Quittung trotz nicht gedeckter EC-Karte?
Hallo,
Eine Freundin hat einen offenen Rechnungsbetrag mit Ihrer EC-Karte bezahlt. Der Mitarbeiter hat daraufhin den Lieferschein/Rechnung quittiert, "Betrag dankend erhalten."
Nachdem nun das Geld mehrere Tage nicht abgebucht wurde hat sie Ihre Unterlagen kontrolliert und die Quittung aus dem EC-Gerät sagt nun "Vorgang nicht möglich", also wurde gar nichts gebucht.
Was gilt den rechtlich gesehen nun? Der Mitarbeiter war ja so doof und hat unterschrieben...
Es handelt sich um einen größeren Betrag.
2 Antworten
da der zahlungsvorgang nachvollziehbar ist, d.h. der ganze vorgang und insbesondere der abbruch ist nachweisbar, wird sich der zahlungsempfänger melden und seine forderung erneuern.
da nützt auch eine vermeindliche bestätigung einer zahlung nichts.
Nachweisbar doch nur durch ihre Bank, oder? Sie kann ja auch sagen, die Zahlung hat nicht geklappt, deswegen hab ich das Geld dann doch bar bezahlt... Bei dem Betrag >1000 € unrealistisch, aber denkbar, oder?
Der vermeintliche Zahlungsempfänger wird sich garantiert melden, sehr wahrscheinlich direkt über ein Inkassobüro. Da wird es natürlich wesentlich teurer.
Unfair, überheblich und niveaulos, wenn man dann den Mitarbeiter noch als "doof" bezeichnet. Wie würdest Du denn das Verhalten Deiner Freundin nennen?
Naja, einen solche Quittung ohne Kontrolle auszustellen war bestimmt nicht sein hellster Moment.
Meine Freundin hat ja nichts falsch gemacht. Sie versucht das Ganze bereits zu klären. Nur nach über 1 Stunde in der Warteschleife des Unternehmens vergeht einem irgendwann die Lust...