Würde sich Geschichte wiederholen, wenn die AfD an der Macht wäre?

Nein 69%
Ja 31%

74 Stimmen

9 Antworten

Nein

Deine Vorstellung vom Nationalsozialismus ist anscheinend sehr lückenhaft und vor allem von Klischees geprägt. Juden wurden in der Nazi-Ideologie vor allem als Drahtzieher des globalen Finanzwesens gesehen, über das sie angeblich eine eigene Agenda verfolgten zu Lasten der reichen westlichen Staaten. Ferner wurde ihnen unterstellt, den Kommunismus zu fördern.

Für die breite Masse wurde diese Ideologie runtergebrochen auf Ressentiments gegen eine elitäre Klasse und gegen die angeblichen Schuldigen des verlorenen Krieges und der darauf folgenden politischen Umwälzungen. Man darf nicht vergessen, daß in der Zeit der Weimarer Republik die Furcht vor einer Machtübernahme durch die Kommunisten sehr gegenwärtig war, und daß die Juden zwar eine Minderheit waren, aber eine sehr elitäre Minderheit mit weit überdurchschnittlich vielen Vertretern in allen Eliten der Gesellschaft. Der von den Nazis geschürte Judenhaß war in erster Linie ein Haß auf die Eliten, auf die Reichen, die Gebildeten, die Mächtigen.

Der Analogie zu den Moslems und Migranten unserer Zeit fehlt also jede sachliche Grundlage. Sollte sich tatsächlich Geschichte wiederholen, dann keinesfalls in der von Dir skizzierten Weise.

Nein

Das halte ich persönlich zum Glück für ziemlich sicher ausgeschlossen. Eine 100%ige Sicherheit diesbezüglich, kann es leider nicht geben aber es gibt schon sehr gute Sicherheitsmechanismen im Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), welche genau das verhindern sollen. Das Grundgesetz, unterscheidet sich maßgeblich von der damaligen Reichsverfassung. So ist es zum Beispiel zum Glück nicht mehr möglich, das Grundrechte grundsätzlich außer Kraft gesetzt werden können und es ist auch nicht mehr möglich, das die Bundesregierung ohne das Parlament Gesetze beschließen kann. Zusätzlich, wirkt der Bundesrat an den Gesetzen des Bundes mit. Bei den sogenannten Zustimmungsgesetzen, welche die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern betreffen, ist wie der Name schon sagt die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz erforderlich. Dies betrifft unter anderem auch das Strafrecht. Bei den sogenannten Einspruchsgesetzen, also bei Gesetzen, bei denen dem Bund die alleinige Gesetzgebungskompetenz zusteht, kann der Bundesrat Einspruch gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz einlegen. Dieser Einspruch bewirkt, dass sich der Bundestag erneut mit dem Gesetz und mit der geäußerten Kritik daran befassen muss, den Einspruch jedoch mit gewissen Mehrheitsverhältnissen überstimmen und das jeweilige Gesetz dann dennoch in Kraft treten kann. Abschließend, müssen alle Bundesgesetze auch noch vom Bundespräsidenten gegengezeichnet, ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dabei, steht dem Bundespräsidenten auch das sogenannte Prüfungsrecht zu. Das bedeutet, das er vor der Gegenzeichnung des Gesetzes überprüft, ob dieses verfassungskonform zustande gekommen ist und aber auch, ob dieses nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Als allerletzte Möglichkeit, wacht das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es kann Gesetze für verfassungswidrig und damit für nichtig oder auch "nur" für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären, jenachdem, wie schwerwiegend der festgestellte Verfassungsverstoß ist. Würde offenkundig gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung verstoßen werden, so würde eine Partei vom BVerfGE zudem verboten werden. Ja, ein "normales" Verbotsverfahren dauert seine Zeit, weil eben sämtliche Beweise ausgewertet werden müssen, die vorgelegt werden. Wenn jedoch eine Regierungspartei offenkundig gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung verstoßen werden würde, dann bräuchte es keine geheimdienstlich erlangten Beweise mehr, weil es dann für Jedermann offensichtlich wäre. Das erste derartige Gesetz, wäre der beste Beweis dafür. Desweiteren, garantiert auch die europäische Union (EU) vergleichbare Grundrechte und Deutschland, ist ein Mitgliedsstaat der EU. Es gibt also derartig viele Sicherheitsmechanismen, dass eine Umgehung davon beinahe unmöglich ist. Wohlgemerkt beinahe.

