Syrer zerstörte bereits 100 Autos und erstach nun 2 Menschen. Wie genau ist sowas möglich und wieso wartet die Justiz?
Egal ob Deutscher oder Syrer darum geht es kaum!
Wieso ist so einer noch hier und läuft draußen rum? Was gibt es da für rechtliche Dinge, die das zulassen?
32 Stimmen
7 Antworten
BILD, schon klar. Das Gericht konnte nur an 12 der angeblichen 245 Windschutzscheiben Schäden feststellen.
Und "aus Wut auf den Bus stach er ..." lässt sich nicht unabhängig überprüfen. Nur die BILD und Exxpress schreiben darüber. Alle anderen schreihen von einem Raubüberfall auf eine Rentnerin.
Sachbeschädigung und Raubüberfall reichen nicht für eine Abschiebung.
Es gab auch keine Haftstrafe, weil man keinen Haftbefehl beantragt hat.
Was seitdem in den folgenden zwei Jahren passiert ist, ist unklar.
Die eigentliche Frage ist:
Warum tust du so, als sei ein Vorfall von 2023 brandaktuell?
dir ist ganz offensichtlich entgangen, dass wir deutsche Straftäter nicht rausschubsen können.
das Problem stellt sich bei Ausländern aber schlicht so nicht und Asylanten können ihren Schutzstatus sehr wohl verlieren, wenn sie straffällig werden.
ich wüsste da jetzt nicht, dass jemand mit Raubüberfall eine liebenswerte Person ist, welche es tunlichst zu hätscheln gäbe. raus und gut is.
dir ist ganz offensichtlich entgangen, dass wir deutsche Straftäter nicht rausschubsen können
Sagt wer?
Das ist mir schon klar. Unsere Justiz ist aber kein Zwei-Klassen Ding. Vor dem Gesetz ist jeder gleich und es wird jeder gleich behandelt.
raus und gut is.
So einfach, wie ihr es euch ständig vormalt, ist es nicht. Wann kapiert ihr das endlich?
nee, so gleich sind wir eben nicht, da bei Ausländern und heftigen Straftaten gern eine Ausweisungsmöglichkeit im Raum steht.
die Liste der Straftaten, welche Ausweisungsinteresse des Staates begründet, ist recht lang:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__54.html
wenn du hingegen auf die Durchsetzung abzielst: Abschiebegewahrsam kann man gerne ausweiten, auch hin zum Arsch der Welt.
muss man nur auch wollen und organisieren, statt dauernd auf Befindlichkeiten zu hören.
wer sein Aufenthaltsrecht verwirkt, ist eben im Eimer und das war seine Wahl.
Bei Bild warte ich ab, bis die Gegendarstellung veröffentlicht wurde ; - )
Ich wüsste nicht warum im Gefängnis oder in einer Psychiatrie sitzen als frei rumlaufen bezeichnet werden kann
Abschieben konnte man ihn, wegen der Gefahr, die ihm in Syrien droht, nicht. Das ist störend, aber trotzdem vom Gesetz und von der Menschlichkeit her richtig.
Doch einfach weiter Straftaten verüben lassen, dass kann auch nicht der Weg sein. Er müsste psychatrisch behandelt werden und hinter Gitter.
Hinter Gitter kam er anscheinend nicht, weil man nicht mal einen Haftbefehl erlassen hat.
aber trotzdem vom Gesetz und von der Menschlichkeit her richtig.
er hat ja bewiesen dass er Kampferprobt ist und zurecht kommt. Ich sehe da kein Schutzbedürfnis mehr.
Schon allein wg. der 100 Autos hätter er einfahren müssen und dort seine Schulden abarbeiten. Aber Kuscheljustiz halt. Das wohl der Täter wiegt in Deutschland immer größer wie das wohl der Opfer.
Sachbeschädigung und Raubüberfall reichen nicht für eine Abschiebung.
sollte es aber.