Unbeabsichtigte Fahrerflucht?

9 Antworten

Du schreibst zwar viel und immer wieder die gleichen Aussagen, aber was passiert ist, verrätst du nicht.

Niemand hier kann beurteilen, ob du den Unfall hättest bemerken müssen. Von daher kann auch Niemand die möglichen Konsequenzen wissen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Um 1 Uhr nachts, heute, beim Rückwärts ausparken, ganz langsam, ein Auto geschliffen.

0

Es wird aufjedenfall darauf hinauslaufen, dass das keine mutwillige oder beabsichtigte Fahrerflucht war.

Irgendwer wird es mitbekommen haben, und wenn du, wie Du sagst mit offenen Fenstern unterwegs warst, und Du dich noch viel näher am Unfallort befunden hast, als der Zeuge, wird es schwer, dem Staatsanwalt plausibel zu machen, das Du das nicht mitbekommen haben willst. Die Polizei war ja nicht ohne Grund nach kurzer Zeit vor deiner Haustüre.

Ich habe unten geschrieben, ich meinte oben. Genau aus diesem Grund habe ich es ja nicht gehört. So meinte ich das, Sorry! Es war nachts uns sehr spät.

0

Ob du wirklich ein Problem hast hängt jetzt vom Umfang des Schadens ab.

Die kritische Grenze liegt zwischen 750€ und 1000€. Wenn der Schaden größer ist als dieser Betrag, dann geht man davon aus, dass du den Schaden bemerkt haben musst und du nicht die Wahrheit sagst.

Dann würde keine Ausrede der Welt mehr helfen und du würdest wegen Fahrerflucht verurteilt werden.

Liegt der Schaden darunter, so hast du gute Chancen, dass man Dir glaubt und es somit keine strafrechtlichen Folgen hat.

So verworren wie du klingst, passierte da ja wirklich etwas und dabei ist es egal wie hoch der Schaden ist.

Und warum die Polizei das direkt mitkriegte ist mir auch schleierhaft.

Selber machte ich drei Mal so einen wirklichen Miniatur Schaden an einem anderen Auto. Es war nicht Rechtens von mir aber doch korrekt, ich hinterliess meine Telefonnummer mit dem Hinweis, dass ich einen Kratzer gemacht habe.

Die Besitzer riefen mich an und bedankten sich ob meiner Ehrlichkeit, zwei wollten nichts und einer war mit 100.-- zufrieden, weil er es selbst herauspolieren konnte, das war der BMW die anderen beiden waren ein Deux Cheveau und ein VW Käfer.

Fakt ist, man muss dazu stehen und die Verantwortung übernehmen, damit ist jeder mehr als zufrieden selbst wenn der Weg nicht korrekt war, nur mit der Notiz unter dem Scheibenwischer, was keinen Geschädigten kümmert.

Darum deine Geschichte klingt für mich unverständlich......bei mir hätte niemand gewusst wer den Schaden machte.....wie auch ? Selber habe ich auch so einen Kratzer der klar von einer anderen Wagentüre kam, so halt.

Ich hätte es schön gefunden wenn ich einen Zettel unter dem Scheibenwischer gehabt hätte, wo jemand dazu steht und falls es mich stört ich die Kosten übertragen könnte. Bei meinem C1 stört mich dies gar nicht....anders als bei unserem anderen Auto...….aber der gehört meinem Mann und bei einem Tesla wird dann grad mal alles viel komplizierter......das Auto ist gut, der Service bei Ersatzteilen eine Katastrophe…...also Schrott.

Du selber solltest lernen dazu zu stehen wenn dir etwas passiert, dann brauchst du keine Angst zu haben und kannst so gute Erfahrungen sammeln wie ich das tat.

Es war nicht Rechtens von mir aber doch korrekt, ich hinterliess meine Telefonnummer mit dem Hinweis, dass ich einen Kratzer gemacht habe.

Hier mal der Hinweis, das das Hinterlassen eines Zettels an der Windschutzscheibe NICHT ausreicht. Man muss vielmehr ähnliche Anstrengungen unternehmen, wie die Polizei, um den Halter des beschädigten Fahrzeuges ausfindig zu machen. Noch dazu besteht die Gefahr, das der Zettel verschwindet, entweder das der Wind das Ding wegweht, oder ein spassiger Passant entfernt den Zettel.
Bedienen kann man sich da z.B. der Hilfe des Zentralrufes der deutschen Autoversicherer. Eine Nummer, die man neben der des ADAC, eigentlich im Handy abgespeichert haben sollte.

1

Hi, Unerlaubtest Entfernen vom Unfallort trifft nur zu, wenn man Dir nachweisen kann, dass Du den Schaden bemerkt haben musst.

Das könnte bei minimalem Schaden schwierig werden, ich rechne daher mit Einstellung des Verfahrens.

Das schhlimmste was Dir passieren könnte, wäre wohl eine Verurteilung wegen desselben. Bei Bagatellschaden käme wohl Geldstrafe und Fahrverbot dafür in Betracht.