Arbeitsrecht?

2 Antworten

Im Annahmeverzug befindet er sich wenn er dich für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht beschäftigt, obwohl du deine Arbeitskraft angeboten hast.

Der Samstag ist für den der sich eingetragen hat eher Rufbereitschaft. Diese kann man entlohnen bzw. muss sie entlohnen wenn es der Arbeis-Vertrag oder Tarifvertrag so vorsehen.

Wenn die Rufbereitschaft vom Chef abgesetzt wird - kannst du frei über deine Zeit verfügen. Bleibt immer noch Zeit für spontane Verabredungen.

Besser wie während der ganzen Nacht darauf zu warten, dass ein Bereitschaftshandy läutet.

Wenn Du in Bereitschaft bist, muss dies bezahlt werden.Je nach Branche unterschiedlich