Trotz Attest?
Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahr genommene Fahrstunden in Höhe von drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. In den agbs steht das
ich habe heute Durchfall und muss kotzen und weiß nicht ob wenn ich ein Attest gebe trotzdem mir Geld genommen werden kann