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Wer hat Erfahrungen mit einem Widerspruch gegen die Aachen-Münchner Versicherung?

Hallo, habe 2006 eine Rentenversicherung (Riesterrente, seit Jahren aber beitragsfrei gestellt) sowie eine sog Rentenversicherung als "Wunschpolice" (zahle aktuell noch ein, beinhalten Fondsanlagen und Berufsunfähigkeitsversicherung) abgeschlossen. Wurde damals falsch beraten zumindest was die Wunschpolice betrifft und habe mich, da noch sehr jung, auch nicht wirklich damit auseinander gesetzt. Ich möchte die Wunschpolice auch nicht mehr und auch in die Riester zahle ich aktuell nicht mehr ein. Ich habe etwas nachgelesen ob es Sinn macht die Versicherungen zu kündigen. Vor allem die Wunschpolice wurde mir ja so verkauft, dass ich damit Geld anspare und auf das Geld später im Alter oder auch schon früher zb zum Hausbau, zugreifen kann. Jetzt wo ich Geld benötigt hätte, wurde mir aber gesagt dass nur ein kleines Guthaben (etwa 12% des bis dato eingezahlten) verfügbar wäre weil es sich ja angeblich hauptsächlich um eine BU Versicherung handeln würde. Lange Rede kurzer Sinn, ich wurde beim Abschluss ganz anders beraten.

Jetzt habe ich bei einer Kündigung der Versicherung wenig Chance mein eingezahltes Geld auch nur zum Teil zurück zu bekommen und der Verlust wäre hoch. Aber ich finde bei google sehr viele Anzeigen vor allem von Rechtsberatungen die einen Widerspruch empfehlen bzw dazu ihre Dienste anbieten (vorab kostenlose Prüfung der Vertragsunterlagen).

Widersprüche gegen die Verträge vor allem aus den Jahren 1994 bis 2007 wären sehr erfolgversprechend da die Verträge bzw vor allem Widerrufsbelehrungen der Aachen Münchner sehr oft Fehlerhaft und somit rechtlich anfechtbar wären.

Hat jemand dazu Erfahrungen gemacht? War erfolgreich oder nicht? Benötigt man Rechtsbeistand oder nicht?

Danke👍🏻

Recht, Versicherungsrecht, Wirtschaft und Finanzen

Brief vom Jobcenter (Anhörung zur Aufrechnung)?

Hallo, Das Jobcenter hat vorher von uns eine Rückerstattungsbescheid gefordert. Wir haben dann eine Klage gegen diesen Bescheid erhoben. Das Jobcenter hat den Widerspruch zu unrecht abgelehnt , und die Entscheidung wurde nochmals vom Gericht geprüft. Heute kam dieses Brief vom Jobcenter (Anhörung zur Aufrechnung) s. Text unten (kann jemand bitte uns erklären was genau damit gemeint? heißt das, dass unsere Klage als unbegründet zurückgewiesen wurde.... Ich weiß nicht warum müssen wir uns zum Sachverhalt äußern und was soll sollen wir dem Jobcenter mitteilen......

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((((((Sie beziehen derzeit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II - von dem Jobcenter. Gleichzeitig bestehen gegen Sie die im Folgenden im Einzelnen angegebenen Erstattungs- und/-oder Ersatzansprüche Ihres Jobcenters. Es wird daher geprüft, ob die sich gegenüberstehenden Forderungen im Wege der Aufrechnung (§ 43 SGB II) wechselseitig getilgt werden können.

Vor der Entscheidung über die Vornahme einer Aufrechnung gegen Ihren aktuellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten Sie hiermit Gelegenheit, sich bis zum 04.04.2021 bei Ihrem Jobcenter zum Sachverhalt zu äußern (§ 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X).

Mit dem Bescheid vom 23.11.2020 wurde Ihnen mitgeteilt, dass gegen nachfolgend genannte Personen Forderungen wie folgt bestehen: ………………………………………………………..

Das Jobcenter ist verpflichtet, wirtschaftlich im Sinne der Bundeshaushaltsordnung zu handeln. Hierzu gehört - auch im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler -, bestehende Forderungen vollständig und zeitnah zu erheben, sowie diese mit den zur Verfügung stehenden Mitteln beizutreiben. Es ist daher beabsichtigt, nach Ihrer Rückäußerung darüber zu entscheiden, ob mit vorstehend genannter Forderungssumme gegen Ihre laufenden Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II in der gesetzlich vorgesehenen Höhe aufgerechnet wird.

Ich bitte Sie, sich hierzu bis zum 04.04.2021 zu äußern. )))))

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Recht, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Ist Swiss Life Select ein Schneeballsystem/Pyramidenschema?

Hallo,

hatte heute ein unverbindliches "Vorstellungsgespräch" in der Firma einer Bekannten, welche nebenberuflich bei Swiss Life Select (Finanzberatung) arbeitet. Das Gespräch war super, die Einstiegschancen und Verdienstmöglichkeiten, sowie Leistungsportfolio haben mich richtig angesprochen. Jetzt habe ich mich allerdings weiter im Netz informiert und einige rote Flaggen entdeckt, die auf ein Pyramidenschema/MLM hindeuten.

Laut einigen Aussagen wird man dazu gedrängt, Bekannte zu rekrutieren bzw. Dienstleistungen zu verkaufen.

Des weiteren war im Gespräch von einem Grundgehalt in Höhe von meinem jetzigen (laut Verdienstbescheinigung) plus Provision die Rede. In den Bewertungen stand jedoch, dies sei ein Kredit, damit der Einstieg finanziell zu überbrücken ist.

Ich hatte der Bekannten eigentlich gesagt, dass ich nicht so der Vertriebsmensch bin, das deckt sich nicht ganz mit meinen Werten. Hatte aber aus Verzweiflung dann doch zugesagt und einen überaus positiven ersten Eindruck gehabt.

Nun glaube ich aber, dass das Unternehmen ziemlich zwielichtig ist. Scheint auch aus einem anderem dubiosen Unternehmen hervorgegangen zu sein. Auf Kununu haben die eine super Bewertung, aber nicht auf Trustpilot...

Was würdet ihr mir raten? Finger weg oder besser als arbeitslos? Die Selbstständigkeit macht mir auch Sorgen..

Arbeit, Finanzen, Betrug, Jobsuche, Vermögen, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro, allgemein

Carport mit Gründach oder nicht (GRZ / BauNVO 1977)?

Hallo allerseits,

sind Architekten oder Fachanwälte Baurecht zugegen? ;)

Ich möchte ein zweites carport auf meinem Grundstück im Hamburger Norden errichten. Letztes Jahr habe ich die Stadt Hamburg mal formlos angefragt, und das Bauamt meinte. Natürlich muss ein Gründach, ohne geht heute unter keinen Umständen.

Hier die Rahmenbedinungen: Haus Bj 1980 - damals galt die BauNVO von 1977 -- demnach gilt ist die GRZ nur auf das Haus bezogen, Nebenanlagen zählen nicht dazu.

Nach der aktuelle Bau NVO von 2017  darf die GRZ überschritten werden, wenn ausgleichsmassnahmen getroffen werden (welche gilt denn für bestandimmobilien)? —> das ist m.E. nach die Hauptfrage…)

lt B-Plan von annodazumal wohnen wir hier in einem kleinsiedlungsgebiet, GRZ 0,2.

Grundstücksgrösse: 500 qm

Haus Grundfläche: 95

bestehender carport, Zufahrt, Terrasse : 60qm

Das Haus alleine passt, GRZ kleiner 0,2

mit den bestehenden Anlagen sind wir jetzt schon über 0,3

neuer Carport : 20qm

in wikipedia steht: https://de.wikipedia.org/wiki/Baunutzungsverordnung

Soweit keine Übergangsvorschriften greifen, beziehen sich Festsetzungen in Bauleitplänen immer auf die am ersten Tag der öffentlichen Auslegung des Bauleitplans (FlächennutzungsplanBebauungsplan) nach § 3 Abs. 2 BauGB geltende Fassung der Baunutzungsverordnung. Das bedeutet, dass es sich nicht um „dynamische Verweise“ im Sinne einer Festsetzung gemäß der jeweils geltenden Fassung handelt; vielmehr sind Festsetzungen in Bauleitplänen so zu verstehen, dass sie den entsprechenden Inhalt der jeweils geltenden Baunutzungsverordnung insoweit übernehmen. Wird beispielsweise für ein Gebiet in einem Bebauungsplan im Jahr 1966 als Art der baulichen Nutzung ein „Kerngebiet“ festgesetzt, so bestimmt sich auch heute noch die zulässige Nutzung in diesem Gebiet nach den Bestimmungen der BauNVO 1962.

—> das würde für mich bedeuten, dass der carport / überdachte Stellplatz nicht anzurechnen ist, und daher wir kein Gründach bauen müssen. 

bauen, Recht, Architekt, Carport, Wirtschaft und Finanzen

Wie beweise ich Verdienst (Neben)gewerbe ohne Einkommensbescheid?

Ich bin gerade auf Wohnungssuche und mir fällt es schwer den Vermietern mein Einkommen zu erläutern. Ich habe einen unbefristeten Festvertrag auf Vollzeit und besitze nebenbei noch ein Gewerbe welches ich nebenberuflich betätige.

Nun sieht es folgender Maßen aus: Ich mache bei meinem Hauptjob oft viele Minusstunden um mich mehr mit meinem Gewerbe beschäftigen zu können (plane mich komplett selbstständig zu machen), diese werden in den Gehaltsnachweisen auch vermerkt und nebenbei steht wie viel mir von meinem Lohn dann sozusagen abgezogen wurde. Ich habe mit meinem Geschäftspartner zwei Jahre lang jeden Cent in das Gewerbe gesteckt und habe somit kaum was in die eigene Tasche gesteckt und wenn, dann haben wir das in Bar ausbezahlt. Nun haben wir seit ein paar Monaten endlich angefangen gutes Geld damit zu machen und ich möchte das gerne als mein Einkommen angeben, da ich in einer Großstadt auf der Wohnungssuche bin und für die leider sehr teueren Wohnungen auch dementsprechend mehr Einkommen verlangt wird.

Nun endlich zu meiner Frage: Wie schaffe ich es das Nebeneinkommen zu belegen? Einen Steuerbescheid für das aktuelle Jahr erhalte ich erst nächstes Jahr, das bisschen was damals ausbezahlt wurde habe ich bar erhalten und wir haben erst kürzlich angefangen den Gewinn vom Firmenkonto nun auf unser Privatkonto zu überweisen, habe also leider nur für einen Monat einen Bankauszug mit dem überwiesenen "Gehalt". Das Gewerbe läuft im Moment über Ebay Gewerbekonto und ich weiß nicht ob das Sinn macht dem Vermieter unsere Umsätze zu zeigen. Kann mir jemand einen Tipp geben? Vielen Dank!

Selbständigkeit, Recht, Vermietung, Gehaltsabrechnung, Gewerbe, Steuerbescheid, Wirtschaft und Finanzen

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