Höhe der Entschädigung durch verzögerte Lieferung?
Ich habe beim Möbelhaus XXXL ein Sofa bestellt im Januar. Nun kam am Mittwoch letzter Woche ein Anruf das es Donnerstag zwischen 13 und 18 Uhr ankommt. Dazu nahm ich mir extra frei. Um 19 Uhr kam ein Anruf das die Spedition um 20 Uhr da sei. Allerdings tauchte niemand mehr auf, 10 mal habe ich angerufen auf der Nummer des Spediteurs und er ging nicht ran. XXXL meinte dazu das mein Sofa dann die darauf folgende Woche kommt. Ich bekomme eine Entschädigung im Sinne eines Wertgutscheines. Was ist bei solch einer Aktion eine angemessene Summe? Ich musste meinen Wertvollen Urlaubstag hergeben für nichts!
Danke schon mal im Voraus.
2 Antworten
Na, 50,00€ könnten durchaus angemessen sein.
Es ist doof gelaufen. So viel steht fest.
Einen Schaden kann ich jedoch nicht erkennen, schließlich könntest du den Urlaubstag ja als solchen auch nutzen. Daher steht dir auch kein Schadensersatz zu.
Der Wertgutschein ist als Entschuldigung für die unglücklichen Umstände zu sehen und ist reine Kulanz. 50€ würde ich für angemessen halten ohne mich verarscht zu fühlen.
Wie gesagt, ich sehe keinen Schaden. Ohne Schaden keine Entschädigung.
Alles was er dennoch bekommt ist eine freiwillige und damit kulante Leistung.
Dass man als Kunde natürlich unzufrieden mit der Situation sein kann, ist völlig verständlich, berechtigt aber zu nichts. Gleichwohl ist es nur höflich, dich für entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Der Schaden ist die verlorene Lebens- und Arbeitszeit des Kunden. Auch insofern sein Verdienstausfall. Bei bezahlten Urlaub trifft dies natürlich nicht zu.
Aus rechtlicher Sicht mag ich Dir zustimmen.
Naja. Arbeitszeit ist keine verloren gegangen. Den Urlaubstag nimmt man ja so oder so irgendwann.
Und Lebenszeit ist auch keine verloren gegangen.
Falls das gemeint war, stimme ich aber dem zu, dass der Urlaubstag ggf. nicht so erholsam war, wie er hätte sein können, wenn alles nach Plan gelaufen wäre.
Das wollte ich lesen. Ist das Möbelhaus seriös, kommt es dem Kunden entgegen.
Reine Kulanz? Sehe ich insofern anders, als der Fragsteller nachweisen kann, sich extra einen Urlaubstag zwecks seiner Arbeit genommen zu haben. Dann sollte die Entschädigung großzügiger ausfallen.