Wohnberechtigungsschein erhalten und was nun?

3 Antworten

Du musst den Schein nirgends hinschicken. Ja, du wirst auf eine Liste gesetzt und wenn das Amt eine Wohnung für dich hat, dann wirst du benachrichtigt.

Aber du kannst und solltest natürlich auch selbst tätig werden und bei den diversen Wohnbauunternehmen suchen.

Der Schein ermöglicht dir noch lange keine Wohnung, sondern berechtigt dich nur Wohnungen (Sozialwohnungen) anzumieten bei denen er Voraussetzung ist. Es gibt verschiedene WBG's bei denen du dich suchend melden kannst und danach auf eine Warteliste kommst - das kann auch 1 Jahr dauern, oder länger.

Wenn du auf dem Antrag für den Wohnberechtigungsschein angekreuzt hast, dass man dir bei der Wohnungssuche behilflich sein soll, dann wird dir das Wohnungsamt Angebote für Sozialwohnungen machen, die du dann besichtigen kannst. Es gibt immer mehrere Bewerber für eine Wohnung.

Den Wohnberechtigungsschein kannst du zu deinen Unterlagen legen und bei Bedarf vorlegen.

Unser Sohn hat als Student einen Wohnberechtigungsschein erhalten und hat durch das Wohnungsamt eine preiswerte Wohnung bekommen. Den Schein hat er (in Kopie) den Unterlagen beigefügt, die die Hausverwaltung benötigte.