So stell ich mir den Typen auch vor. 60-jähriger Prolet, nix in der Birne außer Bier🙄

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Vikinger347 
Fragesteller
 23.02.2024, 16:54
@Luca246810

Ich mag denn auch nicht, aber laut seiner Aussage hat er 4k im Monat

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Luca246810  23.02.2024, 16:57
@Vikinger347

Erscheint mir nicht unrealistisch, ist auf jeden Fall möglich… Du findest aber auch sicherlich angenehmere Mieter… Eigenbedarf, du oder ein Familienmitglied „wohnt“ für ein paar Monate in der Bude und dann kannst du sie neu vermieten.

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soireedure  25.02.2024, 19:05
@Luca246810
Eigenbedarf, du oder ein Familienmitglied „wohnt“ für ein paar Monate in der Bude und dann kannst du sie neu vermieten

Das ist rechtswidrig, gibt dem (gekündigten) Mieter Anlass zur Klage mit guten Aussichten auf Erfolg. Glaub ja nicht, dass sowas nicht rauskommt.

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soireedure  25.02.2024, 19:02
Was für Menschen (Milieu) wohnen in diesen Haus?
Welche Nationalität? Migranten?

Was tut das zur Sache? Möchtest du hier Menschen auf Basis ihrer Herkunft diskriminieren?

Was fällt dir eigentlich ein?

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OLDO1975  25.02.2024, 19:42
@soireedure

Es war nur eine Fragestellung.

Ich habe kein Urteil ausgesprochen.

Auch Deutsche können ausflippen 😃

...

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Hallo den 2ten Zettel kann ich nicht lesen, beim ersten ist nicht erkennbar um was es eigentlich geht, das sollte man wissen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Leestiger  23.02.2024, 16:29
..den 2ten Zettel kann ich nicht lesen...

Du weißt aber dass man nicht einfach reinzoomt sondern auf den "Zettel" klickt und sich der dann Bildschirmgross öffnet??

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Venus345  23.02.2024, 17:50
@Leestiger

ist für mich immer noch zu klein um es lesen zu können.

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Venus345  23.02.2024, 18:29
@Leestiger

Danke hab reingeschaut, ist etwas zu groß geworden, aber das konnte ich erkennen, die Miete wurde erhöht ohne es vorher bekannt zu geben oder so ähnlich.

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NEIN

Du bist kein Staatsanwalt, also kannst du NIEMANDEN anklagen. Du kannst natürlich Anzeige erstatten. Das wird aber nichts bringen, weil keien Straftat vorliegt.

Du hast dich als Vermieter einfach vernünftig zu verhalten, nicht so, wie du das tust.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung