Sind Online Kurse für Freiberufler oder Gewerbe?

1 Antwort

In § 6 GewO heißt es, dass das Unterrichtswesen nicht der GewO unterliegt. Nach der dazugehörenden Rechtsprechung gilt das aber nur für Unterricht, der im Rahmen des staatlichen Bildungssystems gegeben wird, also Dozenten an Hochschulen, Volkshochschulen usw.

Wenn du also Nähkurse anbietest, bist du wie Reitlehrer und Tanzlehrer Gewerbetreibender und musst dies beim Gewerbeamt anzeigen.

Wie das Finanzamt deine Einkünfte bewertet (§ 18 EStG), hat damit nichts zu tun.

Steffxs 
Fragesteller
 19.02.2021, 09:27

Danke! Weißt du vielleicht auch ob ich dafür ein seprates Gewerbe brauche ? oder ob ich es einfach zu meinem Gewerbe hinzufügen kann ?

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Geochelone  19.02.2021, 11:26
@Steffxs

Da du wahrscheinlich Einzelunternehmer bist, gibt es eh keine Trennung zwischen deinen Gewerben. Du bist Du ! Eine Ummeldung (Ergänzung) reicht also.

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