Fällt Verdampfen unters Rauchverbot in der Mietwohnung?

4 Antworten

Ja - darf man, denn Rauchen gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und KANN in selbiger nicht verboten werden und wenn Rauchen nicht verboten werden kann, kann man das Dampfen auch nicht verbieten...

Ein pauschales Rauchverbot in einer Nebenklausel ist ebenfalls nicht rechtswirksam - dafür muss es individuell zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt worden sein...

Und selbst wenn dein Rauchverbot rechtsgültig ist - Dampfen ist NICHT Rauchen und fällt daher strenggenommen auch nicht unter irgendwelche Rauchverbote, wenn es nicht ebenfalls explizit verboten wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich dampfe seit 9 Jahren und bin aktiv in Foren

Ein Rauchverbot ist unwirksam. Ein Dampfverbot somit auch. Das einzige, was weder Tabakrauch, noch Ersatz-Dampf darf, ist die Beschädigung der Wohnung bzw. der Bestandteile.

Tabakqualm hinterlässt bspw. an Wänden Tür- und Fensterrahmen, sowie an Rollladengurten usw. hässliche, stinkende Beläge, die man oftmals nicht mehr entfernen kann. Wenn Ähnliches beim Dampfen entsteht und sich niederschlägt, sodass man die Beläge nie mehr richtig weg bringt, dann macht das am Ende ggf. auch schadensersatzpflichtig.

Also man darf Dampfen (oder Rauchen), muss am Ende aber für übermäßige Abnutzung oder Schäden aufkommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
durchgeBRITTAt  12.09.2021, 03:41

Das macht ja mal gar kein Sinn. Du sagst Rauchverbot ist unwirksam. Aber Rauchen verursacht Schäden in der Wohnung. (nicht zuletzt auch Gestank. Hatten ein Raucherauto, hat nach 10 Jahren ohne Rauch noch gestunken.) Warum darf ein Vermieter nicht verhindern, dass seine Wohnung langfristig beschädigt wird?! Wenn irgendwo schimmel ist, weil das haus nicht gedämmt ist, heißt es ja auch immer: Mieter ist schuld, hat nicht gelüftet.

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durchgeBRITTAt  12.09.2021, 03:43
@durchgeBRITTAt

Außerdem belästigt man damit seine Nachbarn. Darf jemand nichtmal zu hause nicht von Rauchern belästigt werden wenn es schon draußen überall ist? Wir können nie das fenster auf machen, weil die Assistudenten Untermieter vom Nachbarn immer Mariuaha rauchen. Aber zum Glück sind die jetzt aus dem Studium geflogen und nichtmehr da.

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bwhoch2  12.09.2021, 11:33
@durchgeBRITTAt
Du sagst Rauchverbot ist unwirksam.

Das mussten wir leider erfahren. Noch nicht so lange her.

Aber Rauchen verursacht Schäden in der Wohnung. Warum darf ein Vermieter nicht verhindern, dass seine Wohnung langfristig beschädigt wird?!

Das fragen wir uns auch. Nein, man darf tatsächlich nur die Schäden hinterher beseitigen (teure Isolierfarbe, evtl. Türen lackieren, Rollladengurte austauschen, Parkett abschleifen, andere Böden evtl. austauschen uvm.) Bei den letzten Mietern, die uns ein Reihenhaus auf diese Weise kaputt machten, konnten wir über einen Vergleich wenigstens einen großen Teil des finanziellen Aufwands wieder rein holen. Nicht aber die eigene Arbeitsleistung. Problem war, dass die Richterin nichts von unseren Beweisen und Zeugen wissen wollte.

Wenn sich Mieter um eine Wohnung bewerben, sind sie immer Nicht-Raucher. Wenn man dann doch erkennt, dass sie rauchen, dann selbstverständlich nur draussen. Stinkt die Wohnung innen nach Rauch, kommt das daher, weil der böse Wind den Rauch immer reingedrückt hat. Sind die Schäden dann nach dem Auszug vorhanden, heißt es, dass das Rauchen nicht verboten werden kann und es sich um normale Nutzung der Wohnung handelt.

Ist leider so...

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Meines Wissens nach kann man das Rauchen in den eigenen vier Wänden nicht verbieten.

Da man durch das Dampfen die Mietsache nicht beeinträchtigt, kann man das noch weniger verbieten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Nichtraucher und Dampfer seit 2016
Tim1234593 
Fragesteller
 20.06.2021, 22:50

Wenn es in der Nebenvereinbarung steht schon.

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sunnymarie32  20.06.2021, 22:54
@Tim1234593

nein.. auch dann nicht - eine derartige Klausel in einem Mietvertrag ist unrechtmäßig, da ein Rauchverbot einen zu großen Eingriff in die Rechte des Mieters darstellt.

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Per Individualvereinbarung im Mietvertrag kann die Wohnung als "rauchfrei" deklariert werden. Sofern sich diese Vereinbarung explizit auf das Rauchen bezieht und nicht auch auf das Dampfen, ist der Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas erlaubt, da sie rechtlich nicht dem Rauchen gleichgestellt sind.