Unbeabsichtigte Fahrerflucht?
Die Polizei stand gerade vor meiner Haustür, ich habe ein Auto (sehr leicht) beschädigt und es geschliffen, so, dass da ganz kleine Kratzer nun sind. Ich habe es nicht gemerkt und bin natürlich weiter gefahren. Fenster war geschlossen / oben, das sind ganz ganz leichte Kratzer und das hat nicht so Geräusche gemacht, dass man jetzt mitbekommt, dass ein Auto zekratzt wird.
Ich werde jetzt verdächtigt der Fahrerflucht und ich habe den Polizisten gerade noch, als sie vor meiner Haustür waren, glaubwürdig vermittelt, dass das absolut nicht mit Absicht war und ich das wirklich nicht mitbekommen habe. Es war ein enorm leichter Kratzer und es ist durchaus möglich, dass man das akustisch nicht mitbekommt.
Es wird aufjedenfall darauf hinauslaufen, dass das keine mutwillige oder beabsichtigte Fahrerflucht war.
Was ist das schlimmste, was mir jedoch jetzt im Zweifelsfall drohen kann, mit der Anzeige, obwohl es nicht beabsichtigt war.
10 Antworten
Hi, Unerlaubtest Entfernen vom Unfallort trifft nur zu, wenn man Dir nachweisen kann, dass Du den Schaden bemerkt haben musst.
Das könnte bei minimalem Schaden schwierig werden, ich rechne daher mit Einstellung des Verfahrens.
Das schhlimmste was Dir passieren könnte, wäre wohl eine Verurteilung wegen desselben. Bei Bagatellschaden käme wohl Geldstrafe und Fahrverbot dafür in Betracht.
Ob du wirklich ein Problem hast hängt jetzt vom Umfang des Schadens ab.
Die kritische Grenze liegt zwischen 750€ und 1000€. Wenn der Schaden größer ist als dieser Betrag, dann geht man davon aus, dass du den Schaden bemerkt haben musst und du nicht die Wahrheit sagst.
Dann würde keine Ausrede der Welt mehr helfen und du würdest wegen Fahrerflucht verurteilt werden.
Liegt der Schaden darunter, so hast du gute Chancen, dass man Dir glaubt und es somit keine strafrechtlichen Folgen hat.
vermutlich hat Dich Jemand gesehen & Dein Kennzeichen aufgeschrieben. Bei wirklich leichtem Anprall unter 2 kmh kann man das wirklich mal nicht bemerken.
Unfallflucht steht noch im Raum
Du schreibst zwar viel und immer wieder die gleichen Aussagen, aber was passiert ist, verrätst du nicht.
Niemand hier kann beurteilen, ob du den Unfall hättest bemerken müssen. Von daher kann auch Niemand die möglichen Konsequenzen wissen.
Um 1 Uhr nachts gibt es im Finsteren Zeugen die diese „Geringfügigkeit“ mitbekommen haben.
1. Verkehrsunfallflucht erfordert einen Unfallschaden. Liegt der Schaden unter 50 €, ist es kein Unfall. Wenn er also so gering ist und ggf. mit etwas Polieren wieder weg geht, könnte durchaus kein "Unfall" vorliegen.
2. Vielleicht hast du den Tatbestand des § 142 StGB erfüllt. Um aber strafbar zu handeln, musst du vom Unfall wissen und dich dennoch vorsätzlich entfernen. Tatbestandserfüllung reicht zur Strafbarkeit nicht aus.
Du solltest also glaubhaft versichern, dass du das Schadenereignis nicht bemerkt hast. Im Falle einer Vernehmung wurde ich darauf hinweisen.
Einen RA, wie reflexhaft von manchen User angeraten wird, würde ich noch nicht beauftragen. Ist schlicht und ergreifend eine Kosten-/Nutzenrechnung.
Ich will nach meinem Abitur übernächstes Jahr zur Polizei in den gehobenen Dienst. Das ist ein kleiner Kindheitstraum von mir und ich würde so eine Lage, wie ich sie jetzt hier habe, nicht so herausprovozieren wollen. Ich habe wirklich nichts gemerkt, habe aber eine Anzeige bekommen, weil ich verdächtigt werde Fahrerflucht begangen zu haben. Den Schaden werde ich aufjedenfall begleichen müssen und morgen Rücksprache mit der Versicherung halten - Schaden ist Schaden, für den komme ich auf, doch ich habe nicht beabsichtigt Fahrerflucht begangen und diese Anzeige ist jetzt das, was mir zu schaffen macht. Es war so ein kleiner, minimaler Schaden und ich bin im Prinzip beim Rückwärts ausparken ganz leicht an das Auto geschliffen und die Kratzer sind mega oberflächlich und nicht größer als meine Hand. Das Fenster war zu und ich habe da nicht einmal ein Kratzgeräusch oder ähnliches gehört und das habe ich den Polizisten so auch versichert und er meinte, dass meine Aussage sehr glaubwürdig ist und er das auch so reinschreiben wird. Ich halte es auch nicht nötig einen Anwalt jetzt einzuschalten oder zuzuziehen, ich bin zudem noch Schüler und das wären auch im allgemeinen einfach unnötige Kosten. Ich habe anscheinend den Schaden begangen, die Polizisten haben mir ,,Staubspuren" am Fahrzeug gezeigt, alles ist gut, aber ich habe sicherlich nicht beabsicht die Unfallstelle verlassen oder bin geflüchtet.
Genauso würde ich das bei der Polizei zu Protokoll geben.
Viel Erfolg bei deinem Berufwunsch.
Um 1 Uhr nachts, heute, beim Rückwärts ausparken, ganz langsam, ein Auto geschliffen.