Gesamtstrom Mietwohnung?

3 Antworten

Was ist denn zu Betriebskosten im Mietvertrag überhaupt vereinbart? Vorauszahlungen, eine Pauschale oder gibt es eine Bruttomiete incl. aller Betriebskosten?

Haben die beiden Mietparteien einen gemeinsamen Zähler oder jede einen eigenen für ihren Haushaltsstrom?

Wie wird der Allgemeinstromverbrauch ermittelt?

Einfach so mit einem in die Hand gereichten Zettel lässt sich keine wirksame Abrechnung bzw. Forderung begründen.

Allgemeinstrom gehört in eine ordentliche Abrechnung, insofern monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.

Also bitte: Erzähl mal, wie die Sachlage ist. Erst danach lässt sich ableiten, was hier rechtens ist oder nicht.

Pusteblume5055 
Fragesteller
 07.01.2022, 20:17

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Insgesamt werden 150€ Nebenkosten im Monat abgeführt. Strom für die Wohnung wird extra abgebucht. Hierfür hat jede Partei einen eigenen Zähler. Für den Strom der 180€ gibt es extra einen Zähler im Keller..

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albatros  08.01.2022, 02:29
@Pusteblume5055

Sind die 150 Vorauszahlung über die abzurechnen ist oder eine Pauschale über die nicht abzurechnen ist?

Allgemeinstrom/Hausstrom in Höhe von 180 EUR je Mietpartei sind zus. 360 EUR(anno. Da stimmt was nicht. Hier wird wohl Jemand Strom für private Zwecke ziehen, das solltest du prüfen (lassen).

Außerdem: Allgemeinstrom ist mit der jährlichen Abrechnung der Vorauszahlungen zu berechnen und zu zahlen und nicht an Hand eines Zettels in die Hand.

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Pusteblume5055 
Fragesteller
 09.01.2022, 22:03
@albatros

@albatros ich habe nun herausgefunden, dass die Rechnung über einen Zwischenzähler im Keller zustande kommt (vom Trockner und einem Mini Gefrierschrank). Hierfür hat der Vermieter den Zählerstand ( vor einem Jahr beim Einzug) aufgeschrieben und jetzt nach einem Jahr wieder. Die Differenz soll ich nun zahlen obwohl sie hierfür keinerlei Beweise hat hinsichtlich des Strompreis usw.. wie sieht es hier rechtlich aus? Muss mir eine Abrechnung vorgelegt werden oder ist dieser Zwischenzähler zulässig? Es steht extra oben "nicht für Verrechnungszwecke zugelassen'

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albatros  10.01.2022, 13:44
@Pusteblume5055

Darauf würde ich mich nicht einlassen. Der Mieter, der im Keller Geräte betreiben möchte/will sollte die Steckdose(n) direkt seinem Haushaltzähler anschließen lassen. 180 EUR für Treppenhaus und Hauseingang ist anormal. Für 2 Mieter 360 EUR, eindeutig wirst du hier abgezockt bzw. wird das versucht.

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Würde einen Check der elektr. Aanlage veranlassen, ob da nicht jemand schwarz was abgreift. Vorher auch mal den entprechenden Zähler überprüfen. Ist da noch ein alter Zählerdrin läßt sich aus der Umdrehungszahl der Scheibe die angeschlossene Last ermitteln.Schalte dazu deine Verbraucher aus, bzw. schalte die Sicherungen aus, dann kontrolliere den Zähler.

Das ist aber sehr viel.

Würde ich nicht so ohne weiteres zahlen. Außerdem würde der Allgemeinstrom auch in der Nebenkosten abrechnet aufgeführt.

Pusteblume5055 
Fragesteller
 07.01.2022, 18:56

Also muss mein Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen und die Kosten dem gezahlten gegenüber stellen? Außerdem muss der Allgemeinstrom doch auch geteilt werden?

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