EUGH-BESCHLUSS: Können wir weiterhin nach Afghanistan abschieben?

Ja 82%
Nein 18%

17 Stimmen

4 Antworten

Nein

Das geht doch aus dem Beschluss klar hervor.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich sich dazu bereit erklärt sich der Rechtssprechung der europäischen Gerichtbarkeit zu unterwerfen, also muss sie deren Urteile akzeptieren.

Bundesrecht bricht Landesrecht, europäisches Recht bricht Bundesrecht.

Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet, dass nur Länder in denen keine dort lebende Gruppe unter krassen Menschenrechtsverletzungen leiden, als sicher eingestuft werden dürfen, dann hat die Bundesrepublik diese Entscheidung zu akzeptieren und wenn sie sie akzeptiert, kann Afghanistan ganz offensichtlich nicht zu einem sicheren Herkunftsland erklärt werden, denn mit Menschenrechten, hat das Talibanregime dort nichts am Hut, die Repressionen sind bekannt.


Ne1298 
Beitragsersteller
 05.08.2025, 19:01

Aber wie werden wir die straffälligen darunter wieder los? Wir können ja nicht jeden aufnahmen? Wo ist da die Grenze?

Otaku19995  05.08.2025, 19:03
@Ne1298

Da muss man sich dann eben was einfallen lassen.

Aber es kann nicht angehen, dass dauernd einseitig das europäische Recht gebrochen wird.

Verträge, die man einmal abgeschlossen hat, sind einzuhalten.

Ne1298 
Beitragsersteller
 05.08.2025, 19:04
@Otaku19995

Aber andere Staaten machen das auch, vgl. Griechenland, Ungarn, Polen, Kroatien, Italien

Otaku19995  05.08.2025, 19:05
@Ne1298

Darf ich dich erschießen, weil es auch andere gibt, die das Gesetz brechen und sowas tun?

Rechtsbrüche anderer rechtfertigen kein eigenes rechtswidriges Handeln.

Ironmike618  05.08.2025, 19:19
@Otaku19995

"Da muss man sich dann eben was einfallen lassen."

DAS ist doch mal ein konstruktiver Vorschlag....

Otaku19995  05.08.2025, 19:22
@Ironmike618

Es ist nicht meine Aufgabe dazu konkrete Vorschläge zu machen, dass ist Aufgabe der dafür gewählten Diätenbezieher.

Ebenso wenig ist es Aufgabe des EUGH die innenpolitischen Probleme der Mitgliedsstaaten der EU zu lösen, es ist seine Aufgabe zu kontrollieren, ob die Politik dieser Mitgleidsstaaten den Verträgen entspricht, die die EU-Staaten miteiander und mit der EU selbst geschlossen haben.

Wenn die Mitgliedsstaaten der Meinung sind, den Verträgen nicht mehr entsprechen zu können, müssen sie die neu verhandeln und sich auf etwas anderes einigen.

Sie einfach mal zu missachten geht nicht.

Schestko  05.08.2025, 19:12

Der EuGH hat entschieden, nicht der EGMR und darin liegt der Knackpunkt. Der EU muss die Kompetenz für Fragen des Asylrechts einfach entzogen werden, falls sie diese in dieser Form überhaupt besitzen sollte. Andernfalls wäre die Entscheidung ohnehin ein ultra-vires Akt und müsste von Deutschland nicht beachtet werden.

Ja

Notfalls müssen eben Gesetze geändert werden oder die EU reformiert werden. So geht es aber nicht mehr weiter.

Mal davon abgesehen kann eine Zwischenlösung ja in einem Drittstaat liegen.

Ja

klar geht abschieben wer eingeflogen wurde kann auch wieder ausgeflogen werden

Ja

Auf jeden Fall auch Syrien usw.wird aber unterbunden richtig nein ehr noch Einreise