Nachbarhund uriniert regelmäßig in Gemeinschaftsaufzug, was nun?

Ich bin vor einigen Monaten in ein Mehrfamilienhaus gezogen, in dem sich ein Gemeinschaftsaufzug befindet. Seit Beginn sind mir immer wieder Pfützen im Aufzug aufgefallen. Anfangs dachte ich es wären Wasserlachen, heute habe ich jedoch einen der Hunde meiner Nachbarn dabei erwischt, wie er in den Aufzug urinierte. Die Besitzer, welche noch 5 weitere Hunde besitzen, gingen aus dem Aufzug als wäre nichts passiert. Es scheint für sie schon Routine geworden zu sein. Die, lieb gesagt, Pipipfützchen werden im Aufzug gelassen bis sie trocknen, keiner macht sie weg. Es ist dezent unangenehm. Der Aufzug riecht konstant nach Hund.

Hierzu möchte ich anmerken, dass ich ein Hundeliebhaber bin und an sich nichts gegen die Hunde habe, lediglich die Haltung von Besitzer Seite aus ist in meinen Augen nicht in Ordnung.

Ich habe die Besitzer auch darauf angesprochen, Sie tuen jedoch so als wären es Wasserlachen. Nun bin ich am überlegen die Angelegenheit zu melden.

Wäre es besser sich an die Hausverwaltung zu wenden oder an meinen Vermieter?

Die Hundebesitzer wohnen in drei Generationen mit vier Erwachsenen und zwei Kindern in einer 3-Zimmerwohnung. Die Kinder sind noch recht klein. Aufgrund dessen und der Tatsache, dass die Hunde ständig bellen, habe ich auch überlegt mich direkt an das Veterinäramt zu wenden.

Meine Frage nun, welchen Schritt soll ich nun machen? Ich bin mir unsicher was zu viel wäre und wenn ich mich an die Hausverwaltung wenden würde, die Hundebesitzer nicht auf eine eventuelle Abmahnung reagieren würden.

Hund, Mietwohnung, Recht, Aufzug
Rohrreinigung Mietersache?

Ich streite zur Zeit leider mit meinem Vermieter darüber,ob er mir die kosten für den freigemachten verstopften Abfluss aufdrücken kann.

Ich habe meinen Waschtisch immer pfleglich und Vertragsgemäß genutzt und es lässt sich natürlich bei aller pingeligkeit nicht verhindern,dass durch normales Haarewaschen Haare in den Abfluss gelangen.

Jetzt wohne ich seit 4 einhalb Jahren hier und ich weiss nicht,wann das Rohr mal das letzte mal gereinigt wurden ist und es verstopfte "Ursache Haare" wo der Klempner mir nichteinmal den Stopfen zeigen konnte,der alles verstopft hatte sondern nur einen ganz kleinen Klumpen Haare.

Hätte ich gewusst,dass der mit die Rechnung zuschickt,hätte ich mir wahrscheinlich eine Rohrspirale gekauft,die deutlich billiger ist als so eine Firma.

Zweitens steht im Internet auf zahlreichen Anwaltsseiten,dass der Mieter für sowas natürliches,was über die Jahre schonmal vorkommen kann,nicht verschuldet werden kann und unter "Vertragsgemäße Nutzung" fällt.

Der Vermieter bleibt auf seinem Standpunkt und meinte,für die Rohrreinigung ist jeder Mieter selbst verantwortlich und wäre mit einer Klausel im Mietvertrag geregelt.

Im Internet steht,dass solche Klauseln vor Gericht nicht gelten würden und hier der Paragraph 538 BGB greifen würde.

Kann mir jemand helfen?

Ich sehe es nicht sein schon Miete zu bezahlen und dann auch noch für ganz normale Verbrauchsspuren zu zahlen die auch mit Sieben dauerhaft kaum zu verhindern sind.

Abgesehen hafte ich auch dafür,wenn etwas passiert,sollte ich die Rohre selbst reinigen und ich müsse für ein Mietobjekt selbst überteuerte Firmen beauftragen.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Rohrreinigung
Ab welcher Fliesenhöhe darf man im Stehen duschen?

Hallo,

in Anlehnung an meine andere Frage heute morgen:

Vorhin war der Installateur wegen eines möglichen Wasserschadens bei uns und meinte, dass wir im Bad gar nicht duschen dürften, weil es nicht hoch genug gefliest ist (Mietwohnung).

