Was ist eine Überlassungsmitteilung?

2 Antworten

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Ich glaube es geht um § 4 WoBindG, Absatz 6:

(6) Der Verfügungsberechtigte hat binnen zwei Wochen, nachdem er die Wohnung einem Wohnungssuchenden überlassen hat, der zuständigen Stelle den Namen des Wohnungssuchenden mitzuteilen und ihr in den Fällen der Absätze 2 und 3 den ihm übergebenen Wohnberechtigungsschein vorzulegen.

Du musst also irgendwo Name etc. eintragen (oder eintragen lassen) und dort ist dann angegeben, dass du in die Wohnung ziehen darfst. Da steht aber, dass das der Verfügungsberechtigte machen muss, also geht es evtl. nur darum, dass du deine Daten einträgst?

Lallsla 
Fragesteller
 27.05.2021, 10:04

Ja naja da steht die nachfolgende überlassungsmitteilung ist für den verfügungsberechtigen bestimmt, von diesem auszufüllen und dem wohnungsamt des für die überlassunng der wohnung zuständigen bezirksamtes zu übersenden. LG und danke für die schnelle Antwort ✌️

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Lallsla 
Fragesteller
 27.05.2021, 10:06

Dabei geht es um §4 WoBindG/ § 27 WoFG

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