Wieso können die Behörden nicht Nordafrikaner von Syrern unterscheiden?

6 Antworten

Ich bin mir ziemlich sicher, dass erfahrene Mitarbeiter in zuständigen Behörden durchaus in der Lage sind, die Nationalität einer ausländischen Einzelperson zu erkennen oder ggf. erfolgreich zu ermitteln.

Behörden können da durchaus unterscheiden, weil im Ausweis einen Marokkaners steht "Marokko" und im Ausweis eines Syrers "Syrien".

Wenn beide keinen Ausweis haben, dann darf die Behörde nicht einfach nach Gesichtsfarbe und Aussehen auf eine Nationalität schließen. Das nämlich wäre Diskriminierung.

Da muss erstmal 20 Seiten per Post zugeschickt ausgefüllt, per Post zurückgeschickt werden und dann 6 Monate Bearbeitungszeit und danach weiß man vielleicht was Los ist.

Art 3 GG

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Germanistik & Geschichte

Behörden können generell nichts unterscheiden deswegen wäre es auch egal ob die Behörde das kann oder nicht.