Das ganze ist ein Wannenbad, bei der die Dusch-Einrichtung inkl. Stange schon bei Übernahme der Wohnung angebracht war. Die Fliesen gehen bis in eine Höhe von ungefähr 2m, also auch noch über die Duschstange hinaus. Darüber sind ungefähr 30cm Tapete. Ein paar Spritzer können also schon mal auf der Tapete landen, aber kein Wasserstrahl.

Ich hab jetzt schon einiges recherchiert, aber nur ein Urteil gefunden, bei dem davon die Rede war, dass nur halbhoch gefliest war (da kann ich das auch nachvollziehen).

Edit: Laut Aussage der Vermieter gibt es eine (neue?) Vorgabe, dass man ein Wannenbad nur zum Duschen nutzen darf, wenn alles bis oben gefliest ist, und dass eine Badewanne dafür mindestens 80cm breit sein muss. Eine schriftliche Bestätigung ihrerseits steht noch aus, ich habe sie mal um eine Kopie gebeten. Weiß da jemand was von?

Ich habe das Gefühl, dass sich der Installateur nur wichtig machen will, und die Vermieter dazu drängen, möglichst viel im Bad (oder im Haus) neu machen zu lassen, natürlich von ihm selbst. Daher die Frage: Gibt es irgendwo konkrete Vorgaben, wie hoch ein Wannenbad gefliest werden muss? Wenn ich mit den Vermietern darüber spreche, würde ich mich gerne auf etwas konkretes beziehen können.

Mietwohnung, Sanitär
Vertretung vom Vermieter Hausverbot erteilen?

Hallo liebe Community,

wir ziehen am 30.06. aus unserer Mietwohnung aus und dementsprechend stehen Besichtigungstermine an.

Soweit kein Problem. Allerdings ist das Verhältnis zu den Vermietern etwas angespannt, da sie uns verklagt haben.

(Nebenkostenabrechnung war nicht in Ordnung laut DMB, nach zahlreichen Aufforderungen zur Korrektur immer noch keine richtige bekommen und demnach auch noch nicht gezahlt. Klage musste vor Gericht zurückgezogen werden, da Vermieter sonst jeglichen Anspruch verloren hätten.)

Die Kommunikation ist gelinde gesagt miserabel. Wir werden zwar gefragt, wann wir können und die Termine werden einigermaßen gebündelt, aber wir wissen nie wie viele tatsächlich kommen und wann die Termine genau vereinbart sind. Ebenso werden wir nicht über die Vertretung informiert, die nötig ist, da die Vermieter weit weg wohnen.

Was heute passiert ist, hat mich allerdings wirklich zum Kochen gebracht. Die ersten Interessenten waren um 10 vor 6 da, und ich habe bis 10 nach sechs mit der Besichtigung gewartet (vereinbart war 6), da ich eigentlich dachte, dass die Tochter des Vermieters kommen würde. Da ich die armen Menschen aber nicht noch länger warten lassen wollte, habe ich sie reingelassen. Nachdem sie dann schon weg waren, kam dann doch noch die Tochter des Vermieters. Ich habe ihr mitgeteilt, dass die erste Besichtigung schon durch ist.

Da hat sie mich angebrüllt, dass sie nicht will, das ich jemanden ohne ihre Anwesenheit reinlasse. Ich habe ihr gesagt, dass sie auch direkt vor der Türe stehen bleiben kann, wenn sie meint sie müsse so mit mir reden.

Ich habe den potentiellen neuen Mietern keine negative Auskunft über irgendetwas gegeben, da es ja schließlich auch in meinem Interesse liegt, so schnell wie möglich jemanden zu finden, um nicht noch 20 Besichtigungen durchführen zu müssen.

Jetzt meine eigentliche Frage: Kann ich der Vertretung der Vermieter Hausverbot erteilen, wenn diese sich nochmal im Ton vergreift?

Den Vermietern habe ich bereits geschrieben, dass ich genaue Angaben habe möchte. (Wer, wann, welche Vertretung)

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Kommunikation, Hausverbot, Besichtigung, Wohnungsbesichtigung
Vermieter verbietet Müllbeutel für den Restmüll, ist das rechtens?

