Darf der Vermieter mir das verbieten?
Und zwar bin ich vor kurzem zuhause ausgezogen. Ich kannte den Vermieter schon vorher und habe auch gehört das er nicht der beste ist. Nun ja zuhause ging es nicht mehr also wollte ich die Wohnung.
ich wohne jetzt 6 Wochen hier. Und gehe fest arbeiten. Immer wieder meckert der Vermieter rum, warum der Flur noch nicht tapeziert wäre und wieso es hier nicht gut aussehen würde.
zudem habe ich meine Kaninchen mitgenommen und so auch deren Stall für draußen den ich hier leider nicht in Gebrauch nehmen kann, da das Stück Terrasse vor meiner Türe gerade so für einen wäscheständer reichen würde. Den Stall habe ich aber dennoch dort stehen jedoch ist er nicht zusammengebaut und lediglich die Gerüste und eine Tasche mit kleinteilen steht dort. Hat ihn all die Zeit nicht gestört und jetzt meinte er ich solle aber die Sachen da weg räumen da es ihn stören würde.
dabei liegt meine Wohnung hinter einem 2 Familienhaus, und auf meine Haustüre kann niemand einen Blick werfen und selbst die Postboten finden den Briefkasten hier nicht.
außerdem soll ich laut Vermieter dieses Jahr die Wartung der Heizung zahlen. Letzte Wartung war 08/2020 und ich wohne hier seit 11/2021. alle Verwandte sagen mir das der Vermieter die Kosten tragen muss da ich noch nicht lange hier wohne.
dann kommt hinzu das vor meiner Türe etwaige Dinge abhanden kommen, wie volle farbeimer die wegen der Wärme hier in der Wohnung nicht stehen sollten und einen Kellerraum habe ich auch noch nicht gezeigt bekommen.
aus hat der Vermieter einen Schlüssel behalten und ist letztens einfach reingekommen als ich geschlafen habe und hat sich wohl die Küche angeschaut und wie ich sauber gemacht habe.
auf Nachrichten antwortet er so gut wie nie sondern kommt einfach immer spontan vorbei. Das bekomme ich oftmals nicht mit, da ich keine Klingel habe und das klopfen an der Türe nicht höre wenn ich Kopfhörer in den Ohren habe. Er meinte nur wenn ich etwas gemacht haben will soll ich gefälligst auch aufmachen wenn er kommt. meine Antwort war das wenn er einfach kommt und man ihn nicht hört das doch kocht meine Schuld ist. Jetzt komme ich ihm ja anscheint frech und meinte wenn ich ihm dumm kommen mag dann würde ich ihn richtig kennenlernen.
ist das alles so rechtens?
6 Antworten
aus hat der Vermieter einen Schlüssel behalten und ist letztens einfach reingekommen als ich geschlafen habe und hat sich wohl die Küche angeschaut und wie ich sauber gemacht habe
Das ist Hausfriedensbruch. Du hast Anrecht auf alle Schlüssel zur Wohnung. Rückt er die nicht raus, dann kannst du das Schloss auf seine Kosten austauschen lassen.
Bei so einer unguten Person würde ich aber nach einer neuen Wohnung suchen. Dass es ständig Ärger geben wird ist ja vorhersehbar bei dem Verhalten
Atrikel 13 GG geilt auch für den Vermieter.
Wechsel das Schloss aus und gehe zu einem Anwalt.
Und fange sofort an, was neues zu suchen.
Der Vermieter hat in deiner Wohnung überhaupt nix zu suchen. Fordere den Schlüssel heraus, er darf ihn nicht behalten, wenn du das nicht willst, oder wechsle das Schoß aus. Heb das alte Schloß auf, das baust du beim Einzug wieder ein. Räum dein Zeug weg, damit er da nix mehr zu meckern hat.
der Vermieter ist auf dem besten Wege sich als Psychopath in Szene zu setzen. Du wirst ihn aber nicht therapieren. Deshalb: Keine Gespräche mehr führen und alles schriftlich übermitteln. Zeige ihm, dass du ein starker Mensch bist und setze deine Mieterrechte durch, solange du dort noch wohnst.
Es gibt mehrere Baustellen:
Schloss wechseln, um den ungehinderten Zutritt des Vermieters zu deiner Wohnung zu verrhindern
Forderung unter Fristsetzung >> Zuweisung eines Kellerraumes, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Teile des Kaninchenstalles und Farbeimer können dann sicher untergebracht werden.
Bezahlung der Heizungswartung ist Vermietersache und findet sich dann in den Betriebskosten wieder >> nichts bestellen und nichts außerhalb der Miete bezahlen, die Klausel im MV ist nichtig.
Kaufe dir eine Funkklingel, wenn zur Wohnung keine Klingelanlage gibt. Grundsätzlich hat der Vermieter kein Recht DEINE Wohnung zu betreten - Sie ist DEIN Besitz ! Es gibt auch keinen Grund, den der Vermieter vorschieben könnte.
Schließlicjh erkläre dem Vermieter schriftlich, dass du in der Lage bist ihn auf Unterlassung zu verklagen. Sein belästigendes Verhalten grenzt an Mobbing. Auf Telefongespräche solltest du dich nicht einlassen. Drück ihn weg ! Wenn du willst, schreibe ich den ersten Brief.
Falls nur du und dein Vermieter in seinem Zweifamilienhaus wohnen, hast du wirklich Pech. Du bist von seinen Launen abhängig. Wenn du nicht spurst, darf er deinen Mietvertrag ohne Grund kündigen (573a BGB).
Such dir baldmäglichst was Neues, du wirst nicht glüclich mit/in dieser Wohnung.
Morgen zum Baumarkt oder Schlüsseldienst und neuen Schließzylinder kaufen und einbauen. Dann hast du wenigstenz diesbezüglich Ruhe.
Betreten deiner Wohnung gegen deinen Willen und oder deine Erlaubnis ist strafbarer Hausfriedensbruch.