Sachbeschädigung meiner Mietwohnung?

3 Antworten

".Und es nicht meine Angelegenheit ist was ich so eigentlich angenommen habe"

Das war so per se keine korrekte Aussage, denn der Untermietvertrag war ja vermutlich mit dir geschlossen? Du haftest gegenüber dem Vermieter als Hauptmieter und hättest maximal Ansprüche als "Vermieter" gegenüber deinem Untermieter. (nur fraglich ob du hier Geld wieder siehst)

Der Vermieterin kann es egal sein, du hast die Wohnung nach Auszug einwandfrei zu übergeben.

Ansonsten kannst du dich maximal für eine verlässliche Auskunft an einen Anwalt wenden, ich befürchte aber dass der dir auch nix andere sagen kann

Hallo

in dem Fall bist du der Vermieter.
hast du keine Hausratversicherung? Mit Glasbruch.
das klappt im besten fall. Ansonsten Haftpflicht vom Verursacher.
wenn das alles nicht selbst bezahlen.
du kannst ja froh sein das deine Vermieterin das überhaupt so mitgemacht hat. Ich hab schon erlebt das Leuten gekündigt wurde nach Polizeieinsatz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wenn er mit da wohnte und nicht nur zu besuch war würde ich sagen ihr müsst es zahlen, und könnt es theoretisch von ihm wieder eintreiben.