Vermieter verlangt Geld für Hundekot?

Wir leben in einem Zweifamilienhaus (der Vermieter wohnt im Haus nebendran). Zu unserer Wohnung gehört ein Garten (Mitbenutzung) .

Wir lassen einmal täglich unseren Hund in den Garten. Da wir ein Baby haben und nicht immer den Hund kontrollieren bzw. hinterherlaufen können , während er in den Garten geht - entsorgen wir seine Geschäfte spätestens 3-4 Stunden später. (Ohne Ausnahmen)

Die Wohnung befindet sich an einer Hauptstraße - es gibt weder ein Tor an der Einfahrt, noch ein Tor für den Garten. Des öfteren haben wir erlebt wie "obdachlose" bzw. betrunkene sich im Garten entleert haben. Dass fremde Hunde in den Garten laufen, kann man nicht ausschließen.

Der Vermieter soll angeblich an zwei Tagen Hundehaufen im Garten gefunden haben und möchte pro Haufen 25€ (insgesamt 75€) - in der Zukunft 100€ pro Haufen und zusätzlich droht er mit einer 100€ Strafe, wenn wir das Geld nicht innerhalb von 14 Tagen überweisen. Es war jedoch 100% nicht unser Hund, da wir an diesen Tagen nicht einmal zuhause waren.

Da der Vermieter keinerlei Beweise zu seinen Vorwürfen hat (er könnte höchstens einen Hundebeutel aus der Tonne rausholen):

Was bleibt uns übrig als den Brief zu ignorieren? Wir fühlen uns persönlich angegriffen und möchten nicht länger Mieter bleiben. Können wir gerichtlich gegen diese Vorwürfe vorgehen?

Danke

Garten, Miete, Vermieter, Hundehaltung, Hundekot, Jura, Regel, schikane
Nachbarin will dass ich Balkonlampe ausmache?

Folgende Situation: Meine Nachbarin wohnt in etwa 50m Luftlinie von mir entfernt. Sie wohnt in einem Haus und ich in einer Wohnung. Wenn sie in ihrem Garten bzw. auf Ihrer Terasse sitzt, dann behauptet sie, meine Balkonlampe würde sie stören. Sie wäre lichtempfindlich und die Lampe würde sie total stören. Ich soll sie anders ausrichten oder etwas davor machen. Da ich unter meinen Nachbarn (auch wenn Sie etwas weiter wegwohnen) gerne ein angenehmes und friedliches Verhältnis haben will, sagte ich ihr dass ich die Lampe anders ausrichten werde, sodass das Licht garnicht mehr in ihre Richtung leuchtet. Das habe ich auch gemacht. Nun sind 3 Monate vergangen. Und sie hat wieder bei mir geschellt. Das Licht würde sie immernoch stören. Diesmal war sie jedoch ziemlich unfreundlich und fordernd. "Ich muss da was machen". Ich war dann zwar nicht unfreundlich, aber auch ein bisschen kühler. Zuerst fragte ich sie, ob das Licht sie blenden würde, bzw. irgendeinen Bereich ihres Gartens/Terasse beleuchten würde, sodass ihr Lebensraum beeinträchtigt ist. Darauf sagte sie nein. Aber das Licht stört sie trotzdem. Ich soll Milchglas davor machen oder so. Ich sagte dann, dass ich nochmal gucken werde dass ich die Lampe möglichst noch weiter aus ihrer Richtung ausrichten werde. Aber danach würde ich nichts weiter machen, dann muss sie leider gucken dass sie bei sich etwas macht, sodass sie sich nicht mehr gestört fühlt. Das fand sie natürlich garnicht toll. (Sie ist gerne im Recht. Hatte schon mit 2 anderen Nachbarn Ärger). Nun habe ich die Lampe wirklich sehr weit weggedreht. Eigentlich schon soweit, dass es mir garnicht mehr gefällt. Aber ich wollte mal nicht so sein. Meine Frage ist jetzt; Wer ist hier im Recht?? Ich habe gegoogelt und gelesen, dass man die Lampen den Nachbarn nicht blenden dürfen und auch kein Bereich des Nachbarn ausgeleuchtet werden darf. In dem Fall müsse man die Lampe entfernen oder sich eben etwas anderes einfallen lassen. Aber so wie ich es verstehe, ist die Frau lediglich nur lichtempfindlich und stellt sich ein bisschen kindisch an.

Garten, Lampe

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