Sollten Straftäter nach Verbüßung ihrer Strafe komplett anonym weiterleben dürfen?

6 Antworten

Ja sollten sie. Wenn die Strafe abgegolten ist ist sie abgegolten.


DerHans  12.08.2025, 17:43

Das hieße aber dass ein Betrüger oder Dieb auch Schadensersatz leisten müsste. was wohl so gut wie nie passiert.

xNevan  12.08.2025, 17:45
@DerHans

Das Strafmaß legt das Gericht fest. Schadensersatz sind meist Zivilklagen und damit eine ganz andere Baustelle.

DerHans  12.08.2025, 17:48
@xNevan

Wenn sie aber vollkommen anonym blieben, hätten die Geschädigten ja gar keine Chance

VaryNia  12.08.2025, 18:05
@DerHans

Niemand kann komplett anonym leben und eine komplette Anonymität wird der FS deshalb auch nicht gemeint haben (entgegen des Wortlauts der Frage), sondern eher, dass die Verurteilung nicht öffentlich einsehbar ist. Das würde Schadensersatz-Ansprüchen nicht im Weg stehen

xNevan  12.08.2025, 18:24
@DerHans

Sie bleiben ja durch das Strafverfahren nicht anonym. Aber es gibt keine Notwendigkeit ihre Identität darüber hinaus publik zu machen.

Was heißt anonym? Ihren Namen sollten sie schon behalten und ihren Wohnsitz müssen sie wie jeder Bürger auch anmelden, aber so Pranger wie teilweise in USA finde ich mehr als fragwürdig.

Es gibt in Deutschland keine Veröffentlichung nach Abschluss des Verfahrens und noch weniger nach Verbüßung der Strafe. Insofern ist ein Täter, wenn er die Strafe verbüßt hat, von staatlicher Verfolgung frei.

Aber, es ist durchaus richtig, dass Dateien und Akteien nicht sofort gelöscht werden, z.B. bei Tätern die weiter die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Meiner persönlichen Meinung nach ist diese gesetzlich vorgeschriebene Löschfrist ohnehin viel zu kurz.

Zudem kann es sein, dass Opfer zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz geltend machen werden. Der Täter muss also auch danach erreichbar sein.

Ja irgendwie schon. Für das verbüßen sie ja ihre Straftat aber wie du sagst es kommt auf die tat darauf an

Nur dann, wenn ausgeschlossen werden kann, dass von dieser Person nochmal eine Gefahr ausgeht. Ich würde sogar soweit gehen, dass dieser Nachweis vom Straftäter selbst erbracht werden muss.