Scheinselbstständigkeit und 5/6 Regelung?
Hallo,
ich bin seit Mai 2021 selbstständig und mittlerweile haben sich bei mir ein paar Fragen aufgetan.
Ich bin zum einen als Designer freiberuflich tätig, hier habe ich kein Gewerbe angemeldet, da Katalogberuf. Dann bin ich noch auf selbstständiger Basis Vertriebsassistentin für einen Immobilienmakler, hierfür habe ich ein Gewerbe angemeldet. Meine dritte Tätigkeit ist, dass ich Ausbaupläne für einen Wohnmobil-Ausbau designt habe und diese online vertreibe. Hierfür habe ich kein Gewerbe angemeldet, da das nach meiner Sichtweise ja unter den Beruf Design fällt. Das habe ich alles richtig gemacht oder?
Nun hätte ich noch eine Frage bzgl. Scheinselbstständigkeit und der 5/6 Regelung. Das meiste verdiene ich über meine Tätigkeit als Assistenz, wenn ich darüber aber nicht mehr als 79% meines gesamten Jahresumsatzes verdiene ist das in Ordnung oder? Und wird zu dem Gesamtumsatz nur der Umsatz aus selbstständiger Tätigkeit gezählt oder zählen daraus zB auch die Einkünfte eines Minijobs dazu? Also wenn ich zB 1000€ beim Makler verdiene, 200€ als Designer und dann noch 300€ über einen Minijob. Würde ich dann durch die 5/6 Regelung als scheinselbstständig gelten oder nicht ?