Mietvertrag erst gekündigt, dann widersprochen, kann ich den Widerspruch zurücknehmen und auf meine Kündigung zu dem angegebenen Zeitpunkt zurückgreifen?

1 Antwort

Normalerweise kann eine Kündigung nicht zurück gerufen werden. Wenn der Vermieter aber sein Einverständnis zum Ausdruck gebracht hat, den Rückruf anzunehmen, hat sich das Mietverhältnis fortgesetzt. Es braucht dann eine neue Kündigung unter Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist.