2 Antworten

Offensichtlich ja. Dieses Gericht ist für eine konservative Grundhaltung bekannt. Das wird ein Berufungsverfahren geben.

Der Arzt hatte Föten ohne Überlebenschance abgetrieben, um den Müttern eine Totgeburt zu ersparen. Wobei in dem Urteil ihm auch die Möglichkeit genommen wird, in seiner Privatpraxis Abtreibungen vorzunehmen. Das kommt einem Berufsverbot gleich.

Hinter dem Verbot steht eine private Klinik mit katholisch-evangelischer Trägerschaft. Als evangelischer Christ frage ich mich, wie das heute noch zu vertreten ist.


Grautvornix  08.08.2025, 22:15

Das ist gar nicht zu vertreten.

Das Verbot auch seine Privatpraxis zu beziehen, ist gegen das Grundgesetz. Aber die Kirche darf das.... Halleluja.

Kommen mit ihrer scheiß Moral.

Wo ist die denn wenn ihre Leute an kleinen Jungs rumfummeln und dann nur versetzt werden?

Und wir bezahlen so was auch noch über unsere Krankenkassen.

Andere Länder haben das längst abgeschafft.

Nein, noch normale Richter.


Schulzefa 
Beitragsersteller
 08.08.2025, 20:46

Das Begründung das nicht in Medezinisvhen Notfall nicht machen darf zbw Dieser genau haargenau dokomentie werden muss? zbw man bis ins kleinste deteil sich rechtfertigen muss?