Einbruch nachträglich melden?
Hallo,
Ich (m/20) bin vor zwei Monaten in eine WG gezogen. Ein Mieter eines gewerblich genutzten Raumes, der sich in dem Haus unserer Mietwohnung befindet, hat sich vor ein paar Wochen an einem Sonntag vormittag Zutritt in unsere Wohnung verschafft, weil er Sachen für eine Ausstellung in unserer Garage zwischengelagert hat und ein Auto die Einfahrt minimal zu viel blockiert hat, sodass die Sachen nicht ganz vorbei gepasst haben. Nachdem er bei uns wie ein Irrer geklopft hatte, hat er dann die Tür auf gemacht (sie war NICHT abgesperrt, es war vormittags und fast alle aus der WG waren alle da) und stand dann plötzlich in meinem Zimmer. Die ganze Situation hat mich sehr überfordert und ich fühle mich seitdem zuhause unsicher.
Meine Frage ist jetzt, ob ich nachträglich irgendwas konkretes gegen den Tatbestand tun kann oder ob ich "selbst Schuld" bin, weil die Tür nicht abgeschlossen war. Normalerweise ist unsere Tür immer doppelt abgeschlossen, was wir an diesem Tag leider vergessen hatten.
Zählt das überhaupt als Einbruch? Wenn nein, was dann?
Es kam auch nichtmal ein Hallo von ihm, er wollte nur sofort wissen wem das Auto gehört und ist dann auf meine Antwort hin zum Klingelterror zur Wohnung der Besitzer gestampft. Der Herr klemmt derzeit auch passiv aggressive Nachrichten bezüglich unseres Parkverhaltens an unsere Scheibenwischer, selbst an das Auto der Vermieterin, obwohl er selbst es kein Stück besser macht und das bei ihm wesentlich häufiger vorkommt als bei uns.
Sein Name steht auf den Notizen nie, aber es kommt kein anderer in Frage, der diese Nachrichten schreiben könnte.
2 Antworten
Ein klassischer Fall für eine Privatklage, da kein öffentliches Interesse besteht.
Kann ich dann trotzdem bei der Polizei anrufen für die Bestandsaufnahme oder muss ich das rein gerichtlich klären? Ich möchte die Beamten der Polizei nicht unnötig mit ihrer Arbeit aufhalten, kenne mich auf dem Gebiet allerdings absolut nicht aus. Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
Zählt das überhaupt als Einbruch?
Nein, da er sich den Zutritt dank nicht abgeschlossener Tür nicht gewaltsam verschafft hat.
Wenn nein, was dann?
Hausfriedensbruch, kannst Du zwar immer noch anzeigen, wird aber nicht viel bringen.
Selbst wenn es nicht viel bringt wird er ja wohl Post bekommen in der er sich Mal äußern soll.
Eventuell hilft ja so ein Schreiben schon den Herren Mal wach zu rütteln.