Hallo.
Wir haben leider ein Problem mit unserem Vermieter.
Und zwar geht es um den Restmüll.
Wir leben in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Parteien und 7 Personen. Von diesen 3 Parteien sind es zwei Eigentumswohnungen und wir sind die einzigen Mieter in diesem Haus.
Es steht eine große Restmülltonne zur Verfügung. Nun kommt es ab und an vor dass diese eine Tonne nicht ausreicht. Eine zweite Tonne möchte der Vermieter nicht zahlen. Das müssten wir als Mieter übernehmen.
Unser Vermieter ist der Meinung, dass Müllsäcke nicht in die Restmülltonne gehören. Wir sollen die Müllsäcke ausleeren, also den Müll lose in die Tonne packen.
Nun waren wir komplett fassungslos, als heute Morgen unsere Mülltüten wieder vor unserer Haustür standen! Der Vermieter hat die Mülltüten aus der Restmülltonne wieder raus geholt und vor unsere Tür gestellt! Wir sollen den Müll gefälligst ausleeren!
Das ist doch wohl die Höhe! Er hat versucht uns klar zu machen dass es doch normal sei dass man Müllsäcke über der Tonne ausleert, da so Platz gespart wird. Sowas habe ich NOCH NIE gehört.

Das ist doch widerlich?! Wir weigern uns den Restmüll auszukippen... das grenzt doch an Menschenverachtung sowas zu verlangen. Man macht Restmüll doch nicht umsonst in Müllbeutel!
Wir haben sogar mal mitbekommen wie der Vermieter an der Restmülltonne Säcke wieder raus geholt und selber ausgeleert hat... also auch in gegammeltem Küchenmüll und benutzten Hygieneartikeln (Binden und Co) gewühlt hat, damit die Sachen nicht in Müllbeuteln in der Tonne sind!! Aber das war ja soweit erstmal sein Problem. Nun verlangt er es aber von uns auch.

Zumindest kommt das noch dazu: Laut ihm gehören Taschentücher und Küchentücher auch noch in die Papiertonne. Und meiner Information nach, auch wie ich es an der Arbeit zur Mülltrennung gelernt habe; gehören benutzte Taschentücher sehr wohl in die Restmülltonne. Allein weils um die Hygiene geht.

Wir sind schon so am verzweifeln dass wir angeboten haben eine zweite Tonne zu finanzieren, da wir diese Diskussionen leid sind.
Darf ein Vermieter sowas verlangen, können wir irgendwas dagegen tun außer eine zweite Tonne zu bezahlen?
Sowas skurriles hab ich noch nie gehört...

Haushalt, Abfall, Mieter, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Abfallentsorgung, Mieterrecht, Mülltonne, Verbot
Mieterhöhung und Wohngungserweiterung? Darf mein Vermieter das einfach so?

Hallo folgendes Problem, 

Bei uns hat der Vermieter einen Anbau vorgenommen und aus einer 2 Zimmer Wohnung eine 4 Zimmer Wohnung gemacht. Von ca 50qm auf ca 85! Der Mietpreis lag bisher immer bei 435euro warm. Ob wir den Umbau wollten oder nicht, war egal, denn vorgenommen hatte er sich es sowieso. Es hieß anfangs an der Miete würde sich nichts ändern, natürlich haben wir kaum was schriftlich, bis auf ein paar Emails, was uns nun sehr Ärgert. Denn hieß es, was wir auf schriftlich haben, der Mietpreis würde nur auf Max 7€pro qm steigen. Nun ist der Anbau, nach 6 Monaten Verzögerung, extremen baulärm und etlichen zankereien endlich fertig und die miete hat sich auf das doppelte erhöht. Nun wird knapp 9€pro qm verlangt, mit der Begründung man habe ja nur den mietspiegel angepasst für unsere Ortschaft, wir seien vorher deutlich darunter gewesen. Mittlerweile hat auch ein Vermieter Wechsel stattgefunden, mein alter Vermieter hat die Wohnung nun an seinen Sohn übergeben. Auf jeden Fall verlangt dieser nun nochmal weiter 650€ Kaution aus dem nichts, von denen nicht mal ansatzweise vorher die Rede war, die Mieterhöhung und dass ich einen neuen Mietvertrag unterschreiben, in denen ich die anderen beiden Räume anbiete, die ich selber nie haben wollte! Ich weiger mich dies zu tun. Mittlerweile droht er mir, er würde meinen Lebenspartner Hausverbot erteilen und meinen kleinen Hund auch, der aber seit 1,5 Jahren schon hier leben darf und die anderen Parteien im Haus noch größere, lautere Hunde haben. Er setzt mich also unter Druck. Was ich Gott sei Dank auch schriftlich habe. Nun habe ich aber eine Fehler gemacht, und in der wir auf eine Email von ihm, mit der Kündigung geantwortet. Diese ist allerdings per email raus und nicht unterschrieben. Meine Frage nun, ist das alles überhaupt so rechtens wie er das handhabt?! Muss ich den neuen Vertrag wirklich unterschreiben? Darf er hausverbot verteilen? Lg aus hamburg  

Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Schimmel in der Wohnung Vermieter weigert sich zu handeln?

