Sonstiges

Der sollte ins Heim für Verwirrte gehen.

Vorgehen schon gar nicht!!

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Wer im Alter hohe Einkommen hat, soll einen kleinen Teil davon an arme Rentner abgeben.

Ach, und 1048€ Rente ist also ein hohes Einkommen?

Dabei soll ein Freibetrag von 1.048 Euro monatlich auf alle Alterseinkünfte gelten

Wer denkt sich sowas aus? Ach die, war ja klar!

Was das DIW da macht, ist reine Symbolpolitik – und der Versuch, echte Umverteilung durch Rentner-gegen-Rentner-Gefechte zu ersetzen.

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Ja, wenn damit die halbe Bevölkerung ablenkt, von dem was wirklich wichtig für die Menschen ist.

Wie soll ich mir das vorstellen?

Ich war immer ein Mann und habe mich zu Frauen hingezogen gefühlt.

Heute schauen die jungen Männer auch meist nach Frauen. Die lesen dann bei Tik Tuk, das man ja vielleicht auf Männer steht, ohne es zu wissen

Dann gehen sie vor die Tür, sehen eine schöne Frau und der Pimmel regt sich nicht, erst als sie Straßenarbeiter im Sommer ohne T-Shirt sehen wird es in der Hose eng?

Wer das glaubt ist nicht ganz dicht.🤣🤣🤣

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Der Markt will nicht fair sein, der will Umsatz und Gewinne, dass die Politik da nichts dran ändert liegt an dem mächtigen Einfluss des Geldes, bzw. denen die es haben und vermehren wollen.

🤷‍♂️

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Ein Auftragsmörder muss auch nichts Schlimmes sein, solange der nicht hinter mir her ist.

🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️

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,,Wer krank nicht zur Arbeit geht, der ist den Mindestlohn nicht wert” was haltet ihr von diesem Zitat?

Was für ein Geschäft betreibt dein Chef, Sklavenhandel?

Wer seine Würde noch nicht ganz verloren hat, der sollte sich einen neuen Job suchen.

Solche Leute haben vor 150 Jahren Kinder zum Arbeiten in die Kohlestollen geschickt.

🤮🤮🤮

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 schon über 60~70 Jahre sind, also in einem Alter, wo sowieso jeder Tag der letzt sein könnte

Dann glaubst du also, dass es keine Rolle spielt, welchen Temperaturen ein Organismus ausgesetzt ist.

Ich empfehle dringend, dich mit dem Thema Bildung anzufreunden.

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Und was würde das ändern, wenn wir eine Verfassung, statt eines Grundgesetzes hätten?

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„Wir sind doch nicht in Amerika – Zur Realität der Richterwahl in Deutschland“

Die Aufregung ist groß – mal wieder. Diesmal geht es um die Wahl von Frau Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht. Kritiker aus Politik, Medien und sozialen Netzwerken werfen ihr vor, als frühere Gutachterin und Professorin eine persönliche Haltung etwa zum Thema Schwangerschaftsabbruch vertreten zu haben, die als ideologisch gefärbt oder einseitig interpretiert wird. Was hier jedoch auffällt, ist weniger der Inhalt der Debatte, sondern ihre Emotionalisierung. Denn eines scheint in der allgemeinen Erregung in Vergessenheit zu geraten: Wir sind nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Dort, im US-Supreme-Court, ist die Ernennung eines Richters eine politische Großveranstaltung, ein ideologischer Stellvertreterkrieg zwischen Republikanern und Demokraten. Die Richterinnen und Richter des Supreme Courts sitzen in der Regel auf Lebenszeit, und ihre Urteile können ganze Gesellschaften prägen – siehe Roe v. Wade oder Dobbs v. Jackson. Die politische Motivation bei der Besetzung ist dort offen gewollt und systemisch verankert. Nicht so in Deutschland.

Hier gilt: Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht werden für längstens zwölf Jahre gewählt – ohne Möglichkeit der Wiederwahl. Die Auswahl erfolgt nicht durch einen Präsidenten, sondern durch die beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat, wobei jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Diese Hürde zwingt zu parteiübergreifender Verständigung und verhindert in der Regel extreme oder rein parteipolitische Nominierungen.

Zudem: Ein einzelner Verfassungsrichter kann nicht eigenmächtig handeln. Anders als in manchen medialen Darstellungen sitzen am Bundesverfassungsgericht keine neun „Supreme Lords of Law“, sondern acht Richter pro Senat, die gemeinsam entscheiden – im Kollegialprinzip. Es braucht eine Mehrheit, oft sogar qualifizierte Mehrheiten bei bestimmten Verfahren. Und insbesondere in Verfahren der Verfassungsbeschwerde, mit denen sich Frau Dr. Brosius-Gersdorf künftig schwerpunktmäßig befassen wird, ist der Spielraum ohnehin stark begrenzt: Hier geht es darum, ob geltendes Recht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das ist keine politische Agenda, sondern ein juristischer Prüfauftrag.

Die Diskussion über die Haltung von Frau Brosius-Gersdorf zum Thema Abtreibung etwa verkennt zudem, dass die Rechtslage in Deutschland durch § 218 StGB und die dazugehörige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig geregelt ist. Diese kann eine Verfassungsrichterin nicht einfach „kippen“ – selbst wenn sie wollte. Vielmehr müsste erst ein konkretes Gesetz verabschiedet, dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt und diese dann unter juristischen Gesichtspunkten geprüft werden. Persönliche Überzeugungen sind hier zweitrangig, der Maßstab bleibt das Grundgesetz.

Das bedeutet nicht, dass Kritik grundsätzlich unzulässig ist. Gerade in einem demokratischen Gemeinwesen muss auch die Auswahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern öffentlich diskutiert werden dürfen. Aber die Form und Heftigkeit der aktuellen Debatte sind überzogen und gehen am Wesentlichen vorbei. Frau Dr. Brosius-Gersdorf ist eine anerkannte Staatsrechtlerin, sie hat sich in Wissenschaft und Praxis bewährt – und selbst wenn manche ihrer Positionen streitbar erscheinen, ist genau das der Sinn eines Pluralismus im Gerichtswesen: unterschiedliche Perspektiven unter einem gemeinsamen Verfassungsrahmen.

Wer also behauptet, mit ihrer Wahl sei unsere Verfassung in Gefahr, der ignoriert nicht nur die institutionellen Sicherungen unseres Rechtsstaats, sondern betreibt auch unnötige Panikmache. Wer glaubt, eine Richterin könne allein das Land „nach rechts“ oder „nach links“ kippen, der denkt in den Kategorien Washingtons – nicht Karlsruhe.

Und das sollten wir uns als Demokratie nicht angewöhnen.

Denn: Wir sind nicht in Amerika. Und das ist auch gut so.

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Frau Weidel ist schon in Amerika, mit ihrer Rhetorik.

Ich habe nur einen Ausschnitt von ihrer Rede gesehen.

Sie nannte die Richterin eine Linksradikale Richterin, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

Wenn schon jemand gleich radikal ist, weil er eine Ansicht zu einem Thema äußert, dann kann man niemand in solche Ämter wählen, denn jeder Richter ist auch ein Mensch mit eigenen Ansichten.

🤷‍♂️

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Die LEDs wirst du da selbst einbauen müssen, mit LED Lichterketten. Ich denke nicht das es die als Pfeifenreiniger fertig gibt.

Gibt doch was, aber ob das was taugt kann ich nicht sagen.

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