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Wie würden Sie denn qualitativen Zeugnistext bewerten? Irgendwelche Auffälligkeiten?

Auffallend zeigte sich bereits nach kurzer Zeit der Tätigkeit, dass Herr X über ein sehr gutes, umfangreiches und fundiertes Fachwissen verfügt. Aufgrund seiner äußerst schnel-len Auffassungsgabe arbeitete er sich sehr rasch in neue Aufgabengebiete ein, war vielsei-tig einsetzbar und überblickte auch schwierigste Zusammenhänge vollständig. Seine Arbeitsweise war stets geprägt durch eine hohe Zielorientierung und Systematik so-wie ein gutes Verantwortungsbewusstsein. Er identifizierte sich mit seiner Aufgabe und zeigte eine überdurchschnittliche Arbeitsbereitschaft. Herr X war auch starken Ar-beitsbelastungen jederzeit gewachsen und seine Arbeitsqualität war konstant gut.

Den Umgang mit den in der Branche üblichen PC-Anwendungen beherrschte Herr X absolut sicher und vollumfänglich. Aufgrund seines besonders analytischen Denkvermö-gens fand Herr X jederzeit sachgerechte und praxisorientierte Lösungen. Mit seinen exzellenten rhetorischen Fähigkeiten und seiner Kommunikationsstärke waren wir außeror-dentlich zufrieden.

Wir schätzten ihn als immer zuverlässigen, pflichtbewussten und ehrli-chen Mitarbeiter, für den eigenverantwortliches, selbstständiges Handeln in seinem Aufga-benbereich jederzeit selbstverständlich war. Herr X übte seine Position stets zu unse-rer vollen Zufriedenheit aus und entsprach unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut. Herr X wurde von seinen Vorgesetzten und Kollegen als sehr fleißiger und sehr freundlicher Mitarbeiter außerordentlich geschätzt. Auch sein Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern war immer einwandfrei. Unser Unternehmen wurde von ihm jederzeit gut repräsentiert.

Herr X verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 15. April 2021. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und bedanken uns für seine allzeit vorbildlichen Leistun-gen. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Kündigung, Schule, Arbeitszeugnis, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Werden die höheren Nebenkosten vom Jobcenter übernommen, wenn die Kaltmiete dafür niedrig ist?

Ich müsste seit ca. einem Jahr aus meiner Wohnung raus,werde aber noch geduldet da ich nichts neues gefunden habe.

Nun habe ich eine Wohnung gefunden,die mir sehr zusagt,allerdings wird dort alles mit Strom betrieben(Heizung,Warmwasseraufbereitung etc.).

Da ich eine Ausbildung mache,die zwar vergütet wird aber nicht ausreichend,stehen mir noch Leistungen vom Jobcenter zu. Die Kaltmiete liegt 150€unter dem Mietspiegel(350€),den das Jobcenter übernehmen würde(bis 500€ wird übernommen),dafür gibt es aber eben den hohen Strompreis. Und Strom wird an sich vom Jobcenter ja nicht übernommen(Heizkosten durch Strom können pauschal beantragt werden etc. aber anscheinend muss man trotzdem einen hohen Anteil selbst bezahlen).

Nun ist meine Frage:Könnte ich meine Vermieter drum bitten,einen höheren Preis für die Kaltmiete zu verlangen,dass das Amt mir den vollständigen Betrag(500€) auszahlt und ich davon einen Teil der Stromkosten decken kann?

Oder kann das Amt sagen,dass durch die niedrige Kaltmiete mir die Wohnung auch trotz der hohen Nebenkosten übernommen wird?

Ich muss bevor ich umziehe, den Mietvertag dem Jobcenter vorlegen,damit dieses mir die Kosten bewilligen kann.Ich fände es halt unfair wenn man sagt zusammen betragen die Kosten 550€ für die Wohnung aber es werden mir nur 350€ gewährt weil die Kaltmiete eben so niedrig ist aber jemand der vielleicht eine Kaltmiete von 500€ hat kriegt alles bezahlt...

Zumal ich gerade in einer Wohnung der Wohnungslosenhilfe lebe und sie auch Interesse daran haben,dass ich umziehe..

Wohnung, Miete, Recht, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen

Antrag (ALG II) abgelehnt obwohl Zahlungen erfolgt sind?

Hey,

leider wurde mein Arbeitsverhältnis am 08.02.2021 seitens des Arbeitgebers gekündigt. Habe keine direkten Gründe erfahren...

Wie es sich gehört, habe ich mich dann direkt an das Jobcenter bzw. meinen Sachbearbeiter gewendet. Hatte von Januar 2020 bis Oktober 2020 ebenfalls ALG II bezogen und zusätzlich dank des Bildungsgutschein den LKW Führerschein erworben.

Jedenfalls habe ich ja jetzt einen neuen Antrag bzw. eine Verlängerung auf ALG II gestellt, was jedoch am 05.03. mit folgender Begründung abgelehnt wurde: "Mit den von Ihnen nachgewiesenen Einkommensverhältnissen (§ 11 SGB II) sind Sie nicht hilfsbedürftig im Sinne des SGB II. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Das Ding dahinter ist, dass ich schon so sehr wenig Geld besitze (gerade mal an die 2.100 €) und kein Einkommen mehr erziele, da ich Arbeitslos bin. Dann sind noch Anhänge von Berechnung der Leistungen für Januar & Februar enthalten. Ebenfalls habe ich für die monat März Zahlungen i.h.v. 400 Euro irgendwas vom jobcenter bekommen .. obwohl das abgelehnt wurde?

Jedenfalls:

ich bin Arbeitslos und habe keinerlei einkommen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum der Antrag abgelehnt wurde? Nur weil ich noch für Januar & Februar mein Gehalt bekommen habe oder was? Ist das rechtmäßig?

Ich bin 22 und lebe bei meinen Großeltern.

Recht, ALG II, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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