Sollte man sich für ein Auslandspraktikum direkt bewerben oder vorher nachfragen?
Bei uns im Jurastudium dürfen wir Auslandspraktika absolvieren, sofern dies unter Aufsicht eines in Deutschland zugelassenen Juristen abläuft. Ich habe überlegt in nyc ein Praktikum zu machen, weil mir dort eine Kanzlei aufgefallen ist, die von Deutschen Juristen gegründet wurde. Alle sind in DE zugelassen + US Zulassung.
Was kommt besser rüber?
1. Eine direkte Initiativbewerbung an die HR-Abteilung?
2. Oder vorher persönlich über E-Mail über ein Motivationsschreiben zunächst nachfragen, ob dies überhaupt im Rahmen des Möglichen ist. Ich würde auch sagen, dass es gern unbezahlt sein kann, ich möchte nur die Erfahrung.
3. Sollte man die Bewerbung bzw. das Motivationsschreiben auf Englisch oder Deutsch verfassen? Sie verstehen zwar alle deutsch, arbeiten aber in den USA
2 Antworten
Direkt bewerben, warum und wie sind sie dir aufgefallen, dass es auch ohne Lohn sein darf, wann und wie lange, mit welcher Absicht/ welchem Ziel und definitiv auf Englisch!
Eine Initiativbewerbung an die HR-Abteilung und auf jeden Fall auf englisch wegen der Bezahlung würde ich nichts schreiben erst nach einer etwahigen Absage.