Wirtschaft und Finanzen – die neusten Beiträge

Eine Wohnung kaufen oder für immer Miete zahlen?

Ich wohne in Brasilien und lerne Deutsch als Fremdsprache.

Ich habe einen Text geschrieben. Was hältst du davon?

Und, wenn Du ein paar meine Fehler korrigieren könntest, wäre ich Dir sehr dankbar :D

(Das ist über Brasilien)

Einmal hat ein meinen Freunden mir gesagt, dass es besser ist, Geld zu sparen, um eine Wohnung auf einmal zu kaufen, als sich Geld aus der Bank auszuleihen. Der Grund dafür sind die Zinsen, die sehr hoch sind. Am Ende des Tages kann es vorkommen, dass man das Doppel des ursprünglichen Preises (oder sogar mehr) bezahlt hat. Also, wenn man das ganze Geld nicht hat und sich um jeden Preis eine Wohnung kaufen will, gibt es dann keine andere Wahl. Wenn es aber nicht der Fall ist, lohnt es sich, eine Wohnung weiterzumieten und Geld zu sparen, bis man das ganze Geld hat. Dann kann man auf einmal für die Wohnung bezahlen. Ich hatte gedacht, dass er recht hat. Obwohl manche Menschen sagen, dass eine Miete zu bezahlen, eine Verschwendung ist, fing ich an, das Gegenteil zu denken. Viele Menschen sagen, dass eine Wohnung zu kaufen besser ist, als eine zu mieten. Wenn du eine mietest, bezahlst du für etwas, was nicht deins ist. Das ist wahr, natürlich. Aber auch wenn du eine Wohnung kaufst, besitzt du die Wohnung nicht, bis du alles bezahlt hast. Es macht keine Unterschiede, ob du schon 10 Jahre lang bezahlt hast. Wenn etwas dir passiert und du hörst auf zu zahlen, kann die Bank die Wohnung von dir nehmen und du bleibst mit nichts. Deshalb hatte ich gedacht, dass es zweifellos besser ist, wenn man genug Geld hat, auf einmal alles zu bezahlen. Aber heute hat eine meiner Freundin mir etwas anderes gesagt. Sie hat mir gesagt, dass es nicht gut ist, wenn man eine Miete bezahlt und gleichzeitig Geld sparen. Sie hat mir erklärt, dass man natürlich Zinsen bezahlen muss, wenn man sich aus der Bank Geld ausleihen. Aber zumindest ist ein Teil deines Gehaltes für deine Wohnung, und nicht für die Wohnung jemandes anderen. Mal angenommen, ich zahle der Bank 900 Real pro Monat: 300 davon sind für die Wohnung und 600 sind die Zinsen. Meine Freundin hat mir gesagt, dass alle 900 eine Verschwendung wäre, wenn ich 900 für eine Miete bezahlen würde. Das hatte ich nicht gedacht. Außerdem, dadurch, dass man jederzeit mehr Geld der Bank bezahlen kann, kann man den gesamten Betrag reduzieren. Daraufhin bezahlt man wenige Zinsen im Laufe des Jahres.

Wohnung, Miete, Fehler, Schreiben, Recht, Deutsch als Fremdsprache, Deutsch lernen, deutsche Grammatik, deutsche Sprache, Grammatik, Korrektur, Wohnung kaufen, sprache lernen online, Wirtschaft und Finanzen

Vertrag andere AGBs als im Internet?

Hallo,

ich habe am 04.12.20 eine Couch in einer Kabs Filiale gekauft. Liefertermin sollte KW7 sein.

Auftragsbestätigung erst 7 Wochen später erhalten, angeblich ein Systemfehler.

Es kam nichts und nach mehreren Emails ,wurde das ganze Corona bedingt und KW12 verschoben, wobei ich sicher bin das wird an dem Termin auch nichts.

Nun hab ich mir die AGBs angeguckt und auf deren Homepage sind andere AGBs als die, die hinten auf mein Vertrag stehen.

Welche sind jetzt gültig ? Bei dem Internet AGBs wäre ich nach 4 Wochen Verzug aus dem Vertrag raus aber bei den AGBs die hinten auf dem Vertrag stehen, sehe ich keine Möglichkeit oder ich habe es nicht richtig verstanden ?

Internet AGBs:

6.3 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei die Lieferung beeinträchtigenden Umständen durch höhere Gewalt. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer oder Wasser und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns herbeigeführt worden sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir Ihnen unverzüglich mitteilen. Dauert das Leistungshindernis in den vorgenannten Fällen über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten an, so ist jede der Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts werden wir eine etwaige bereits erhaltene Vorauszahlung unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz bestehen nicht.

Vertrag AGBs:

„6 Lieferfrist

1. Angaben über Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich. Etwas anderes gilt nur, wenn ein nach Kalendertag bestimmter Verbindlicher Liefertermin vereinbart wird; Die ange-gebene Lieferzeit beginnt erst mit Eingang der vereinbarten Anzahlung.

2. Falls der Verkäufer, einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist nach Ablauf des kalendermäßig‘ bestimmten Liefertermins zu gewähren.

3. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störlungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten verlängertsich die Lieferzeit entsprechend, sofern der Verkäufer bei Störungen im Geschäftsbetrieb seiner Vorlieferanten oder Spediteuré nicht auf andere angemessene Art Abhilfe schaffen kann. Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung in Textform anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist erfolgt.“

Eine Frist von 2 Wochen habe ich schriftlich gesetzt aber haben die nicht akzeptiert und sich auf die AGBs gestützt .