Hallo zusammen,

meine Frau und ich Wohnen mit unserem 5 Monaten alten Sohn in einer 3 ZKB.

(nachfolgend werde ich eine Wohnungsskizze anfügen auf die ich beziehe)

Der Winter 2017 war unser erster Winter in der Wohnung. Wir hatten auf einmal rechts in der Ecke im Kinderzimmer und am Fenster im Wohnzimmer Schimmel. Im Kinderzimmer Schwarz/Gelb und im Wohnzimmer Rötlich. Der Vermieter vetröstste uns damit, dass wir einfach mehr lüften sollen und den Schimmel mit essig entfernen sollen. Mit diesen Mitteln haben wir uns durch den Winter gehangelt.
Ein Jahr später, nun mit Kind, stehen wir vor der Problematik, dass wir trotz intensivem Lüften und Heizen ( 2x am Tag lüften, wenn geduscht / gekocht wird öfter und ordentlichem Heizen) diesen Winter sogar an noch mehr Stellen noch stärkeren Schimmel haben.
Nun zu den Aspekten der Wohnung und des Vermieters. Wir wohnen im 2OG direkt unter dem Dachboden der zum aufhängen von Wäsche von allen Mietern genutzt wird. Die Wände an denen sich der Schimmel befindet sich Außenwände. Die Mietswohnung ist kein Altbau, aber doch schon ziemlich in die Jahre gekommen. Beim Einzug August 2017 wurde die Wohnung frisch renoviert und die Nachtspeicheröfen durch Gasetagenheizungen getauscht. Die Vormieter hatten laut Vermieter keinen Schimmel. Der Vermieter hat die Wohnung als Eigentumswohnung irgend wann mal gekauft. Das Haus ansich gehört einer Firma namens Vonovia. Der Vermieter gibt zu, dass dieser Erker im Wohnzimmer Kälte-technisch ein massives Manko ist aber er daran halt nichts machen kann. An der der stelle rechts im Kinderzimmer sagt er, da wäre eine bauliche Kältebrücke wo er aber auch nichts drann machen könne.
Wir haben ihn damin konfrontiert und er meinte wir sollen mehr lüften und mehr heizen und den Schimmel mit essig weg machen. Wenns uns das nicht passt sollen wir uns eine andere Wohnung suchen. Laut ihm könnten wir auch klagen aber das würde nichts bringen.
Kann uns jemand helfen?

Ps: rötlicher Schimmel ist am Wohnzimmer Fenster

Bild zu Frage
Kinder, Miete, Schimmel, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, wohnungskündigung, Mietschutz
Wie überrede ich meinen Vermieter von einem Hund?

Hallo erstmal 😁

Vorab - ich hatte immer Hunde und weiß, wie ich sie erziehen muss und sie sind einfach, in meinen Augen, die besten Tiere. Ich liebe sie einfach und wünsche mir schon so lange einen.

Jetzt wohne ich in einer Wohnung, wo Hunde EIGENTLICH verboten sind. Es ist wirklich schwierig hier in meiner Umgebung normale Wohnungen, die für „normale“ Leute zu bezahlen sind, immer ein Hundeverbot haben. Oder so eine komische Regelung, wie z.B. „Sie können einen Hund haben, sobald aber eine Beschwerde kommt, haben sie 72 Stunden Zeit den Hund abzuschaffen oder sie werden fristlos gekündigt“.

Nun ja, ich habe mich damit abgefunden und dachte mir „Egal, ich werde einfach paar Jahre warten, bis ich eine andere Wohnung habe und dann, wenn es zeitlich passt, hole ich einen.“ - Jetzt haben meine Lebensumstände sich aber so verändert, dass alles passen würde. Zeit, Geld, alles. Außer - Wohnung.

