Möbelkauf mit Hindernissen, kann ich Schadenersatz fordern?

3 Antworten

Ich habe den entsprechenden Kauf- als auch den Liefertrag mit festem Liefertermin

Ist das ein kalendermäßiger Termin? Wenn nein, dann musst Du anmahnen. Wenn ja, dann hast Du nach § 280 und § 286 BGB tatsächlich Anspruch auf Schadenersatz. Ob ein Schaden durch Dein Entsorgen des Bettes entstanden ist, würde ich in Frage stellen.

Einen Deckungskauf kannst Du erst dann machen, wenn Du eine angemessene Nachfrist gesetzt hast und das dem Verkäufer mitgeteilt hast.

MSDOS666 
Fragesteller
 02.02.2022, 07:48

Hallo Tina, wenn du mit kalendermäßigem Termin wissen möchtest ob da Tag und Uhrzeit vereinbart wurde,? Ja, wurde vereinbart. Im Liefervertrag steht, Montag 24.01.2022 zwischen 10:00 Uhr und 13:00Uhr. Seit dem erhalte ich fast täglich Anrufe aus dem Möbelhaus, mit diversen Zusagen von Lieferterminen. Gestern abend hat man mir dann, dass Ausstellungsstück angeboten, man müßte aber 25% AUfschlag berechnen, weil man das Bett ja im Laden abbauen und bei mir aufbauen müsse. Und ich finde da hört der Spass auf

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tinalisatina  02.02.2022, 09:28
@MSDOS666

Also, wenn das genau festgelegt ist, dann ist der Händler bereits in Lieferverzug. Das würde ich ihm mitteilen. Ist natürlich die Frage, ob Du ein (das) Bett irgendwo anders schneller herbekommst … Deshalb ist es halt jetzt die Frage, was Du willst.

Ansonsten: Für ein Ausstellungsstück einen Aufschlag zu verlangen ist für mich schon der Gipfel der Frechheit. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus. 

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Den Händler schriftlich auffordern, die Ware bis zu einem bestimmten Termin zu liefern. Versäumt dieser den Termin, schriftlich einen zweiten (und letzten) Termin nennen. Wird auch dieser Termin versäumt, kannst Du den Vertrag kündigen und dasselbe (oder ein gleichwertiges) Bett woanders kaufen. Ist das "andere" Bett teurer, kannst Du die Preisdifferenz dem ersten Händler in Rechnung stellen.

Daß Du Dein altes Bett bereits entsorgt hast, ist allerdings Dein Problem... wenn ich mir neue Möbel kaufe, buche ich immer die Entsorgung der alten Möbel mit dazu - oder warte mit der Entsorgung zumindest so lange, bis die neuen Teile dann auch wirklich bei mir eingetroffen sind.

MSDOS666 
Fragesteller
 01.02.2022, 14:33

? Sry, aber ich sehe das anders. Am Samstag vorher, wurde mir die Lieferung für Montag angekündigt, es wurde gesagt, das Bett ist im Lager und wird für die Lieferung am Montag in den LKW geladen und ich wäre der zweite Kunde der am Montag angefahren wird.

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Waldi2007  01.02.2022, 14:37
@MSDOS666

Das spielt doch gar keine Rolle! Fakt ist: Die Ware ist nicht wie angekündigt angekommen! Fakt ist auch: Du hast Dich darauf verlassen und vorschnell gehandelt, indem Du Dein altes Bett entsorgt hast. Da hilft kein Herumdiskutieren: Daß Du derzeit kein Bett hast, ist Deine Schuld - oder hat Dich irgend jemand gezwungen, das alte Bett zu entsorgen? Nein, es war DEINE Entscheidung!

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MSDOS666 
Fragesteller
 01.02.2022, 14:42
@Waldi2007

Ich mußte mein altes Bett entsorgen, weil ich nicht zwei Betten in einem Raum stellen kann. Wenn ich bei einem Autoteilezulieferer Ersatzteile bestelle, mir von diesem ein Liefertermin genannt wird, und die Ware ist zu dem angekündigten Termin nicht da, kann ich diesen dafür haftbar machen. Warum sollte das bei einem Möbelkauf nicht so sein?

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Waldi2007  01.02.2022, 14:45
@MSDOS666

Wenn Du Dir Auto-Ersatzteile bestellst, baust Du dann die alten Teile aus, bevor die neuen Teile da sind? Wohl kaum - oder?!?

Außerdem habe ich Dir ja bereits im ersten Absatz meiner Antwort geschildert, wie Du im Falle eines Lieferverzuges vorgehen kannst!

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MSDOS666 
Fragesteller
 01.02.2022, 14:48
@Waldi2007

Waldi, ja. Ich baue alte Autoersatzteile aus, bevor die neuen Teile geliefert werden. Aber wieso und warum, das jetzt hier zu erklären würde Seiten belegen und deswegen lasse ich es an dieser Stelle sein

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Waldi2007  01.02.2022, 14:49
@MSDOS666

Wer hat denn mit dem Autokram angefangen? Ich jedenfalls nicht ;)

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Liegt eine Pflichtverletzung des Möbelhauses vor? Wohl ja.

Entsteht damit ein möglicher Schadensersatzanspruch? Wohl auch ja.

Hast du einen bezifferbaren Schaden? Eher nein.

Ist dein freier Tag ein Schaden? Grundsätzlich nicht.