Entzug der Fahrerlaubnis oder gar MPU?
Guten Tag, liebe Community!
Folgender Sachverhalt: Am Mittwoch dieser Woche stand die Polizei vor meiner Tür mit dem Vorwurf, ich habe Fahrerflucht begangen. Ich möchte an dieser Stelle klar erwähnen, wenngleich das auch jeder sagen kann, dass ich mir zu keinem Zeitpunkt über einen Unfall bewusst gewesen bin. Dazu aber gleich mehr. In jedem Falle war ich äußerst überrascht darüber und habe sofort zugestimmt, mein Auto zu begutachten. Tatsächlich finden sich an meiner hinteren Stoßstange Kratzer. Es ist ebenfalls nicht strittig, dass ich zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt das Auto gefahren bin und in der besagten Straße Parkversuche unternommen habe. In jedem Falle will eine Zeugin meine Parkversuche gesehen und einen Knall wahrgenommen haben. Ich persönlich habe im Auto weder einen Knall wahrgenommen, noch Vibrationen, Stöße oder ähnliches gemerkt. Wohl bemerkt sind an beiden Autos Streif-Kratzer. Ich persönlich, als Laie, denke, dass, sollte es einen Knall gegeben haben, dann kein Streifvorgang, sondern ein „Drauffahren“ hätte stattfinden müssen. Aber dann passt- meiner Meinung (!) - nach das „Schadensbild“ nicht.
In jedem Falle bestreite ich nicht, dass ich das nicht gewesen sein könnte, aber ich bestreite, davon etwas gemerkt zu haben. Die Polizisten sagten bereits nach Ansehen beider Fahrzeuge dass ein Berühren der Autos, gemessen am äußerlichen Schadensbild, nicht hätte bemerkt werden müssen. Ebenso sagten sie, dass sie durchaus meiner Darlegung und dem Wahrheitsgehalt meiner Aussage vertrauten. Dennoch müssen sie die Angelegenheit von Amtswegen an die Staatsanwaltschaft leiten. Ich bestand im Übrigen während dem Besuch der Polizei darauf, sofort mit der Geschädigten Kontakt aufzunehmen. Ebenfalls bestand ich darauf, sofort mit zur Dienststelle zu fahren und eine Aussage zu tätigen - denn immerhin habe ich mir persönlich nichts vorzuwerfen, ich bin mir meines fehlenden Vorsatzes weiterhin treu.
In jedem Falle bestand an dem Auto (Geschädigte) bereits ein polizeilich erfasster Schaden. Sie beauftragte einen Gutachter und ich habe nun Angst, dass der Gutachter einen Schaden größer 1300€ datiert. Denn bei einer lackierten Stoßstange ist dies schnell der Fall.
Hier die eigentliche Frage: Wenn dem so wäre, dann wäre meine Fahrerlaubnis weg. Droht mir dann IN JEDEM FALLE eine MPU zur Neuerteilung? Geld für einen Anwalt habe ich nicht, ich werde das Urteil hinnehmen müssen. Wenn der Schaden wirklich größer als 1300€ ist, dann bleibt er trotzdem im Rahmen. Im schlimmsten Falle wird die Stoßstange gewechselt. Aber auch das kostet samt Lackierung gut 2.000€. Der Gutachter erstellt das Gutachten ohne mein Auto zu kennen. Wie will er wissen, welche Schäden von mir sein könnten? Ich habe nur waagerechte Kratzer. Das andere Auto waagerechte und senkrechte Kratzer. Kann das sein? Ich bitte um Rat. Gerne schicke ich per Nachricht (!) Bilder. Ich möchte keine Bilder eines fremden Autos öffentlich hochladen. Ich bin noch in der Probezeit.
Danke für eure Mühen.
LG
2 Stimmen
7 Antworten
Du solltest dich mit deinen Fragen an dieses Forum wenden:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php
Dort kann dir am ehesten geholfen werden.
Fahrerflucht ist es nur, wenn du dir darüber bewusst warst, dass ein Unfall passiert ist. Da dies nicht zutrifft, war es auch keine Fahrerflucht.
Das wird fallen gelassen
Dass das der Fall ist, das weiß ich. Wenn an dem Auto allerdings ein Schaden größer 1300€ datiert wird, was bei einer in Wagenfarbe lackierten Stoßstange schnell der Fall ist, dann würde die Staatsanwaltschaft auch nichts mehr einstellen. Darin sehe ich das Problem. Und gesetzt der Tatsache, dass das so wäre, wollte ich wissen, wie wahrscheinlich es ist, dass ich dann bei Neuerteilung eine MPU machen muss?
Eine MPU ist nicht abhängig von der Schadenshöhe.
Siehst du in meinem Fall eine Frage, die eine MPU für gerechtfertigt erhält, für zutreffend? Denkst du, die Schadenhöhe hat Einfluss auf diese Fragen?
Nochmal zum allerletzten Mal: Weder ein Führerscheinentzug noch eine MPU haben etwas mit der Höhe des verursachten Schadens zu tun. Du solltest dringend deine Paranoia behandeln lassen.
