Miete: Zahlung vor Vertragsunterzeichnung?

9 Antworten

Der Zeitpunkt ist in § 551 Abs. 2 S. 2 BGB bestimmt. Danach sind Geldsicherheiten — und das sind die häufigsten Mietkautionen — zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Der Beginn des Mietverhältnis ist aber nicht vor Abschluss des Mietvertrages oder bei Abschluss des Mietvertrages! Entscheidend ist der Zeitpunkt, der von Vermieter und Mieter als Beginn des Mietverhältnisses festgelegt ist. 

Der Vermieter hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass die Kaution eher gezahlt wird. Eine vertragliche Abrede zu einem früheren Zahlungstermin ist unwirksam gemäß § 551 Abs. 4 BGB, wenn der Mieter dadurch benachteiligt wird. Will der Vermieter also z.B. dass der Mieter die Kaution vor Abschluss des Mietvertrages zahlt, ohne dass dem Mieter dadurch ein Vorteil erwächst ist das unzulässig.

(Deutschland)

Kalauer4711 
Fragesteller
 25.03.2021, 08:27

Sorry, ich vergaß, es geht um ÖSTERREICH.

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@Der Hans: Mein Angebot, die Kaution bei Vertragsunterzeichnung in bar zu bezahlen, wurde abgelehnt mit dem Argument der Geldwäschebestimmungen, das "gehe nicht". Der Makler berief sich auf die Vorgaben des Eigentümers und sagte, er habe da keinen Spielraum. Die Reservierung wurde zurückgezogen, ich habe die Wohnung nicht bekommen. Sie ist, soweit ich weiß, immer noch nicht vermietet.

Kaution und Mietvorauszahlung sind Pflichten, die aus einem abgeschlossenen Vertrag folgen. Weiterhin liegen sie überhaupt nicht im Kompetenzbereich des Maklers. D.h. der hat gar nicht das Recht diese zu fordern. Es kann lediglich sein dass er hier den Wunsch des Vermieters weiter gibt. Wenn der Eigentümer aber eine Firma ist kann ich mir so was nicht wirklich vorstellen. Ich würde mich direkt mit der Versicherung in Verbindung setzen um die Forderung zu prüfen.

Diesen Makler und Vermieter würde ich schon sehr genau unter die Lupe nehmen. Wäre nicht das erste Mal, dass Wohnungen vermittelt werden, die gar nicht zur Vermietung stehen. In München gabs da glaube ich mal solche Fälle, mit Vermietern die angeblich im Ausland ansässig sind und einen Makler beauftragt haben. Wie genau das vonstatten gegangen ist, weiß ich leider nicht mehr.

Vor der Vertragsunterzeichnung solltest du nichts zahlen. Erst beim erfolgreichen Abschluss steht dem Makler seine Provision/Courtage zu. Wenn du etwas vorher gezahlt hast, hast du ein Problem, dein Geld zurück zu bekommen.

Beim Abschluss wird die erste Rate der Kaution schon mal gefordert. Die Miete ist am Monatsersten des Mietbeginns fällig.