Vermieter drückt sich vor Herdaustausch?

5 Antworten

Das hängt davon ab, welche Küchenausstattung im Mietvertrag steht.

Steht da kein Herd, dann ist Er Mietereigentum und muss vom Mieter selber Ersetzt werden.

Steht Er mit im Mietvertrag, dann ist der Vermieter zuständig.

albatros  25.08.2021, 13:52

Er muss nicht im MV stehen. Befindet er sich bei Mietbeginn in der Wohnung und wurde nicht direkt vom Vormieter übernommen, gilt er rechtlich als mitvermietet. Es sei denn, im Mietvertrag ist das ausdrücklich ausgeschlossen.

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Von Experte Gerhart bestätigt

Ist der mitvermietete Herd defekt, solltest du schriftlich (Einwurfeiunschreiben) eine Frist zur Behebung setzen. Kommt dann der V. in Verzug, darfst du selbst das Nötige veranlassen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Diese Absicht im gleichen Schreiben ankündigen.

Das Gesetz gibt die Möglichkeit, dass man eine Ersatzvornahme machen kann, wenn der Vermieter nach eine angemessenen Frist nichts macht. Das bedeutet, man lässt die Sachen selber reparieren und fordert die Kosten dann vom Vermieter oder verrechnet mit der Miete. Dazu am besten alles als Brief mit Einwurf Einschreiben machen.

Setz ihn offiziell schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über all die Mängel in Kenntnis. Setze ihm eine Frist (Datum nennen) von 3 Wochen zur Mängelbeseitigung.

Nach Fristablauf ein erneutes Schreiben mit auf 10 tage terminierter Nachfrist UND der Ankündigung, ab dem auf Fristablauf folgenden Monatsersten die Miete zu mindern. Eine defekte Heizung, ein defekter Herd, eine kaputte Wohnungstür...drohe ihm mit 75% Mietminderung.

GhostDragon666  25.08.2021, 12:20

Bist Du Anwalt für Mietrecht, oder wieso kommst Du auf 75% Mietminderung?

Das beste um genaue Antworten zu bekommen sind Mietervereine und keine Online Frageseiten.

Da auf den Online Frageseiten auch UNQUALIFIZIERTE ANTWORTEN kommen können.

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whabifan  25.08.2021, 12:25
@GhostDragon666

Die Antwort von Dea ist völlig richtig. Was soll der Vermieter denn bitte machen? Vor Gericht gehen? Dann erzählst du dem Richter die Geschichte und er wird dir sagen dass das in Ordnung ist oder eben nicht. Im letzteren Fall musst du halt die unrechtmässige Mietminderung halt nachzahlen...

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GhostDragon666  25.08.2021, 12:36
@whabifan

Aber ob die 75% Kürzung stimmen, ist Fraglich.

Nicht nur Nachzahlen.

Es könnte auch durch die Unberechtigte Kürzungshöhe zum Verlust der Whg. kommen.

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whabifan  25.08.2021, 12:38
@GhostDragon666

Es ist wohl zu viel. Aber das ist in meinen Augen nicht schlimm. Im schlimmsten Fall verurteilt ein Gericht den FS dazu die Differenz zu zahlen.

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GhostDragon666  25.08.2021, 12:41
@whabifan

Und der Vermieter kündigt dann in dem Zeitraum die Wohnung, nach Abmahnungen.

Bis es vor Gericht geht.

Daher mein Tip

MIETERVEREIN.

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GhostDragon666  25.08.2021, 12:44
@whabifan

Wenn die Summe unberechtigt ist, dann sieht es für den Vermieter schon besser aus.

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whabifan  25.08.2021, 13:11
@GhostDragon666

Mit 75% drohen im Brief kann man immer machen. Ob mans danach durchzieht ist eine andere Sache.

Wenn man sich mit dem Vermieter anlegt muss man immer mit einer Kündigung rechnen.

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Lollypops93Pro 
Fragesteller
 25.08.2021, 17:39
@whabifan

Hahaha, ich halte euch mal auf dem laufenden ob ich nun obdachlos bin oder nicht XD

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albatros  25.08.2021, 13:55

Das war keine GUTE ANTWORT. Einwurfeinschreiben ist das Primat!

Und: Mietminderung ab 1. Tag nach Inkenntmissetzung des Vermieters.

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ruf weiter an

Gerhart  25.08.2021, 15:28

Quatsch, weil erfolglos.

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