Sohn möchte aus Bedarfsgemeinschaft ausziehen?
Hallo wir leben mit 4 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, meine Frau ihr Verdienst wird mit Hilfe zum Lebensunterhalt aufgestockt, ich selbst bin seit Jahren Erwerbsfähigkeit, habe aber auf Grund von Formfehlern keinen Anspruch auf Erwerbstätigkeitsrente, unser jüngster Sohn ist 12, unser Großer auf den sich diese Frage bezieht, ist jetzt 22 Jahre, hat im Moment einen 450€ Job und da er nicht Ausbildungssuchend gemeldet ist beziehen wir auch kein Kindergeld für ihn. Nun zur eigentlichen Frage, er hat nun die Aussicht über eine Teilzeitstelle im September eine Ausbildung zu beginnen, da er zu Hause nichts abgeben wird, möchten wir das er zeitnah ausziehen sollte. Wie werden wir anschließend berechnet, oder wie ist es regelbar, das uns keine allzu großen finanziellen Probleme entstehen. Wir wohnen in einer 3 Zimmer Wohnung mit knapp 75qm
1 Antwort
Meint er denn das er dann nach seinem Auszug irgendwo umsonst wohnen kann ?
Da wird er sicher mehr zahlen müssen, als er euch abgeben müsste.
Diese ca. 75 qm würden auch bei 3 Personen noch angemessen sein, aber darauf kommt es nicht zwingend an, die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete muss nach dem SGB - ll dann für nur noch 3 Personen angemessen sein.
Gibst du im Internet einmal ein ,, Angemessene KDU " und dazu den Namen eurer Stadt, da solltest du eigentlich etwas finden, in diesem Betrag ist im Regelfall nur die kalten Nebenkosten enthalten, der Abschlag für Heizung und Kosten für Wasser / Abwasser kämen dann zu der Bruttokaltmiete noch dazu, wenn sie nicht schon in den Neben / Betriebskosten enthalten sind.
Aber auch wenn nach dem Auszug die KDU - nicht mehr angemessen sein würde, müsste das Jobcenter diese im Regelfall zumindest erst einmal für weitere 6 Monate Übergangszeit anerkennen und bei Bedarf voll übernehmen.
Ihr würdet dann min. eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung erhalten, darin würde euch mitgeteilt wie lange diese noch anerkannt werden und was es danach noch max. geben würde bzw. welcher Betrag dann noch max. zur Berechnung eures Bedarfs herangezogen würde.
Dann könntet ihr versuchen die Kosten innerhalb dieses Zeitraums zu senken oder in eine angemessene Wohnung zu ziehen, dass sollte dann aber vorher beim Jobcenter schriftlich beantragt werden und erst nach einer Bewilligung ein neuer Mietvertrag unterschrieben werden, wenn ihr keine finanziellen Nachteile haben wollt.
Wenn ihr aber nicht umziehen möchtet, dann kann euch dazu auch keiner zwingen, aber dann kann und würde es sicher dazu kommen, dass das Jobcenter dann eine evtl. später zu zahlende BK - Nachzahlung nicht übernimmt und ihr die aus eigener Tasche zahlen müsst.
Wenn er meint das es ihm dann besser geht, dann lasst ihn machen, den nur aus Fehlern lernt man auch, ich war als Kind auch nicht anders, es müssen halt eigene Erfahrungen gesammelt werden.
Das Kindergeld müsst eh ihr beantragen, er könnte dann ab der Bewilligung bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag ( findet man zum ausdrucken im Internet) stellen, wenn er eine eigene Meldeadresse nachweisen kann und er von euch nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommt.
Danke erstmal für die umfangreiche Antwort, leider ist es so, dass unser Sohn wohl lieber ausziehen möchte, als das er was zu Hause abgibt. Und da er ja jetzt schon angerechnet wird mit seinem 450€ Job, und er zu dem weil er sich nicht um die Fortzahlung seines Kindergeldes kümmert, wir ohnehin Finanziell schon arg auf dem Zahnfleisch gehen. Das mit der KDU werde ich mir umgehend mal anschauen