Abzüge in der nachtschicht?

2 Antworten

Die steuerliche Behandlung der Nachtarbeit

Generell sind Nachtzuschläge bis 25 Prozent von der Lohnsteuer befreit. Dies betrifft die Arbeitsstunden zwischen 20 und 6 Uhr. Wenn ein Mitarbeiter vor 0 Uhr mit der Nachtschicht beginnt, erhöht sich der steuerfreie Zuschlag für die Zeit von 0 bis 4 Uhr auf 40 Prozent.

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