Abbuchung meiner Krankenkasse trotz Job?

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Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit 14,6% des Bruttolohnes. Da diese Beiträge nicht Kostendeckend sind, dürfen die Krankenkassen noch so genannte Zusatzbeiträge verlangen. AG und AN teilen sich sowohl in die gesetzlichen, wie auch in die Zusatz-Beiträge zu gleichen Teilen hinein - jeder zahlt die Hälfte.

Wenn Du bislang 206,-€ monatlich gezahlt hast, und Deine Krankenkasse grundsätzlich den 15. des Folgemonats als Berechnungstag nimmt, dann zahlst Du im März noch Deinen eigenen Beitrag vom 15.02. bis 17.02. (Das sollten ungefähr 20,-€ sein, für die drei Tage) "Dieser Teilbetrag für Februar wurde noch abgebucht"

Ab 18.02. bist Du bei einem neuen AG. Du bekommst jetzt einen anderen Bruttolohn. Dein neuer Krankenbeitrag wird ab dem 18.02. nach dem neuen Bruttolohn berechnet. (= 14,6% + Zusatzbeitrag). Diesen neuen Krankenbeitrag zahlt jetzt zu einer Hälfte Dein AG und zur anderen Hälfte wird er von Deinem Lohn einbehalten. Dein Chef überweist dann den kompletten Beitrag - also beide Hälften - an Deine Krankenkasse.