Darf man eine Wohnung zusagen und dann wieder absagen?

Ich hatte gestern mehrere Wohnungsbesichtigungen und zwei davon sind wirklich top. Bei der einen habe ich gleich grünes Licht bekommen und soll es mir bis Montag Vormittag überlegen. Bei der anderen bin ich in der engeren Auswahl und weiß nicht genau wann ich eine Zu- oder Absage erhalte, denke mal Montag/Dienstag.

Nun zu meiner Frage: beide Wohnungen sind gut, aber die andere ist einfach die Traumwohnung schlechthin. Ist es möglich für die Wohnung die ich sicher bekommen würde zuzusagen und falls es doch mit der anderen Wohnung klappt, wieder abzusagen? Ich weiß, dass es moralisch nicht das netteste ist und so ein super Gewissen habe ich dabei nicht, aber ich frage mich ob das gesetzlich erlaubt ist, mündlich zuzusagen und dann nen Tag später zb. wieder abzusagen. Muss ich dann evtl. irgendeinen Ausfallschaden o. ä. bezahlen? Ich habe schon für einige Wohnungen Terminvorschläge oder Besichtigungen bekommen wo sich der Vermieter nie wieder gemeldet hat, aber da hat man ja auch noch nichts mündlich vereinbart. Übrigens ist die Traumwohnung von ner Privatperson, die andere geht über einen Immobilienmakler (jedoch provisionsfrei).

Ich suche in einer Großstadt und es ist generell sehr schwierig eine (dazu noch schöne) Wohnung zu finden/bekommen, ich will mir die Chance auf meine Traumwohnung nicht nehmen andererseits will ich auch nicht zum Schluss ohne dastehen, da ich schon seit 3 Monaten suche.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten.

Wohnung, Umzug, Mietwohnung, Wohnungssuche, Wohnungsbesichtigung, Absage

Wie beweise ich Verdienst (Neben)gewerbe ohne Einkommensbescheid?

Ich bin gerade auf Wohnungssuche und mir fällt es schwer den Vermietern mein Einkommen zu erläutern. Ich habe einen unbefristeten Festvertrag auf Vollzeit und besitze nebenbei noch ein Gewerbe welches ich nebenberuflich betätige.

Nun sieht es folgender Maßen aus: Ich mache bei meinem Hauptjob oft viele Minusstunden um mich mehr mit meinem Gewerbe beschäftigen zu können (plane mich komplett selbstständig zu machen), diese werden in den Gehaltsnachweisen auch vermerkt und nebenbei steht wie viel mir von meinem Lohn dann sozusagen abgezogen wurde. Ich habe mit meinem Geschäftspartner zwei Jahre lang jeden Cent in das Gewerbe gesteckt und habe somit kaum was in die eigene Tasche gesteckt und wenn, dann haben wir das in Bar ausbezahlt. Nun haben wir seit ein paar Monaten endlich angefangen gutes Geld damit zu machen und ich möchte das gerne als mein Einkommen angeben, da ich in einer Großstadt auf der Wohnungssuche bin und für die leider sehr teueren Wohnungen auch dementsprechend mehr Einkommen verlangt wird.

Nun endlich zu meiner Frage: Wie schaffe ich es das Nebeneinkommen zu belegen? Einen Steuerbescheid für das aktuelle Jahr erhalte ich erst nächstes Jahr, das bisschen was damals ausbezahlt wurde habe ich bar erhalten und wir haben erst kürzlich angefangen den Gewinn vom Firmenkonto nun auf unser Privatkonto zu überweisen, habe also leider nur für einen Monat einen Bankauszug mit dem überwiesenen "Gehalt". Das Gewerbe läuft im Moment über Ebay Gewerbekonto und ich weiß nicht ob das Sinn macht dem Vermieter unsere Umsätze zu zeigen. Kann mir jemand einen Tipp geben? Vielen Dank!

Selbständigkeit, Recht, Vermietung, Gehaltsabrechnung, Gewerbe, Steuerbescheid, Wirtschaft und Finanzen
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