Wieso ist das eine Straftat in Deutschland
Hallo an alle, wirklich ernsthafte Frage, die mich interessiert, und ich mal eure Meinung dazu wissen möchte was ihr so darüber denkt. Ich habe viele Dokus auf YouTube gesehen, die sich ‚Pedo-Hunter‘ nennen und solche wortwörtlich jagen. Ich frage mich aber auch, wieso es überhaupt in Deutschland eine Straftat ist, also wenn man was mit unter 14-Jährigen hat oder Videos etc. anschaut. Ich meine, jeder Mensch sollte schauen können, was er will meines Erachtens.Und niemand sollte einen individuellen Menschen davon abhalten können, das zu gucken, was er will! Ich persönlich schaue sowas natürlich nicht, nicht weil ich Angst vor dem Gesetz habe oder so, sondern weil ich sowieso auf Ältere stehe Heute sagt man "MILF" . Aber ich meine allgemein: Sollte es meines Erachtens keine Straftat sein? Eure Meinung? Wir leben in Deutschland Artikel 5! Also hatet mich nicht, das ist meine Meinung! EURE Meinung?
11 Stimmen
8 Antworten
Du möchtest, dass Kinder sexuell missbraucht werden und selbst wenn nur Pornographie es einen Markt gibt, der Täter motiviert zusätzlich Kinder für Geld sexuell zu missbrauchen?
Kindesmissbrauch und Kinderpornografie, die mithilfe echter Kinder produziert wurde, sollte definitiv zum Schutze der Kinder verboten bleiben.
Bei Kinderpornografie, bei denen keine echten Kinder zu Schaden kommen, und Sexpuppen kann man darüber nachdenken, ob die Strafbarkeit nicht entfallen sollte.
Das Argument für die Strafbarkeit ist ja momentan, dass die Täter irgendwann echte Kinder wollen und die Pornos/Sexpuppen als eine Art Einstiegsdroge dienen. Ob das aber wirklich so stimmt, ist wissenschaftlich wohl noch umstritten.
Guten Tag!
Erstmal möchte ich zwischen zwei Straftatbeständen differenzieren: das eine ist der Konsum von KiPos, das andere ist der sexuelle Missbrauch von Kindern.
Der Konsum bzw. die Herstellung, Besitz, Verbreitung etc. von KiPos nach § 184b StGB steht unter Strafe, mit dem Ziel, sowohl den Schutz von den Kindern aufrecht zu erhalten als auch präventiv zu verhindern, dass der Konsum zur Entwicklung von pädophilen Neigungen führt, die in einen Missbrauch überschlagen können. Aus diesem Grund ist der Tatbestand auch als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet, d.h. es muss kein konkreter Schaden eintreten, es reicht, dass ein solcher eintreten kann. Der Gesetzgeber sieht in dem Konsum von KiPos die Vorstufe vor zukünftigen Missbrauch. In der juristischen Literatur hat man aber angemerkt, dass es keine eindeutigen Belege dazu gibt, dass der Konsum von KiPos zu pädophilen Neigungen führt. Ausgeschlossen kann es aber auch nicht.
Was den sexuellen Missbrauch von Kindern betrifft, gilt gleichermaßen der Kinderschutz, aber auch der Schutz des Kindes in der sexuellen Entwicklung. Hierbei handelt es sich nicht um Konsum, sondern um ein Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die eine körperliche Handlung des Täters bedarf. Ein Kind soll durch sexuelle Handlungen nicht in dessen Entwicklungsphase beeinträchtigt werden. Die Tatbestände der §§ 176 ff. StGB kommen unabhängig davon, ob das Kind in die sexuelle Handlung einwilligt, zur Anwendung.
Ausnahme sieht der § 176 Abs. 2 StGB vor. Danach kann das Gericht von Strafe absehen, wenn die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgte und zwischen Täter und Opfer der Unterschied sowohl im Alter als auch Reifegrad gering ist. Ab dem 12. Lebensjahr tritt die Pubertät ein. Hormone spielen verrückt. Es ist nicht unüblich, dass etwa ein 13-jähriger und eine 12-jährige miteinander sexuelle Erfahrungen austauschen möchten. In dem Fall ist das Absehen von Strafe durchaus der richtige Weg. Man muss zudem anmerken, dass eine Person unter 14 Jahren sowieso nicht bestraft werden kann, da diese noch nicht schuldfähig ist (vgl. § 19 StGB). Deswegen ist es für einen 14-jährigen, der mit einer 13-jährigen sexuelle Handlungen praktiziert, erheblich.
Meine Ansicht: Da es gerade um den Kinderschutz geht, halte ich den Tatbestand des § 184b StGB aus strafrechtlicher Sicht durchaus für erforderlich. Über einen niedrigeren Strafrahmen kann man aber diskutieren. Beim sexuellen missbrauch von Kindern nach § 176 StGB ist die Regelung definitiv zum Schutz des Kindes und dessen sexueller Selbstbestimmung notwendig. Der Gesetzgeber hat in Absatz 2 aber auch an Fälle gedacht, bei denen Täter und Opfer sexuelle Erfahrungen aufgrund ihres niedrigen Alters und Reifegrad austauschen möchten. Und wenn sie das möchten, sehe ich darin auch kein Problem.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Wenn Du mit Kindern etwas hast oder Kinder in eine bestimmte Richtung ansprichst (alle unter 14 sind KInder) kannst Du dich strafbar machen. Ich kann dir nur dringend raten, dich da zurück zu halten. Auch der Besitz entsprechender Videos kann strafbar sein
Zu deiner Frage:
Ich frage mich aber auch, wieso es überhaupt in Deutschland eine Straftat ist, also wenn man was mit unter 14-Jährigen hat oder Videos etc. anschaut.
Weil der Gesetzgeber annimmt, dass unter 14-Jährige von ihrer geistigen Entwicklung her noch nicht in der Lage sind, in Geschlechtsverkehr freiwillig einzuwilligen, es sich also grundsätzlich um unfreiwilligen Zwang handelt, der unter Strafe zu stellen ist was als Argumentation erstmal völlig nachvollziehbar ist.
Und weil solchen Videos Straftaten zu Grunde liegen. Und hier kann, argumentiert werden, dass Nachfrage nach solchen Videos dann auch gleichzeitig Nachfrage nach Straftaten bedeutet und potentielle Täter zu so etwas animieren kann, bzw. dazu, daraus ein Geschäftsmodell zu machen.
Das darf aber nicht sein.
Und niemand sollte einen individuellen Menschen davon abhalten können, das zu gucken, was er will!
Es geht darum, dass durch Konsumverhalten keine Nachfrage nach schweren Straftaten erzeugt werden darf. Und das ist ein berechtigtes anliegen.
Deswegen ist es schon durchaus richtig, wenn der Konsum von Videos, die Kindesmissbrauch, zeigen unter Strafe steht, die selbe Argumentation hielte ich auch bei anderen schweren Straftaten wie Videos von Folter und Morden für richtig.
Darüber hinaus ist auch der Schutz der Opfer von Verbrechen ein wichtiges Anliegen, dem der Staat nachkommen muss. Und es ist sicher nicht im Sinne der Opfer solcher Straftaten, wenn ihre auf Video aufgezeichneten Leiden noch von anderen Leuten begafft und über das Internet auf der ganzen Welt herumgereicht werden.
Da ist irgendwo eine Grenze überschritten, wo es richtig ist, dass der Staat eingreift und solches Verhalten bestraft.