Jetzt kommen wir aber zum Eigentlich. Ich habe drei Nachbarn, die Hunde haben. Zweimal einen kleinen und einmal einen sehr großen Hund. Die einen sind direkt mit Hund eingezogen, die anderen haben ihn sich nachträglich angeschafft. Also würde ich eigentlich auch gerne einen Hund haben, da ich mir denke „ob nun einer mehr oder weniger, das fällt ja nicht auf.“ Ich würde auch keinen großen holen, höchsten Kniehoch. Und mit ihm intensiv trainieren, sowie eine Hundeschule besuchen, etc.

Hatte vielleicht jemand von euch schon einmal einen ähnlichen Vorfall ? Ich möchte nicht kindisch klingen, aber ich finde es etwas unfair. Zumal der eine von meinen Nachbarn ein kleiner Kleffer ist. Und kein Hund davon ist ein Therapiehund. Als ich noch bei meinen Eltern wohnte, hatte ich dort einen Hund und ich vermisse es einfach.

Ich habe schon überlegt den Hund einfach auf meine Eltern laufen zu lassen und zu sagen, dass er nur zu Besuch ist, wenn er bei mir ist. Aber die Idee habe ich wieder verworfen. Sowas ist ziemlich dumm und wenn das rauskommen würde, dann wäre ich wirklich am A. Hat jemand vielleicht eine Idee, welche Argumente ich bringen könnte ?

P.S. - Die Vermieter wohnen nicht im Haus, falls das etwas zur Sache tut.

Tiere, Hund, Mieter, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Gesetz, Tierhaltung
Evtl Bleirohre in der Mietwohnung, wie lange warten auf eine Antwort?

Wir haben im Sommer 2018 ein Schreiben der Wohnungsgesellschaft bekommen in dem uns mitgeteilt wird, das es evtl sein kann das wir noch in Bad und Küche Bleileitungen haben. 

"Sehr geehrte Mieter,

hiermit informieren wir Sie darüber, dass sich in Ihrer Wohnung noch Bleileitungen befinden können. Wir werden den Zustand durch die Firma ...... prüfen lassen. Sollten noch Bleileitungen vorhanden sein, werden wir Ihr Badezimmer innerhalb der nächsten Jahre, in Absprache mit Ihnen, sanieren. Im Zuge der Badsanierung werden ebenfalls die Küchenleitungen erneuert. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht sofort alle Bäder sanieren können. Eine Badezimmersanierung dauert pro Wohnung circa zwei Wochen. Wir sind dabei die entsprechenden Angebote für die Sanierung einzuholen. Sobald uns alle Angebote vorliegen und die Aufträge vergeben sind, werden wir die Ausführungszeiträume terminieren.

Von einer Gesundheitsgefahr ist in diesem Moment nicht auszugehen. Wir empfehlen Ihnen dennoch das Wasser bis nach der Badezimmersanierung nicht als Trinkwasser zu verwenden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass in Badezimmern die innerhalb der letzten Jahre von uns saniert wurden, keine Bleileitungen mehr vorhanden sind. Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, setzten Sie sich gerne mit uns in Verbindung."

Zum einen tranken wir bis dahin immer viel Leitungswasser und zum anderen waren wir zu diesem Zeitpunkt in der Planung einer neuen Küche.

Ich habe dort angerufen (da wir seit gut 10 Jahren hier wohnen und nie etwas saniert wurde) und nachgefragt, da wir keine neue Küche einbauen lassen wollten, und diese dann in kurzer Zeit wieder raus muss, damit saniert wird...

Die Dame meinte das sie zu der Angelegenheit momentan nichts sagen könne, da die kompletten Unterlagen noch in der Chefetage legen würden. Wir sollten die Küche aber erstmal einbauen.

Das haben wir dann auch getan. Wir trinken das Wasser aus der Leitung nicht mehr und schleppen nun Flaschen...

Nun rief mein Mann erneut dort an und wieder konnte die Dame uns nichts sagen...

Wie lange kann eine Antwort dauern....diese Schlepperei der Flaschen ist nervig und ständig das Wasser abkochen nervt auch....

Mietwohnung, Recht, Mietwohnungen
Wohnungsübergabe / recht und unrecht?

Hallo zusammen,

ich habe mal mal eine Frage.

Ich habe vor 5 Monaten eine Wohnung bezogen die ich selbst streichen musste und in einem desolaten Zustand war. Alles war dreckig und siffig. Ich habe die Wohnung trotzdem so übernommen, habe alle gestrichen, in meinen Möglichkeiten gesäubert, Bohrlöcher zugemacht usw usw usw...

die Wohnung war für uns nur eine Zwischenlösung bis wir in unser Haus einziehen konnten. Somit habe ich oberflächlich alles gereinigt aber z.B mich nicht daran aufgerieben, dass der Wasserhahn nun verkalkt ist (vom Vormieter).

