Entzug der Fahrerlaubnis oder gar MPU?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Eher unwahrscheinlich. 100%
Ja, definitiv MPU bei Schaden 1.300 - 2.000€ 0%
Nicht unbedingt, aber wahrscheinlich. 0%

7 Antworten

Fahrerflucht ist es nur, wenn du dir darüber bewusst warst, dass ein Unfall passiert ist. Da dies nicht zutrifft, war es auch keine Fahrerflucht.

Das wird fallen gelassen

Holz123712 
Fragesteller
 13.06.2021, 12:34

Dass das der Fall ist, das weiß ich. Wenn an dem Auto allerdings ein Schaden größer 1300€ datiert wird, was bei einer in Wagenfarbe lackierten Stoßstange schnell der Fall ist, dann würde die Staatsanwaltschaft auch nichts mehr einstellen. Darin sehe ich das Problem. Und gesetzt der Tatsache, dass das so wäre, wollte ich wissen, wie wahrscheinlich es ist, dass ich dann bei Neuerteilung eine MPU machen muss?

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Eine MPU ist nicht abhängig von der Schadenshöhe.

Holz123712 
Fragesteller
 13.06.2021, 12:39

Von was wird sie abhängig gemacht? Eine MPU wird u.A. ja angeordnet, wenn das Gericht der Meinung ist, dass der Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Sollte meine Fahrerlaubnis entzogen werden, müsste das Gericht ebenfalls zu dieser Ansicht kommen, denn das ist die Grundlage zur Entziehung. Dennoch müssen nicht alle Personen, die die Fahrerlaubnis entzogen bekamen, eine MPU ablegen. Woran wird das festgemacht?

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Holz123712 
Fragesteller
 13.06.2021, 13:00
@Insalata2173

Siehst du in meinem Fall eine Frage, die eine MPU für gerechtfertigt erhält, für zutreffend? Denkst du, die Schadenhöhe hat Einfluss auf diese Fragen?

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Aliha  13.06.2021, 13:27
@Holz123712

Nochmal zum allerletzten Mal: Weder ein Führerscheinentzug noch eine MPU haben etwas mit der Höhe des verursachten Schadens zu tun. Du solltest dringend deine Paranoia behandeln lassen.

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Holz123712 
Fragesteller
 13.06.2021, 13:32
@Aliha

Einigen wir uns darauf, dass die MPU wohl nichts mit der Schadenhöhe zu tun hat. Der Führerscheinentzug wird allerdings, sofern es sich um Fahrerflucht handelt, ab einem Schaden entzogen, der kein „nicht bedeutender“ Schaden ist. Laut aktueller Rechtssprechung liegt ein solcher Schaden nicht mehr vor, wenn die Höhe des Schadens 1.300-1.500€ übersteig. Eine Ausnahme bildete ein Urteil des Gerichts in Fürth, welches den Schaden auf 2.500€ erkannte. Der Führerscheinentzug bei Fahrerflucht wird also nicht nach einer Schadenhöhe gewertet, zumindest nicht direkt. Er steht meist an, wenn die Grenze des „nicht bedeutenden Schadens“ überschritten ist. Dieser ist jedoch definiert durch einen Schaden i.H.v. 1300-1500€, laut aktueller Rechtssprechung.

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Wenn sich jemand vom Unfallort entfernt und sich der Feststellung entzieht, muss er sich gefallen lassen, dass schon mal Alkohol oder Drogen VERMUTET werden. Warum sollte er sich sonst der Unfallaufnahme entziehen?

SonOfMyMum  13.06.2021, 12:31

Wenn er, wie hier in dem Fall, überhaupt nicht bemerkt hat, dass etwas passiert ist, kann man auch nicht von „entziehen“ sprechen

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Insalata2173  13.06.2021, 12:53
@SonOfMyMum

Und der Gutachter kann ja schlecht davon ausgegangen sein, dass der Schaden nur von seinem Auto verursacht wurde, nachdem die Stoßstange verschiedene Kratzer aufgewiesen hat (lt. Polizei). Das Gutachten müsste dann allerdings schon bei seiner Versicherung sein, denn die soll ja zahlen (Zivilrecht). Und Fahrerfliucht würde strafrechtlich verfolgt, wenn es denn erwiesen ist, was ja noch offen ist,

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DerHans  13.06.2021, 13:59
@SonOfMyMum

Dass man einen Zusammenstoß nicht bemerkt, könnte höchstens daran liegen, dass man tatsächlich gar nicht in der Lage ist, ein KFZ zu führen.

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DerHans  13.06.2021, 17:38
@SonOfMyMum

So laut darfst du Musik gar nicht abspielen, dass du einen Zusammenprall nicht mehr mit bekommst. Dann hörst du ja auch keine Warnsignale.

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Holz123712 
Fragesteller
 13.06.2021, 12:37

Ich bin jederzeit bereit, entsprechende Tests zu absolvieren, die das Gegenteil beweisen. Fakt ist, ich habe, wie ich beschrieben und „SonOfMyMu,“ nochmal erwähnte, nichts bemerkt. Aber gesetzt der Tatsache, mir würde die Fahrerlaubnis entzogen, da der Schaden größer als 1300€ ist, wollte ich wissen, wie wahrscheinlich es ist, dass man dann bei diesem Fall eine MPU zur Neuerteilung vorlegen muss?

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ToxicWaste  13.06.2021, 12:46

Eine gute Antwort. Leider passt sie überhaupt nicht zu dieser Frage.

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Eher unwahrscheinlich, wenn es im Kratzer geht, betr, MPU. Die Aussagen der Polizisten, die sich der Staatsanalt ja anhört, spielen doch eine wesentliche Rolle.

Ruhe bewahren, bitte.

Holz123712 
Fragesteller
 13.06.2021, 12:42

Danke für deine Antwort. Ja, es geht um Kratzer. Dennoch kann der Gutachter, wenn er der Meinung ist, sagen, dass die Stoßstange gewechselt werden sollte. D.h., somit wäre ein Schaden von rund 2.000€ fällig, wenngleich der Kratzer auch hätte weitaus billiger behoben werden können. Da 2.000 größer als 1.300 Euro, würde mir die Fahrerlaubnis entzogen. Die Frage ist dann, ob in Bezug auf diese Sache, dann eine MPU angeordnet wird? Gerne schicke ich dir via Nachricht Bilder, damit du das Ganze besser beurteilen kannst.

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Insalata2173  13.06.2021, 12:48
@Holz123712

Ist nett gemeint, aber ich bin kein Fachmann. Außerdem bin ich ein Gegner davon, wegen Kratzer einem anderen Autofahrer Probleme zu bereiten. Im ADAC bist du sicherlich nicht, Die könnten dir besser helfen. Aber du könntest die Kratzer an deinem Auto auch einer Werkstatt zeigen,. Dann hättest du eine weitere Meinung. Du kannst auch mal mit deiner Versicherung sprechen. Die kennen sich auch besser aus.

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Holz123712 
Fragesteller
 13.06.2021, 13:03
@Insalata2173

Nein, ich habe eine Straf-Rechtsschutzversicherung bei meiner Autoversicherung. Muss am Montag mal fragen, ob die diesen Fall abdeckt. Aber es geht auch eher um die Frage, ob eine MPU angeordnet wird, in diesem Fall, wenn mir die Fahrerlaubnis entzogen werden sollte, weil der Schaden über 1.300€ liegt...

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