fahrerflucht mit strafe?
hallo.
ich habe Fahrerflucht begannen.
egal ob es nicht ahnend war, es ist passiert, bin mir bewusst und hab dafür jetzt die anzeige, zurecht. möchte keine belehrung. habe nur eine frage
habe heut ein termin beim anwalt.
es werden hohe kosten auf mich zu kommen
schaden des anderen autos (wohl kleine kratzer vorne)
Anwalt
Strafe Fahrerflucht
was tun wenn man das alles nicht bezahlen kann? aufeinmal? kann ich bei allen drei eine ratenzahlung beantragen?
Darf ich fragen wie es bei dir weiter ging?
ich musste 800€ an einen verein zahlen da der fall eingestellt wurde.
4 Antworten
Fahrerflucht ist allgemein, unabhängig vom verursachten Schaden eine Straftat. Noch schlimmer wird es mit Personenschaden.
Das sollte Dein Anwalt für Dich regeln können. Bestimmt nimmt das Gericht auch Rücksicht auf Deine finanzielle Lage.
Alles Gute!
vielen dank!
ich werde meinen anwalt auch fragen, ob es möglich ist die strafe einzustellen durch das Auferlegen einer Geldauflage. Falls das überhaupt so einfach ist wie es im Internet steht.
Das Gericht bestimmt Tagessätze, die sich an deinem Einkommen orientieren.
Das kann zum Teil über Jahre gehen, wenn man wenig bis keine Einnahmen hat.
kann ich bei allen drei eine ratenzahlung beantragen?
Kannst Du und solltest Du
habe heut ein termin beim anwalt.
Prima.
Dann wird der Dich besser beraten als dieses Laienforum es kann.
Den Schaden am anderen Auto wird ja wohl deine Versicherung bezahlen.
Beim Anwalt kannst du wegen Ratenzahlung anfragen, ebenso bri der Geldstrafe. Du musst eben dann dafür sorgen, dass du die Rsten pünktlich bezahlst, sonst wird alles auf einmal fällig.