Was könnte passieren nach Fahrerflucht, wenn man kurz nach der Anzeige doch den Schaden reguliert hat?

9 Antworten

Hallo,

das Verfahren lässt sich in der Tat nicht mehr (auch durch den Geschädigten) stoppen.

Es wird auf eine Geldstrafe hinauslaufen, sofern nicht im Strafverfahren ein Sachverständiger wird nachweisen können, dass Ihre Freundin den Anstoß nicht bemerkt haben kann. Das gelingt SEHR selten.

Wichtig für weitere Folgen (insbes. den Entzug der Fahrerlaubnis) ist, dass es sich nur um einen geringfügigen Sachschaden an dem anderen Auto handelt. Die Gerichte ziehen hier regional unterschiedlich die Grenze bei ca. 1200-1500 Euro.

Es sollte also sichergestellt werden, dass keine absureden Sachverständigenkalkulationen in die Strafakte gelangen.

Mit anwaltlicher Hilfe gelingt es auch oft, ein solches Verfahren ggf. gegen Geldauflage einzustellen. Das hat ggü. Verurteilung oder Strafbefehl den Vorteil, dass es im Wiederholungsfall von großem Vorteil ist.

Wenn die Gefahr besteht, dass der Schaden über 1500 Euro liegt, sollten Sie in jedem Fall besser einen Rechtsanwalt vor Ort einschalten, auch wenn das Geld kostet.

Hallo,

die Straftat bleibt auch nach der Einigung mit dem Geschädigten, da ja die Anzeige erfolgte und berechtigt war..
Bei mir kam dann ein Brief vom Staatsanwalt, mit der Aufforderung eine Strafgebühr zu zahlen. Bei erfolgter Zahlung wird das Verfahren eingestellt.

Grüße aus Leipzig

Wenn es über die Versicherung läuft, kommt der Regress und ab 01.01. die Rückstufung. Beachte also, ggf. kündigen und einen anderen VN suchen.

Bei uns verlangt der Staatsanwalt meist rd. 1.500 EUR und es gibt dann kein Verfahren.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

....das entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, da läßt sich nichts rück-

gängig machen, auch wenn der Schaden s o f o r t beglichen wird !

Deine Freundin wird ein Geldstrafe bekommen und evtl. einen Punkt

in Flensburg. Das entscheidet der Staatsanwalt.

EphraimUlk  22.03.2020, 15:09

Das entscheidet nicht der Staatsanwalt sondern ein Gericht. Und dieses Gericht müsste dann auch den Vorsatz zur Tat nachweisen.

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Das bedeutet ja nur, dass die Frage der Haftung geklärt ist. Die Straftat des unerlaubten Entfernens wurde begangen und bleibt bestehen.