Nun sind wir nach 5 Monaten ausgezogen in einer Hauruck Aktion da wir nur zwei Tage frei bekommen haben. Der Weg zwischen den Wohnorten liegt bei 149km. Somit sind wir am Dienstag raus aus der Wohnung, alles rein ins Haus und Mittwoch bin ich dann zurück in die Wohnung im zu Saugen und zu wischen, Oberflächen alles abgewischt und den FI Schalter rausgenommen.

Drei Wochen bevor ich die Wohnung übergeben konnte, da der markler keine Zeit hatte.

Ich habe die Wohnung dann irgendwann dem beauftragten MARKLER übergeben, dieser hat sich alles angesehen und das Wohnungsübergabeprotokoll OHNE MÄNGEL geschrieben. Beide haben unterschrieben.

Da ich E-Mail Kontakt mit dem Nachmieter hatte, wusste ich das er am gleichen Abend noch die Wohnung übernommen hat... auch bei der Übernahme von ihm gab es ein Protokoll was er unterschrieben hat. Auch OHNE MÄNGEL...

zwei Wochen später, meldet sich der neue Mieter per Mail bei mir und terrorisiert mich... wie asozial ich wäre.. die ganzenwohnung sei dreckig und ob ich gar keinen Anstand hätte. Türen dreckig, die Wasserhähne verkalkt und der Kühlschrank schimmelig. Er meldet das dem Vermieter und ich müsste dann mit dem Vermieter eine Lösung finden...

er hätte wohl nach der Übergabe erstmal Handwerker durch die Wohnung gejagt und er hätte die Wohnung erst jetzt, zwei Wochen später, richtig gesehen.....

ich hingegen bin mir keiner Schuld bewusst.... ich habe die Wohnung besenrein übergeben.. ja die Türen haben Spuren aber die waren nicht von mir und auch ich hatte daran geschruppt. Und im Kühlschrank haben sich natürlich nach 4 Wochen Stillstand und abtauen Kulturen gebildet... aber bei meinem Auszug waren die noch nicht da.. bin ich dafür zuständig ihn noch die Armaturen blank zu putzen??

meine frage: was kann mir der Vermieter nun? Er hat meine Kaution noch.. was soll ich jetzt?? Eine Putzfrau zahlen???

Mein übergabeprotokoll war OHNE MÄNGEL...!!

Wohnung, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Kautionsrückzahlung, Vermieterrecht, Wohnungsübergabe
Loch in Decke - wie vorgehen?

Hallo,

ich wohne in einer Mietwohnung. Mein Vermieter ist dabei über uns den Speicher als Wohnraum aufzurüsten. 1. Ist es ziemlich laut. 2. Habe ich jetzt in meinem Bad ein fast 10 cm großes Loch in der decke. Die haben ohne Ankündigung die Decke durchgebohrt von oben. Ich wurde am selben tag angerufen und der Handwerker hat mir mitgeteilt, dass sie da durchgebohrt haben, die wohnung über uns an die Abwasserleitung zu verbinden. Außerdem wurde ich vorgewahnt, dass ein „paar Steinchen und Krümmel“ in meinem Bad liegen. Als ich den Tag nach hause kam, war das ein viel größeres Ausmaß als ich gedacht habe. Der komplette Raum war voll mit staub und überall war Schutt. Sogar echt große Steine. Die sind natürlich auch auf die Toilette gefallen und der Deckel hat jetzt einen kleinen Riss. Wohne in einer WG.. was wäre passiert, wenn jemand genau in dem Moment auf Toilette gesessen hätte…

Hab dann nochmal den Handwerker angerufen und für den nächsten Tag einen Termin vereinbart, bei dem er den ganzen Dreck weggeräumt hat (wobei immer noch alles verstaubt war) und das Loch mit so einer Folie zugeklebt hat. Natürlich hat die Folie sich beim nächsten Duschen gelöst.

Jetzt werden sich die Handwerker nochmal melden, um das Loch wieder richtig zu zuspachteln.

Habe alles mit Fotos dokumentiert. Werde auf jeden Fall einen Beschwerdebrief an meinen Vermieter schreiben. Ist sonst noch was möglich bzw. wie würdet ihr vorgehen?

Mietwohnung, Mietrecht, Modernisierung, Vermieter, Reparatur, Handwerker

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