Trotz der zu verurteilenden Gewalt: Habt ihr Verständnis für das politische Motiv von Maja T.?

Nein 82%
Ja 18%

34 Stimmen

7 Antworten

Nein

Absolut gar nicht. Man kann nicht andere Menschen mit Gewalt angreifen. Das ist durch nichts zu rechtfertigen und sollte auch nicht schöngeredet werden.

Nein
Extremist und Sadist

Dieser Verbrecher ist ein gewissenloser Extremist, der am besten niemals wieder auf freien Fuß kommen sollte. Er hat keine politisch ehrbaren Ziele, seine Ideologie heißt Vernichtung und Diktatur. Diese Person ist eine Gefahr für die Gesellschaft und sitzt völlig zu Recht dort, wo er gerade ist.

Er hat auch nicht einfach jemanden Gewalt angetan, keinem auf die Schnauze gehauen oder mal über die Strenge geschlagen. Dieser Typ ist jemand, der andere Menschen nicht nur überfällt, sondern foltert! Er foltert Menschen. Abartiger kann man keine Verbrechen mehr begehen und ist mMn auch klarer Hinweis darauf, dass diese Person nicht resozialisierbar ist. Diese Person sollte mindestens eine lebenslange Sicherheitsverwahrung bekommen. Vermutlich diente das politische Manifest dieses Gestörten ohnehin nur als Alibi um seinen Sadismus ausleben zu können.

Fragt ihr euch, wie so etwas wie ein Holocaust oder ein Gulag-System entstehen konnte? Unter anderem durch solche Menschen wie ihn.

Was wären seine Ziele ansonsten? Die Errichtung einer roten Diktatur?


Kleidchen2  16.07.2025, 10:56

Irgendwie bist du da durcheinandergekommen it deinem Text.

JunkerWinter  16.07.2025, 10:58
@Kleidchen2

Ich glaube dir sofort, angesichts deines Verständnisses für diesen Täter und dessen Motive, dass du das glaubst.

Nein

Gewalt darf in einem Rechtsstaat niemals ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Wer hier moralische Unterschiede zwischen linker und rechter Gewalt macht, hat sich vom demokratischen Diskurs verabschiedet. Und wer sich legitimiert fühlt, vermeintliche Nazis mit Gewalt zu bestrafen, sollte sich mal überlegen, wie nah diese Anmaßung und persönliche Selbsteinschätzung am Faschismus steht.


Kleidchen2  16.07.2025, 10:55

Nein, man muss Tat und Motiv immer bewerten. Das Motiv auszuklammern bedeutet, das Rechtssystem zu verlassen.

Saarlodri70  16.07.2025, 10:57
@Kleidchen2

Das spielt für den Richter, bei der Bewertung der einzelnen Tat, eine Rolle, wenn er über das Strafmaß entscheidet. Für die Grundsätzlichkeit der Legitimierung von politischen Gewalttaten, darf das, in einem Rechtsstaat, sicherlich keine Rolle spielen.

Saarlodri70  16.07.2025, 13:02
@Kleidchen2

Ich meine, dass man das nationalsozialistische Deutsche Reich, schwerlich als Rechtsstaat bezeichnen kann. Ein solcher Vergleich, zu Maja T., würde sich auch mehr als verbieten, insbesondere im demokratischen Diskurs.

Kleidchen2  16.07.2025, 13:05
@Saarlodri70

Es geht um das Prinzip, ob das Motiv rechtfertigend sein kann. Das hast du nämlich ausgeschlossen.

Saarlodri70  16.07.2025, 13:11
@Kleidchen2

Ich bin mir nicht sicher, um was es dir geht. Ich sagte ja, dass sowas beim Strafmaß Beachtung findet und aus meiner Sicht, ist hier das Motiv "Hass auf Andersdenkende". Das wird vor Gericht sicherlich nicht vorteilhaft für sie sein. Denn aus meiner Sicht, ist dass hier nichts anderes, als wenn ein Rechtsextremist Menschen auf einem CSD angreift und zusammenprügelt.

Aber ich bin jetzt auch kein Jurist und am Ende, geht es bei der Frage eigentlich, um die persönliche Meinung, bzw. Einschätzung. Da werde ich mich jetzt nicht streiten.

Kleidchen2  16.07.2025, 13:18
@Saarlodri70

Ich mache darauf aufmerksam, dass dein Satz

Für die Grundsätzlichkeit der Legitimierung von politischen Gewalttaten, darf das, in einem Rechtsstaat, sicherlich keine Rolle spielen

Stauffenberg keine Chance ließe.

Und Rechtsextremisten anzugreifen ist so oder so strafrechtlich relevant, nur ist das Motiv auch hier nachvollziehbar.

Saarlodri70  16.07.2025, 13:21
@Kleidchen2

"In einem "Rechtsstaat" war hier explizit meine Formulierung. Ich denke, hier gilt eine allgemeingültige Definition. Wenn du da mit Stauffenberg kommst, wirkt das sehr irritierend. Zumindest auf mich.

Saarlodri70  16.07.2025, 13:32
@Kleidchen2

Sorry, jetzt wird es albern. Maja T. mag sich als Widerstandskämpferin sehen und du magst ihr da zustimmen und Verständnis entgegenbringen, aber solche Gedankenspiele sind nur dazu gut, ihre Gewalttaten zu relativieren, denn solche Vergleiche hinken schlimmer, als ein fußkranker Esel.

Kleidchen2  16.07.2025, 13:37
@Saarlodri70

Die Frage war nach dem Verständnis. Und du hast das Motiv als moralischen (nicht rechtlichen) Rechtfertigungsgrubd ausgeschlossen.

Mein Stauffenbergbeispiel sollte da nur eine Extremwertbetrachtung sein. Um klarzumachen, dass Moral beispielsweise ein Rechtfertigungsgrund sein könnte.

Saarlodri70  16.07.2025, 13:45
@Kleidchen2
Und du hast das Motiv als moralischen (nicht rechtlichen) Rechtfertigungsgrubd ausgeschlossen.

Das tue ich auch weiterhin, weil dies nicht in einem Rechtsstaat gilt. Maja T mag sich ja in einer Diktatur wähnen oder in einem faschistischen Polizeistaat, aber wenn man in einem demokratischen Staat lebt, wo rechtsstaatliche Prinzipien gelten, kann es keine moralische Rechtfertigung für politische Gewalttaten geben. Es ist mir unerklärlich, wie man das anders sehen kann.

Kleidchen2  16.07.2025, 16:52
@Saarlodri70

Du würdest also gegen die Aufmarsch der Nazis in der Weimarer Republik nichts gemacht haben

Nein

Bei den Taten von Maja T. Ist das Motiv völlig zweitrangig. Ob ich jetzt jemandem mit einem Hammer den Schädel einschlage weil er die, in meinen Augen, falsche Gesinnung hat oder einfach mal jemanden schwer verletzen will macht keinen Unterschied.
Je länger „es“ sitzt, desto sicherer ist das Land.

Evtl. sollte man eine Petition starten: „Sicherheitsverwahrung für Maja T.“.

Ja

Für das Motiv - ja.

Für die Gewalt - in keinster Weise.