Mfg


Answer1234567  11.08.2025, 23:47
Es kann Gesetze für verfassungswidrig und damit für nichtig oder auch "nur" für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären, jenachdem, wie schwerwiegend der festgestellte Verfassungsverstoß ist.

Das wäre mir neu. Ein Gesetz, das mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, ist verfassungswidrig und nichtig gem. § 78 BVerfGG.

Rollerfreake  12.08.2025, 10:57
@Answer1234567

Das stimmt formal. Dennoch, gab es bereits zig Fälle in der Rechtsprechung des BVerfGE, in welchen das BVerfGE das Gesetz dann nicht für verfassungswidrig sondern bei relativ leicht zu begehebebden Verfassungsverstößen "nur" für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat. Es hat dem Gesetzgeber dann eine gewisse Frist auferlegt, innerhalb derer er das Gesetz verfassungskonform anpassen muss und hat für den Übergangszeitraum bis dahin dann selbst Regelungen zur verfassungsgemäßen Anwendung des Gesetzes aufgestellt. Mfg

Allerdings habe ich noch mehr Bedenken, dass sich unsere Geschichte wiederholen könnte wenn die Afd an der Macht ist.

Die Geschichte wiederholt sich immer und unter der AfD ist es sicher nicht angenehm... aber sie wird kein neues Drittes Reich schaffen können.

Heute ist es so, dass Muslime und Migranten für alles verantwortlich gemacht werden. Für alle Terroranschläge und Gewalt werden Muslime verantwortlich gemacht. Es gibt Abneigung und Vorurteile gegenüber denen. Genauso wie bei den Juden früher.

Naja... ganz vergleichbar ist es nicht. Heutzutage wird ermittelt und leider stellt sich heraus, dass solche Täter nicht selten bestimmte Hintergründe haben. Nicht alle, ganz sicher nicht, aber doch bemerkenswert viele.
Juden wurden zu Sündenböcke für alles mögliche gemacht... hier wird lediglich auf Statistiken zurückgegriffen oder auf Vorfälle, die es gibt, die aufgebauscht werden, um ein Problem ins Gespräch zu bringen... das wirklich auch so existiert.

Und das in der Bevölkerung auch durch Erfahrungen gestützt wird.

Man erkennt gewisse Paralellen von früher, doch es ist nur eine Frage der Zeit bis sich das ganze wiederholt.

Man erkennt die Parallelen weil man sie sehen und als Parallelen verstehen will, vergisst hier aber Parallelen zu ziehen zu unzähligen anderen Kapiteln der Geschichte. Antisemitismus findest du auch z.B. im Kaiserreich. Fremdenfeindlichkeit findest du vermutlich durch die gesamte Geschichte sämtlicher Länder. Und in den seltensten Fällen ist das zu Ausmaßen des Holocausts eskaliert.

Ich hätte wirklich bedenken, dass es einen zweiten Holocaust geben könnte wenn die Afd an der Macht ist.

Und ich denke du reagierst über.

Denkt ihr es würde irgendwann so weit kommen?

Irgendwann vielleicht, doch nicht innerhalb der nächsten paar Jahre. Im Gegensatz zur NSDAP hat die AFD dafür weder das Profil noch die guten Voraussetzungen, die ihnen helfen einen vergleichbaren Staat zu erschaffen und die BRD ähnlich der Weimarer Republik auszuhebeln.

Seltsam, dass auf diese im Geschichtsunterricht gelernten Punkte weniger hingewiesen wird... aber klar, passt vermutlich auch nicht so wirklich in die Untergangsszenarien, die da gezeichnet werden.

Ich teile Deine Parallelen voll und ganz, hoffe aber, dass mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten nicht wieder eine rechtsextreme Partei wählen, nur weil sie die aktuelle Regierung für nicht genügend kompetent empfinden.

Ja

Geschichte wiederholt sich aber nie 1 zu 1, es gibt parallelen und manche AFD Politiker wären bereit für ein Holocaust aber es würde sich nicht gleich abspielen und anderes verlaufen, außerdem ist es heute zu Tag garnicht mehr so möglich wie es früher war, trotzdem bleibt die AFD eine Gefährdung der Demokratie und unsere Gesellschaft.

Woher ich das weiß:Recherche