Darf der Vermieter mir das verbieten?

6 Antworten

aus hat der Vermieter einen Schlüssel behalten und ist letztens einfach reingekommen als ich geschlafen habe und hat sich wohl die Küche angeschaut und wie ich sauber gemacht habe

Das ist Hausfriedensbruch. Du hast Anrecht auf alle Schlüssel zur Wohnung. Rückt er die nicht raus, dann kannst du das Schloss auf seine Kosten austauschen lassen.

Bei so einer unguten Person würde ich aber nach einer neuen Wohnung suchen. Dass es ständig Ärger geben wird ist ja vorhersehbar bei dem Verhalten

Atrikel 13 GG geilt auch für den Vermieter.

Wechsel das Schloss aus und gehe zu einem Anwalt.

Und fange sofort an, was neues zu suchen.

Der Vermieter hat in deiner Wohnung überhaupt nix zu suchen. Fordere den Schlüssel heraus, er darf ihn nicht behalten, wenn du das nicht willst, oder wechsle das Schoß aus. Heb das alte Schloß auf, das baust du beim Einzug wieder ein. Räum dein Zeug weg, damit er da nix mehr zu meckern hat.

der Vermieter ist auf dem besten Wege sich als Psychopath in Szene zu setzen. Du wirst ihn aber nicht therapieren. Deshalb: Keine Gespräche mehr führen und alles schriftlich übermitteln. Zeige ihm, dass du ein starker Mensch bist und setze deine Mieterrechte durch, solange du dort noch wohnst.

Es gibt mehrere Baustellen:

Schloss wechseln, um den ungehinderten Zutritt des Vermieters zu deiner Wohnung zu verrhindern

Forderung unter Fristsetzung >> Zuweisung eines Kellerraumes, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Teile des Kaninchenstalles und Farbeimer können dann sicher untergebracht werden.

Bezahlung der Heizungswartung ist Vermietersache und findet sich dann in den Betriebskosten wieder >> nichts bestellen und nichts außerhalb der Miete bezahlen, die Klausel im MV ist nichtig.

Kaufe dir eine Funkklingel, wenn zur Wohnung keine Klingelanlage gibt. Grundsätzlich hat der Vermieter kein Recht DEINE Wohnung zu betreten - Sie ist DEIN Besitz ! Es gibt auch keinen Grund, den der Vermieter vorschieben könnte.

Schließlicjh erkläre dem Vermieter schriftlich, dass du in der Lage bist ihn auf Unterlassung zu verklagen. Sein belästigendes Verhalten grenzt an Mobbing. Auf Telefongespräche solltest du dich nicht einlassen. Drück ihn weg ! Wenn du willst, schreibe ich den ersten Brief.

Falls nur du und dein Vermieter in seinem Zweifamilienhaus wohnen, hast du wirklich Pech. Du bist von seinen Launen abhängig. Wenn du nicht spurst, darf er deinen Mietvertrag ohne Grund kündigen (573a BGB).

Such dir baldmäglichst was Neues, du wirst nicht glüclich mit/in dieser Wohnung.

Morgen zum Baumarkt oder Schlüsseldienst und neuen Schließzylinder kaufen und einbauen. Dann hast du wenigstenz diesbezüglich Ruhe.

Betreten deiner Wohnung gegen deinen Willen und oder deine Erlaubnis ist strafbarer Hausfriedensbruch.