Küchenübernahme von Nachmieter Interna?

9 Antworten

Die Sache ist die:

theoretisch musst du die Wohnung ja in dem Zustand zurück geben, in der du sie bekommen hast. Dies bedeutet ohne Küche.

sprich deine Vermieterin hat hier ein Druckmittel um mitzureden. Auch ist es nachvollziehbar, dass sie den Vertrag sehen will und es in den Mietvertrag reinschreiben möchte, da sie dich ja auf diese Weise aus einer Pflicht entlässt und der neue Mieter diese Pflicht annimmt.

janka97 
Fragesteller
 22.09.2021, 07:23

Danke der Antwort. Dies bedeutet, Ich muss zur nochmaligen Besichtigung schon einen bereits aufgesetzten Kaufvertrag mitbringen?

Reicht da auch die Bemerkung - Kauf wie gesehen, keine weitere Gewährleistung ?

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AnglerAut  22.09.2021, 07:28
@janka97

Du musst dir von deiner Vermieterin irgendwie bestätigen lassen, dass du die Küche drin lassen darfst.
Was Deine Vermieterin fordert um dies zu erlauben müsstest du mit ihr besprechen. Es macht aber Sinn, dass du die Vermieterin und der nachmieter das bei einem gemeinsamen Gespräch löst.

Wenn du es selber schreibst und keinen vorgedruckten Vertrag verwendest, dann ist die von dir gewählte Formulierung ausreichend.

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Hier geht es um zwei von einander unabhängige Verträge!

Mietvertrag:

Rechtlich bist du verpflichtet, die Wohnung ohne die Küche an den Vermieter zurück zu geben. Durch das Interesse der Nachmieter ändern sich die Eigentumsverhältnisse nicht.

Angenommen, die Nachmieter entscheiden sich doch gegen den Küchenkauf, mieten die Wohnung aber trotzdem.

Dann gehört die Küche nicht zur Mietsache, weil die Vermieterin nicht Eigentümerin ist.

Angenommen, du würdest der Vermieterin deine Küche überlassen. Dann könnte die Vermieterin die Küche zwar mit vermieten, wäre allerdings im Schadensfall für die Instandsetzung verantwortlich - etwa wenn Kühlschrank oder der Herd defekt ist.

Kaufvertrag:

Der Kaufvertrag kommt zwischen dir und dem Nachmieter zustande. Durch die Übertragung des Eigentums an den Nachmieter, ist dieser bei Auszug dann auch verpflichtet, die Küche zu entfernen.

Du schreibst:

Nun bekundete die Vermieterin eine nochmalige Besichtigung zwecks Begutachtung der Küche

Ich denke, die Vermieterin möchte lediglich Gewissheit haben, dass die Nachmieter die Küche auch tatsächlich kaufen.

Wenn du nicht mehr Eigentümerin der Küche bist, sind die Nachmieter verantwortlich.

Einer ordentlichen Rückgabe der Wohnung an die Vermieterin, sowie die Erstattung deiner Mietkaution steht demnach nichts mehr im Wege.

Mein Tipp:

Am Einfachsten wäre es, wenn du dich mit den Nachmietern über einen Kaufpreis einigst und einen entsprechenden Kaufvertrag vorbereitest.

Die Nachmieter übergeben dir am Tag der Besichtigung den Kaufpreis und sind neue Eigentümer der Küche.

Einen einfachen Kaufvertrag für Privat-Verkäufe findest du hier:

https://bilder.markt.de/cmsfiles/vertrag/allgemeinerkaufvertrag.pdf

Viel Erfolg!

Nein, die Vermieterin hat mit dem Kuechenverkauf an eure Nachmieter ueberhaupt nichts zu tun. Sie muss weder dabei sein, noch muss da irgend etwas in den Mietvertrag aufgenommen werden. Das ist eine Angelegenheit, die allein euch als Verkaeufer und eure Nachmieter als Kaeufer betrifft.

Anders waere es, wenn die Vermieterin die Kueche selbst kaufen wuerde.

AnglerAut  22.09.2021, 07:19

Die Vermieterin könnte eine Rückgabe der Wohnung ohne Küche verlangen.
Daraus würde ich behaupten hat sie ein Mittel um mitzureden.

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Dafür muss die Vermieterin nicht anwesend sein, kann aber natürlich. An sich ist das aber eine reine Verhandlungssache zwischen Vormieter und Nachmieter. Die Vermieterin muss nur Bescheid wissen, dass die Küche drin bleibt.

janka97 
Fragesteller
 22.09.2021, 07:17

Somit keine Berechtigung des mit Aggierens?

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AnglerAut  22.09.2021, 07:18

Die Vermieterin könnte auch verlangen, dass die Küche raus kommt.

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Hey, ich hatte auch in eine Wohnung gewohnt, ich musste aus eigener Tasche die Küche neu kaufen. Als ich dann später umgezogen bin, da hatte ich die Küche verkauft ohne das mein Vermieter dabei sein muss. Aber wenn due Küche von dir ist, dann muss deibe Vermieterin nicht unbedingt anwesend sein. Das ist halt meine Erfahrung und das ist schon lange lange her.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung