Wie viele V-Leute hat der Verfassungsschutz in der FĂŒhrungsetage der AFD - und wer ist es?
Bei der NPD waren es mindestens 11.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-05/verfassungsschutz-npd-verbot
Mit 11 sicherlich gut bezahlten "Informanten" in der FĂŒhrung einer Partei sammelt man natĂŒrlich nicht nur Informationen, man könnte die ParteiaktivitĂ€ten, Ziele usw. sogar steuern. Möglicherweise gab es sogar Gelder fĂŒr Infomaterial, Veranstaltungen und Konzerte, Werbung und logistische UnterstĂŒtzung. Man muss sich dabei immer denken, dass es um Staatsgeheimnisse geht, es könnten also auch noch mehr gewesen sein.
Ich wĂŒrde vermuten Dr. Alice Weidel, Björn Höcke, Tino Chrupalla, Beatrix von Storch und Dr. Alexander Gauland sind sicherlich V-Leute.
V-Leute geben internes an die Staatsbehörden weiter und dĂŒrfen sogar teilweise Straftaten begehen und dazu anstiften.
Die deutschen Richtlinien fĂŒr das Strafverfahren und das BuĂgeldverfahren definieren eine V-Person als âeine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der AufklĂ€rung von Straftaten auf lĂ€ngere Zeit vertraulich zu unterstĂŒtzen und deren IdentitĂ€t grundsĂ€tzlich geheim gehalten wird.â[3]
In Deutschland sind der fĂŒr das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz (BfV), den MilitĂ€rischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) gĂŒltigen Legaldefinition des § 9b BVerfSchG nach Vertrauensleute Privatpersonen, deren planmĂ€Ăige, dauerhafte Zusammenarbeit mit einem Nachrichtendienst Dritten nicht bekannt ist.
Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall tÀtig wird, vom verdeckten Ermittler, der Polizeibeamter ist und vom verdeckten Mitarbeiter, der Angehöriger eines staatlichen Nachrichtendienstes ist. (§ 9a BVerfSchG)
Eine V-Person kann zum Agent provocateur (Lockspitzel) werden; die Grenzen zur MittĂ€terschaft sind teilweise flieĂend.
In jĂŒngerer Zeit geriet die Praxis des Einsatzes von V-Personen in der rechtsextremistischen Szene durch deutsche Verfassungsschutz-Behörden vermehrt in die Kritik, insbesondere wegen des deshalb gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens und der ungeklĂ€rten VorgĂ€nge um die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund.
In der DDR nannte das Ministerium fĂŒr Staatssicherheit (MfS) eine V-Person âinoffizieller Mitarbeiterâ (IM).Dieser war eine nicht hauptamtlich fĂŒr das MfS tĂ€tige Person, deren Auftrag es nicht nur sein konnte, verdeckt Informationen zu beschaffen, sondern auch auf Ereignisse oder Personen Einfluss zu nehmen.
https://de.wikipedia.org/wiki/V-Person