Einigen wir uns darauf, dass die MPU wohl nichts mit der Schadenhöhe zu tun hat. Der Führerscheinentzug wird allerdings, sofern es sich um Fahrerflucht handelt, ab einem Schaden entzogen, der kein „nicht bedeutender“ Schaden ist. Laut aktueller Rechtssprechung liegt ein solcher Schaden nicht mehr vor, wenn die Höhe des Schadens 1.300-1.500€ übersteig. Eine Ausnahme bildete ein Urteil des Gerichts in Fürth, welches den Schaden auf 2.500€ erkannte. Der Führerscheinentzug bei Fahrerflucht wird also nicht nach einer Schadenhöhe gewertet, zumindest nicht direkt. Er steht meist an, wenn die Grenze des „nicht bedeutenden Schadens“ überschritten ist. Dieser ist jedoch definiert durch einen Schaden i.H.v. 1300-1500€, laut aktueller Rechtssprechung.
Wenn sich jemand vom Unfallort entfernt und sich der Feststellung entzieht, muss er sich gefallen lassen, dass schon mal Alkohol oder Drogen VERMUTET werden. Warum sollte er sich sonst der Unfallaufnahme entziehen?
Wenn er, wie hier in dem Fall, überhaupt nicht bemerkt hat, dass etwas passiert ist, kann man auch nicht von „entziehen“ sprechen
Und der Gutachter kann ja schlecht davon ausgegangen sein, dass der Schaden nur von seinem Auto verursacht wurde, nachdem die Stoßstange verschiedene Kratzer aufgewiesen hat (lt. Polizei). Das Gutachten müsste dann allerdings schon bei seiner Versicherung sein, denn die soll ja zahlen (Zivilrecht). Und Fahrerfliucht würde strafrechtlich verfolgt, wenn es denn erwiesen ist, was ja noch offen ist,
Dass man einen Zusammenstoß nicht bemerkt, könnte höchstens daran liegen, dass man tatsächlich gar nicht in der Lage ist, ein KFZ zu führen.
So laut darfst du Musik gar nicht abspielen, dass du einen Zusammenprall nicht mehr mit bekommst. Dann hörst du ja auch keine Warnsignale.
Ich bin jederzeit bereit, entsprechende Tests zu absolvieren, die das Gegenteil beweisen. Fakt ist, ich habe, wie ich beschrieben und „SonOfMyMu,“ nochmal erwähnte, nichts bemerkt. Aber gesetzt der Tatsache, mir würde die Fahrerlaubnis entzogen, da der Schaden größer als 1300€ ist, wollte ich wissen, wie wahrscheinlich es ist, dass man dann bei diesem Fall eine MPU zur Neuerteilung vorlegen muss?
Eher unwahrscheinlich, wenn es im Kratzer geht, betr, MPU. Die Aussagen der Polizisten, die sich der Staatsanalt ja anhört, spielen doch eine wesentliche Rolle.
Ruhe bewahren, bitte.
Danke für deine Antwort. Ja, es geht um Kratzer. Dennoch kann der Gutachter, wenn er der Meinung ist, sagen, dass die Stoßstange gewechselt werden sollte. D.h., somit wäre ein Schaden von rund 2.000€ fällig, wenngleich der Kratzer auch hätte weitaus billiger behoben werden können. Da 2.000 größer als 1.300 Euro, würde mir die Fahrerlaubnis entzogen. Die Frage ist dann, ob in Bezug auf diese Sache, dann eine MPU angeordnet wird? Gerne schicke ich dir via Nachricht Bilder, damit du das Ganze besser beurteilen kannst.
Ist nett gemeint, aber ich bin kein Fachmann. Außerdem bin ich ein Gegner davon, wegen Kratzer einem anderen Autofahrer Probleme zu bereiten. Im ADAC bist du sicherlich nicht, Die könnten dir besser helfen. Aber du könntest die Kratzer an deinem Auto auch einer Werkstatt zeigen,. Dann hättest du eine weitere Meinung. Du kannst auch mal mit deiner Versicherung sprechen. Die kennen sich auch besser aus.
Nein, ich habe eine Straf-Rechtsschutzversicherung bei meiner Autoversicherung. Muss am Montag mal fragen, ob die diesen Fall abdeckt. Aber es geht auch eher um die Frage, ob eine MPU angeordnet wird, in diesem Fall, wenn mir die Fahrerlaubnis entzogen werden sollte, weil der Schaden über 1.300€ liegt...
Von was wird sie abhängig gemacht? Eine MPU wird u.A. ja angeordnet, wenn das Gericht der Meinung ist, dass der Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Sollte meine Fahrerlaubnis entzogen werden, müsste das Gericht ebenfalls zu dieser Ansicht kommen, denn das ist die Grundlage zur Entziehung. Dennoch müssen nicht alle Personen, die die Fahrerlaubnis entzogen bekamen, eine MPU ablegen. Woran wird das festgemacht?