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Verjährt eine Ordnungswidrigkeit bei Fehlern im Bußgeldbescheid?

Ich hab heute einen Bußgeldbescheid erhalten. Es geht um die Überfahrung eines Rotlichts auf dem Fahrrad Ende März 2025, ohne Gefährdung.

Es ist schon der dritte Bußgeldbescheid, der mir für diesen Verstoß ausgestellt wurde. Der erste, im April zugestellt, hatte Vor- und Nachnamen falsch geschrieben und die falsche Anrede benutzt (ich bin nichtbinär, was vor Ort nicht erfragt wurde).

Darauf habe ich Einspruch erhoben, mit Verweis auf das SBGG, und Ende Mai bekam ich dann einen neuen Bescheid mit korrekter Schreibweise und Anrede. Allerdings zitiert dieser Bescheid (wie der vorherige, was mir bei meinem ersten Einspruch nicht aufgefallen war) den falschen Eintrag im Bußgeldregister: Das Bußgeld belief sich auf 90€, was der Betrag für Rotlicht-überfahrende Autofahrer*innen ist; für Fahrradfahrer*innen beläuft sich das Bußgeld einer Rotlichtüberfahrung ohne Gefährdung auf 60€.

Ich habe wieder Einspruch eingelegt und auf den korrekten Eintrag im Bußgeldregister verwiesen. Leider habe ich in meinem Antwortbrief den Fehler gemacht, das Ausstellungsdatum des zweiten Bußgeldbescheids mit dem falschen Jahr zu beziffern. Das ist passiert da das Ausstellungsdatum mein Geburtstag war, und durch Muskelgedächtnis habe ich mein Geburtsjahr als Ausstellungs-Jahr getippt anstatt 2025. Das Aktenzeichen war angegeben, es hätte also zuordbar sein müssen.

Im Juli habe ich dann eine Mahnung erhalten, welche keinen Bezug auf meinen Brief nimmt. Ich werde zur Zahlung plus Mahngebühren aufgrund von Verzug aufgefordert. Ich habe hierauf wieder den vorherigen Einspruch erhoben und den Fehler in meinem vorherigen Brief erklärt.

Heute habe ich dann wieder einen neuen Bußgeldbescheid erhalten. Dieser scheint nun vollständig und korrekt zu sein: Richtige Bußgeldsumme (60€, plus 25€ "Gebühr" und 3,50€ "Auslagen", ohne Mahngebühr), Rechtshilfebelehrung, die beiden anhaltenden Polizist*innen als Zeug*innen, Zustellung mit Datum und Unterschrift, richtiger Name und abwesende Anrede (korrekterweise).

Nun ist meine Frage: Wie verhält sich hier die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Monaten? Dieser Bußgeldbescheid, der heute angekommen ist, ist der erste welcher keine Fehler enthält. Außerdem wird auf jedem neuen Bescheid der vorherige explizit aufgehoben. Heißt das, dass dieser heutige Bescheid der erste mit Gültigkeit ist? Wenn das der Fall ist, dann müsste er der Verjährungsfrist von 3 Monaten unterliegen, oder nicht? Lege ich dann wieder Widerspruch ein, diesmal mit Verweis auf Verjährung?

Ich habe alle meine Antworten innerhalb weniger Tage getätigt, mit Einschreiben, man kann mir also keine Herauszögerung vorwerfen. Natürlich weiß ich nicht wie sich das mit dem Tippfehler verhält, welcher hoffentlich nachvollziehbar ist, aber ja nicht die Schuld der Behörde.

Als Disclaimer: Mir ist klar dass das hier keine Rechtsberatung mit legaler Wirksamkeit ist. Aber falls hier jemand Erfahrung hat wäre das schonmal sehr hilfreich.

Fahrrad, Polizei, Recht, Bußgeld, Ordnungswidrigkeit, rotlichtverstoß

Arbeitspflicht im Knast rechtens?

BismiLlāhi r-Raḥmāni r-Raḥīm

As-salāmu ʿalaykum wa raḥmatullāhi wa barakātuh,

mein Cousin ist derzeit inhaftiert in Deutschland. Er ist ein praktizierender, gläubiger Muslim – muwaḥḥid, betet regelmäßig, fastet, hält sich an ḥalāl und meidet ḥarām, so gut er kann.

Nun wurde ihm mitgeteilt, dass er im Gefängnis arbeiten soll. Allerdings handelt es sich bei der angebotenen Arbeit nicht um ḥalāl-Arbeit – entweder weil sie mit ḥarām-Produkten, Zinsinstitutionen, unreinen Materialien, oder mit fragwürdigen Inhalten verbunden ist.

Er hat höflich erklärt, dass er aus īmān und aus Gehorsam gegenüber Allāh ﷻ nur reine (ṭayyib) Arbeit machen kann – gemäß der Scharīʿa, die klare Grenzen setzt:

"Innallāha ṭayyib lā yaqbalu illā ṭayyiban."

(Wahrlich, Allāh ist rein und nimmt nur Reines an. – Muslim)

Daraufhin wurde ihm mit Disziplinarmaßnahmen gedroht, falls er sich weigert zu arbeiten. Sogar eine Beteiligung an den Haftkosten steht im Raum, wenn er nicht kooperiert.

Dabei ist wichtig zu betonen: Laut Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist Zwangsarbeit verboten, außer bei richterlich angeordneter Freiheitsentziehung und nur unter ganz bestimmten Bedingungen.

Doch selbst im Rahmen der Haft kann kein Muslim gezwungen werden, etwas zu tun, was ḥarām ist. Die Scharīʿa ist in dieser Frage eindeutig:

Ein Muslim darf nicht gezwungen werden, eine Arbeit zu verrichten, die gegen die Gebote Allāhs verstößt.

Allāh ﷻ sagt im Qurʾān:

“Lā yukallifu Allāhu nafsan illā wusʿahā”

(Allāh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. – Sūrah al-Baqarah, 2:286)

Mein Cousin lehnt keine Arbeit ab – im Gegenteil: Er ist bereit, jede Arbeit anzunehmen, die ḥalāl ist. Aber er weigert sich aus Überzeugung und Gottesfurcht (taqwā), an etwas mitzuwirken, was ihn in die Maʿṣiya (Ungehorsam gegenüber Allāh) führen könnte.

Frage an euch, liebe Geschwister:

Ist es rechtlich erlaubt, einen gläubigen Muslim zu bestrafen oder ihm Kosten aufzuerlegen, nur weil er sich weigert, gegen seine Religion zu handeln?

Was sagen die islamischen Gelehrten, was sagen Menschenrechtsnormen, was sagen Muslime mit Erfahrung im Strafvollzug?

Yā Allāh, steh den Bedrängten bei. Yā Raḥmān, öffne Wege für unsere Brüder, selbst in Gefangenschaft ihren Dīn standhaft zu leben.

Islam, Recht, Gefängnis, Muslime

Meinung des Tages: Polizeiarbeit per Algorithmus: Wie viel Macht darf Palantir bekommen?

(Bild mit KI erstellt)

Die Polizei setzt zunehmend auf Künstliche Intelligenz und Datenanalyse – doch der Einsatz der Palantir-Software wirft grundsätzliche Fragen zu Transparenz, Datenschutz und rechtsstaatlicher Kontrolle auf...

Hightech gegen Verbrechen – zu welchem Preis?

Mit dem Projekt „Verbund“ will Deutschland mithilfe der Software Palantir („Gotham“) die Polizeiarbeit modernisieren. Die Software verspricht, große Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen zu verknüpfen und so schnellere Ermittlungen zu ermöglichen. In Hessen wird sie bereits genutzt – mit positiven Rückmeldungen von Ermittlern. Doch gleichzeitig wächst die Kritik.

Gefahr für Grundrechte

Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen schlagen Alarm: Die massenhafte Datenverknüpfung könnte zu einer Überwachung führen, die nicht mehr verhältnismäßig ist. Auch eine Verfassungsbeschwerde ist bereits eingereicht. Der Einsatz von Palantir könnte laut Experten zentrale Prinzipien des Rechtsstaats untergraben.

Mangelnde Transparenz und Abhängigkeit

Kritisch wird zudem gesehen, dass ein US-Unternehmen mit engen Verbindungen zu Geheimdiensten sensible Polizeiarbeit unterstützt. Die Software ist ein „Blackbox-System“ – was genau im Inneren passiert, bleibt weitgehend intransparent. Eine technologische Abhängigkeit von einem privatwirtschaftlichen Akteur könnte langfristig problematisch sein.

  • Was denkt Ihr: Überwiegen bei Palantir Nutzen oder Risiken?
  • Sollte Polizeisoftware Open Source sein?
  • Wie kann man technische Innovation mit Bürgerrechten in Einklang bringen?
  • Macht es Euch Sorgen, dass ein US-Unternehmen so tief in deutsche Polizeiarbeit eingebunden ist?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Herzlich willkommen in der Gruppe „Recht & Gesetz“!

Liebe Mitglieder und Interessierte,

wir freuen uns, euch in der neuen Gruppe Recht & Gesetz begrüßen zu dürfen.

Diese Gruppe richtet sich an alle, die sich für rechtliche Themen in Deutschland interessieren. Egal ob ihr eine rechtliche Frage habt, über einen juristischen Karriereweg nachdenkt, ihr euch im Studium befindet oder Austausch zum Start ins Berufsleben sucht – hier seid ihr richtig!

⚖️ Worum geht es in dieser Gruppe?

Ratsuchende unterstützen:

Du hast eine rechtliche Frage – z. B. zum Thema Verbraucherschutz, Strafrecht, allgemeines Zivilrecht oder Arbeitsrecht? Stell sie gerne hier! Wir möchten dir weiterhelfen, dein Problem zu analysieren. Im Gegensatz zu allgemeinen Fragen auf der Hauptseite von gutefrage findet hier eine inhaltliche Moderation statt. Wer sich in der Gruppe als Antwortgeber beteiligt, verpflichtet sich freiwillig zu höheren Qualitätsstandards. Rechtlich fehlerhafte Antworten können gemeldet werden.

Austausch zu Studium & Ausbildung:

Du studierst Jura oder spielst mit dem Gedanken? Du bist dir unsicher, ob es der Diplom-Rechtspfleger, der LL. B. oder doch das Staatsexamen werden soll? Hier kannst du dich zu Studieninhalten, Examen, Praktika und Erfahrungen austauschen.

Berufsleben & Justiz:

Vom Referendariat über die Arbeit in Kanzleien bis hin zur Tätigkeit in Justiz, Verwaltung oder freier Wirtschaft – teilt eure Erfahrungen und stellst Fragen rund um Berufsleben, Karriereweg und Justiz.

🔒 Moderation & Regeln

Wir legen großen Wert auf einen sachlichen, respektvollen und konstruktiven Austausch. Antwortgeber der Gruppe verpflichten sich dazu, unsere Qualitätsstandards zu achten. Rechtlich fehlerhafte Beiträge werden moderiert.

🔗 Externe Ressourcen

Auch wenn wir hohen Wert auf Qualität legen, ist es mit einer Frage in unserer Gruppe nicht immer getan. An dieser Stelle verweisen wir auf einige allgemeine Ressourcen, die im Einzelfall hilfreich sein können.

  • Anwaltsverzeichnis der BRAK: https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak
  • Verbraucherzentrale: https://www.vzbv.de/ueber-uns/organisation/mitglieder/verbraucherzentralen
  • Beratungshilfe (in Hamburg und Bremen bitte an die ÖRA wenden): https://service.justiz.de/beratungshilfe

Wir freuen uns auf eure Beiträge, Fragen und Diskussionen! Lasst uns gemeinsam eine lebendige Gruppe für Recht & Gesetz gestalten.

Viele Grüße

Euer Moderationsteam

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Meinung des Tages: Sollten Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

(Bild mit KI erstellt)

Wer arbeitet, soll auch einzahlen – diese Idee könnte das Rentensystem grundlegend verändern. Jetzt geht es um nichts Geringeres als das Privileg der Beamtenpension...

Hintergrund

Aktuell sind Beamte vom gesetzlichen Rentensystem ausgenommen und erhalten stattdessen staatlich finanzierte Pensionen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) schlägt nun vor, Beamte künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzubeziehen – ebenso wie Selbstständige und Abgeordnete.

Pro – Solidarität & Generationengerechtigkeit

SPD, Gewerkschaften, der Sozialverband VdK und Teile von Linken/BSW sehen in der Reform ein Zeichen jener Fairness, dass alle Einkommen solidarisch einbezahlen. So würde auch die bisherige Parallelgesellschaft der Beamtenpension gelöst und Generationengerechtigkeit erhöht.

Kritik und Bedenken

FDP und Union lehnen die Idee ab: Sie sei teuer, nicht verfassungskonform und nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen. Studien beziffern die Kosten auf bis zu 59 Milliarden Euro jährlich, sollten bestehende Pensionsansprüche übernommen werden. Auch Ökonomen warnen vor langfristigen Mehrbelastungen durch die höhere Lebenserwartung von Beamten.

Mögliche Reformideen

Ein Kompromiss könnte sein, nur neue Beamte einzubeziehen. Parallel diskutiert die Politik über weitere Reformbausteine wie die Aktivrente oder Mütterrente.

Unsere Fragen an Euch:

  • Ist ein gesetzlich verpflichtendes Einzahlungsmodell für Beamte gerecht – oder riskiert es zu viel finanziellen Ballast für Staat und Steuerzahler?
  • Würde eine schrittweise Umsetzung, nur bei Neueinstellungen, das Risiko mindern?
  • Sind alternative Reformen wie Aktivrente, Mütterrente oder ein einheitliches System realistischer und zukunftsfest?
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✅ Ja – Gerechtigkeit erfordert gleiche Regeln für alle 62%
💰 Nein – Das ist finanziell und rechtlich zu riskant 20%
⚖️ Nur neue Beamte sollten einbezogen werden 9%
💡 Ich habe dazu eine andere Meinung 9%
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