Autokauf - Barzahlung oder Überweisung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Vorvertrag für den Autokauf – Tipps für die Abwicklung des Fahrzeugkaufs

Vom Vorvertrag für den Autokauf dürfen weder Käufer noch Verkäufer grundlos zurücktreten. Der Vorvertrag für den Autokauf ist für beide Parteien, also sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer, rechtlich bindend.

https://www.autokauf.org/vorvertrag/

Du schreibst:

Die Sache ist nur, dass ich den Wagen noch nicht begutachtet habe, da er bei der Probefahrt noch nicht verfügbar war und ich nur ein baugleiches Modell gefahren bin.

Hast du den Händler nicht gefragt, warum der Wagen nicht zur Verfügung stand?

Möglich wäre, dass der Händler weitere Autohäuser betreibt und das Fahrzeug erst überführt werden muss. Vielleicht sollte das Fahrzeug vor dem Verkauf auch noch einmal aufbereitet werden.

Du möchtest wissen:

Ist das eine gängige Vorgehensweise oder sollte ich auf Barzahlung bestehen und erst bei der Übergabe bezahlen?
Wie bezahle ich mein Auto beim Händler?

Welche Art der Zahlung Sie auswählen, hängt davon ab, welche Zahlungsmöglichkeiten das Autohaus anbietet. Bei großen Autohändlern wird oft die Zahlung per Überweisung bevorzugt. Doch auch das Bezahlen per Scheck oder eine Barzahlung sind im gewissen Rahmen möglich.

Hinweis

Die Barzahlung wird aufgrund des Geldwäschegesetzes teilweise eingeschränkt. Dieses soll dafür sorgen, dass illegal erworbenes Bargeld nicht in Umlauf gerät. Beim Privatkauf ist das Gesetz nicht unbedingt von Bedeutung, beim Autokauf beim Händler wird die mögliche Summe der Barzahlung allerdings beschränkt. Wie hoch ist die Barzahlung beim Autokauf hier also? Zahlungen bis 10.000 Euro sind problemlos möglich. Liegt der Kaufpreis darüber und Sie möchten das Auto dennoch bar bezahlen, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Händler ein Formular für das Geldwäschegesetz ausfüllen. Wird dieses den Kauf-Unterlagen beigelegt, ist auch eine höhere Barzahlung möglich.

https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/sichere-bezahlung-autokauf/

Du schreibst:

Ich habe Gewährleistung und Garantie auf das Fahrzeug.

Gut zu wissen:

  • Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens kann der Händler die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzen.
  • Bei der Garantie handelt es sich im Gegensatz zur gesetzlichen Sachmängelhaftung, um eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers. Dieser bestimmt auch den Umfang der Garantie-Leistung.

So könnte der Händler seine Garantie z.B. auf Beschädigungen an den Fußmatten beschränken.

Das ist natürlich Quatsch. Macht aber deutlich, dass Käufer sich auf jeden Fall den Umfang der Händler-Garantie ansehen sollten.

Deine Frage:

...oder sollte ich auf Barzahlung bestehen und erst bei der Übergabe bezahlen?

Gut zu wissen:

Im Bezug auf deine vertragstypischen Pflichten als Käufer würde sich dadurch nichts ändern.

Zur Vertragserfüllung durch den Käufer gehören:

  1. Bezahlung der Kaufsache
  2. Abnahme der Sache

Das heißt: Angenommen, du entdeckst einen Lackschaden, den der Verkäufer nicht erwähnt hat.

Dann handelt es sich um einen Sachmangel, den der Verkäufer beheben muss.

Das bedeutet aber auf keinen Fall, dass du den Wagen nicht bezahlen musst.

Tipp:

In deinem Vorvertrag müssten neben dem Kaufpreis auch Informationen zur Zahlungsart zu finden sein.

Der Händler möchte, dass ich das Geld vor dem Auslieferungstermin überweise - was mir nicht unrecht ist, da ich nicht mit so viel Bargeld unterwegs sein möchte.

