Arbeitsrecht?
Ich habe einen Minijob als Kurier. Es gibt noch 2 weitere Fahrer bei uns im Team, also jeder 2 Tage pro Woche, 16.30-ca.19 Uhr(Sonntag ist frei). Samstag müssen wir uns immer 1 Woche vorher eintragen, eben auch für den Samstag. Wir nehmen uns also extra nichts vor für den Tag. Am Samstag ruft dann der Arbeitgeber gegen 13 Uhr an und gibt Bescheid, ob gefahren werden muss oder ob ausfällt. Doof nur, dass ich mir ja schon von anderen Aktivitäten frei genommen habe und nun doch nicht arbeite.
Das ist bei uns so gängige Praxis, ca 3 von 4 Samstagen fällt es aus.
Ist das aber arbeitsrechtlich so in Ordnung oder muss er uns eigentlich eine Entschädigung zahlen, wegen Annahmeverzug?
Danke
2 Antworten
Im Annahmeverzug befindet er sich wenn er dich für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht beschäftigt, obwohl du deine Arbeitskraft angeboten hast.
Der Samstag ist für den der sich eingetragen hat eher Rufbereitschaft. Diese kann man entlohnen bzw. muss sie entlohnen wenn es der Arbeis-Vertrag oder Tarifvertrag so vorsehen.
Wenn die Rufbereitschaft vom Chef abgesetzt wird - kannst du frei über deine Zeit verfügen. Bleibt immer noch Zeit für spontane Verabredungen.
Besser wie während der ganzen Nacht darauf zu warten, dass ein Bereitschaftshandy läutet.
Wenn Du in Bereitschaft bist, muss dies bezahlt werden.Je nach Branche unterschiedlich