Ist es legal dass in einem Mehrparteienhaus der Raum, in welchem sich Heizung und Stromzähler befinden abgeschlossen ist?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Andere Antwort 71%
Ja das ist illegal 29%

11 Antworten

Das einzige Interesse kann das Ablesen des Zählerstandes oder der Wechsel einer defekten Sicherung sein.

Für ersteres gibt es sicherlich bei euch irgendeine Lösung (z.B. Hausmeister mit dem Ablesen beauftragen).

Für letzteres: Die brennen nur durch, wenn etwas gewaltig schief läuft. Abschaltmöglichkeiten hast du in der Wohnung.

Bei uns ist der Raum für jeden zugänglich, der einen Schlüssel für den Kellergang besitzt. Dieses hat gravierende Nachteile:

  • Nachbaren machen anderen Nachbarn die nächstbeste Sicherung raus (wir haben da unten noch die alten Schraubsicherungen). Sei es aus Schabernack oder weil gerade kein Ersatz für die eigene Sicherung da ist. Den Gefrierschrank habe ich mittlerweile in die Wohnung zurückgeholt und einmal durfte ich eingeseift eine meiner Sicherungen suchen gehen.
  • Das Treppenlicht wird alle paar Wochen verstellt. Irgendwann kam der Eigentümer auf die Idee, ein laienunfreundliches Universalrelais zu verbauen, welches weder meine Mitmieter noch unser Hausmeister verstehen, was die Situation seitdem eher noch veschlimmert hat.. Das Licht ist quasi dauer-an oder mit unsinnigen Funktionen versehen (z.B. Dauerlicht, das für 10 min ausgeht, wenn man auf den Lichtschalter drückt). Dieses ist immer nervig, weil ich ganz oben wohne. Außerdem kostet es unnötig Strom.
  • Stromdiebe können fast ungestört an der Quelle herumbasteln.
  • Der Antennenverstärker, der auch in dem Raum ist, wird nach Belieben verstellt.
  • Die Nachbarn entsorgen alte Kühlschränke und anderen Müll in dem Raum.
Andere Antwort

Das ist ganz Legitim. Die Heizugsanlage muss sogar abgeschlossen sein, damit da nicht Hinz und Kunz rankommt und auch an die Stromzähler muss man nicht ständig.

Andere Antwort

Es ist ein zweischneidiges Schwert.

  • Einerseits handelt es sich um einen elektrotechnischen Betriebsraum, der nicht jedermann frei zugängig sein darf
  • Andererseits muss dem berechtigten Interesse der Bewohner nachgekommen werden, die Zählerstände kontrollieren zu können

Empfehlung:

Verständigt euch mit der Hausverwaltung / Vermieter und sprecht ein Prozedere ab, wie beiden Seiten Rechnung getragen werden kann.

Der Hausmeister wird doch bestimmt regelmäßig die Mülltonnen bei anstehender Leerung schieben.

In diesem Zuge könnte er ja auf Verlangen den Zählertstand ablesen und einen vorgefertigten Zettel euch hinterlassen.

Wenn der Zettel für beide Seiten an einer bestimmten Stelle, zu der beide ohnehin regelmäßig Zugang haben, hinterlegt / angeheftet wird, dann sollte das keinen großen Aufwand bedeuten.

Evtl. kann man auch ein Foto machen und an eine Mailadresse senden lassen.

Günter

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber

Also vorweg, habe kein Wissen über Mietrecht und somit auch nicht, was gewährleistet sein muss.

Rein aus der Überlegung würde ich sagen, das auf Anfrage ein Recht auf Kontrolle des Zählerstandes bestehen muss. Aber dauerhafter Zugang, mhh... Warum.. Und die Sicherungen am Zähler dürften bei einer anständigen Installation nicht fliegen, sondern die eigenen in der Wohnung, die erreichbar sein müssen, sollten den Fehler klären. Sollte natürlich mal eine Sicherung am Zähler doch auslösen, dann muss natürlich auch ein Ansprechpartner erreichbar sein, der Zugang hat um diese auszutauschen. Und das nicht erst nach einer Woche... Heizung hat eh keiner was dran zu suchen. Da machen dann alle nur Mist dran und verstellen alles.. Sie es positiv, es soll Leute geben, die mögen ihre Nachbarn vlt nicht und schrauben schon mal die falschen Sicherungen raus.. So kommt zumindest auch kein anderer dran, der so handeln könnte... Tägliche Kontrolle des Zählerstandes dürfte aber auch kein Anrecht sein.

Der Vermieter muss dir auf Verlangen Zugang zu deinem Zähler zum Zwecke der Selbstablesung gewähren. Du hast allerdings keinen Anspruch auf unbegrenzten Zugang. Der Vermieter kann den Zugang bei Vorliegen sachgerechter Gründe beschränken. Die Heizungsanlage könnte so ein Grund sein. (Beispiel: AG Köln, Urteil vom 15. Februar 2013, Az. 201 C 464/12)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Arbeite seit 25 Jahren bei einem Netzbetreiber.