Meine persönliche Meinung ist:

Das sehe ich genauso. Du kannst auch mit dem Händler vereinbaren, dass du den Wagen vor der Zahlungen gerne sehen würdest.

Dann fährst du noch mal zum Autohaus und wartest weitere Tage, bis du den Wagen in Empfang nehmen kannst. Muss das sein?

Gut zu wissen:

Irgendwann wirst du wieder ein Auto kaufen wollen. Dann kann es hilfreich sein, bereits einen guten Händler zu kennen - oder?

Viel Erfolg!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein Vorführwagen , der für eine Probefahrt nicht zur Verfügung steht ... hm

Ist der Wagen aus einem anderen Haus der Händlergruppe?

Vermutlich. Sonst wäre es irgendwie sehr suspekt...

Aber: ich würde bei eine Gebrauchtwagen IMMER darauf bestehen, dass Fahrzeug vor dem Kauf gesehen zu haben.

Ein Neuwagen ist was anderes. Das nennt man "vertretbare Ware". Da kann man den Wagen in den meisten Fällen nicht vorher sehen, weil er noch gefertigt wird. Klar.

Zwar sollte man bei einem Auto, was 10.000 km auf der Uhr hat nicht davon ausgehen, dass es nennenswerte Schäden und Mängel mitbringt - aber genau WISSEN kann man sowas nicht.

Eine Vorab-Überweisung käme für mich daher nicht in Frage.

Bestenfalls eine Kopie des Kontoauszuges würde ich ihm zeigen, nachdem die persönlichen Daten geschwärzt wurden. Dann hat er zumindest eine Art Gewissheit, dass der Betrag auf Deinem Konto zur Verfügung steht.

Vielleicht bin ich da etwas Old-School unterwegs, aber Autos bezahlt man in bar.

ffrancky 
Fragesteller
 19.03.2021, 08:38

Danke für deinen Kommentar. Das Auto ist Teil einer Kooperation mit einem Sportclub. Diesem werden die Autos immer für 6 Monate zur Verfügung gestellt und im Anschluss durch neue ersetzt. Aktuell wird das Auto, für das ich mich interessiere, von einem Spieler gefahren und ist verfügbar, sobald ich mich zum Kauf entscheide.

Der Händler ist ein großer Händler und hat mir einen sehr seriösen Eindruck gemacht.

Ich denke, es macht aber trotzdem Sinn, mir den Wagen zumindest vorher noch einmal anzusehen und dann den Betrag zu überweisen, oder den Betrag in Bar mitzunehmen, falls der Händler darauf einsteigt.

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PoisonArrow  19.03.2021, 08:40
@ffrancky

Auf jeden Fall macht das Sinn.

Und in Sachen "so viel Geld dabei haben...!" : das sieht man Dir nicht an :-)

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Das ist durchaus üblich, Anzahlung bei Vertragsabschluss, Rest wenn das Fahrzeug beim Händler verfügbar ist. Barzahlung würde ich ablehnen.

Ich würde nicht vorab bezahlen, wenn ich das Fahrzeug noch nicht gesehen habe. Zudem: Gerät der Händler in wirtschaftliche Schwierigkeiten und muss Insolvenz anmelden, ist das Geld futsch, und du stehst ohne Auto da.

Ich würde das Auto ansehen, probefahren und dann per Blitzüberweisung zahlen direkt vor der Übergabe.

Ich würde nicht den gesamten Betrag bezahlen und dem Händler sagen, dass du das Fahrzeug erst sehen möchtest und probefahren.

Du kannst eine Anzahlung leisten. Anders sähe das aus, wenn der Wagen verfügbar wäre und du diesen sofort mitnehmen kannst. Dann wäre der volle Kaufpreis fällig.

Ich würde den vollen Kaufpreis nicht zahlen, solange das Auto nicht auf dem Hof des Händlers steht.

Wenn du den Kaufpreis bar bezahlst, unbedingt eine Rechnung geben lassen auf der die Barzahlung in der Höhe bestätigt wird.