Gibt es eine Möglichkeit da einwenig Druck zu machen oder sind die AGBs so gestaltet dass ich alles was die sagen akzeptieren muss ?

danke!

Recht, AGBs, Wirtschaft und Finanzen

Wie viel Miete kann man sich leisten?

Hallo,

ich bin 24, seit 2 Jahren selbstständig und biete Dienstleistungen in der IT-Branche an. Ich habe das Business während meines Studiums gestartet und habe relativ zügig die ersten guten Gewinne erwirtschaften können. Nichts desto trotz fällt es mir nach 2 Jahren immer noch sehr schwer, genaue Kalkulationen für mein Lebensbedarf aufzustellen. Ich möchte nun in meine erste eigene Wohnung ziehen und weiß nicht genau, in welchem Rahmen sich meine Miete bewegen sollte.

Als Arbeitnehmer ist der Nettogewinn relativ leicht zu extrahieren, da auch Kosten wie Krankenversicherung und Co. bereits vom Arbeitgeber gezahlt werden. Meine monatlichen Gewinne unterliegen relativ großen Schwankungen. In schlechten Monaten gehe ich mit 1400 Euro Nettoumsatz raus, in guten mit 15.000… Ich habe ca. 1500,- Euro monatliche Kosten (Sprit, Steuerberater, Büromiete….). Zudem habe ich mir mittlerweile ca. 70.000 Euro (nach Steuern) zusammengespart.

Normalerweise sollte die Miete ja nicht mehr als 30% des Verdienstes ausmachen. Da meine Umsatzsprünge so hoch sind, macht die Rechnung für mich nicht so wirklich Sinn. Auch den Mittelwert meines Jahresgewinns kann ich noch nicht extrahieren, da ich noch keine BWA für 2020 erstellt habe.

Wie sollte ich als Selbstständiger in meine Kalkukation gehen? Welche „Regeln“ machen Sinn? Kann ich mir eine 1100 Euro Wohnung (warm) leisten? Wie würdet ihr kalkulieren?

Ich freue mich auf euer Feedback..

Selbständigkeit, Miete, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Hochschulwechsel nach eigener Exmatrikulation?

Also mein Problem:

Im Wintersemester 2020 war ich in einer Privatschule immatrikuliert. Jedoch habe ich mich schon nach einem Monat exmatrikuliert, da es auf finanziellen Gründen nicht möglich war dort weiter zu studieren. Ich habe keine Vorlesungen besucht und keine Prüfungen mitgeschrieben.

Hat dies irgendwelche Konsequenzen für mein Sommersemester 2021? Es lag nämlich NUR an den finanziellen Gründen, ich wollte trotzdem den selben Studiengang studieren, nur konnte ich es an dieser Schule nicht studieren. Es war International Business.

Nun habe ich einen Studienplatz für ein klassisches Bwl studium für das erste Semester. Exmatrikulationsbescheinigung habe ich auch abgegeben, anscheinend klappt es trotzdem, da ich meinen Zulassungsbescheid schon erhalten habe.

Jedoch möchte ich nach dem ersten Semester die Hochschule wechseln um statt bwl internationale bwl zu studieren, dass dies eigentlich mein Traumstudiengang ist. Ist das möglich? Oder wird das aufgrund der bisherigen Exmatrikulation kritisch?

Ich habe nämlich gelesen, dass es nach Exmatrikulation nicht möglich nochmal das selbe im ersten Fachsemester zu studieren und die ganzen Studiengänge sind ähnlich. Es war aber eine freiwillige Exmatrikulation, keine Zwangsexmatrikulation.

Ich bedanke mich bei den Antworten.

Studium, Schule, Exmatrikulation, Hochschulwechsel, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Ist es wahr das Immobilien und Wohnhäuser enteignet werden?

Also ich habe nun viele Spekulanten und auch die kommendne Regelungen analysiert und viele Experten behaupten, bis 2030-2050 sollen alle Hausbesitzer enteignet werden und in Wohnungen umziehen.

Jetzt sagt das Gesetz das eine Enteignung bereits möglich ist durch Gründe für das allgemeine Interesse, welches ja ein sehr breites Spektrum sein kann, je nachdem wie der Staat es auslegen möchte.

Nun, bei einer Enteignung von einem Haus zum Beispiel gibt es nur ein Teilersatz des Schadens, also ein richtiger Schadensersatz ist nicht absehbar. Was soll das heißen, würde ich dann mein Geld das in dem Haus drin steckt nicht mehr sehen wenn ich bis zu so einer möglichen Enteignung nicht mein Haus verkauft bekomme ?

Edit: Jetzt ist mir auch eingefallen gerade eben, dass diese Elite und "Weltregierung" plant das so viele Menschen wie möglich in die Stadt einziehen, damit sie ja dann richtige Kontrolle über alle ihre Bürger haben und außerhalb der Stadt wäre dann nicht betretbar für alltägliche Dinge (Siehe Ausgangsperre Corona 15 km Radius von der Stadtmitte ?).

Nun, wenn doch dann 85% aller Menschen in einem Land in die Städte ziehen müssten, dann müssten ja wahrscheinlich auch massenweise neue Wohnungen zum Wohnen erschaffen werden, das wäre noch ein Grund das dann die Häuser abgerissen werden könnten ?

Schwachsinn 77%
Möglich 23%
Haus, Recht, Verschwörungen, Verschwörungstheorie, Enteignung, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Wirtschaft und Finanzen