Mit 28 Jahren hochverschuldet, ca. 110.000€ und Arbeitslosigkeit, komme Ich da noch raus?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin (M) 28 Jahre jung und habe leider durch meine Arbeitslosigkeit und meiner Spielsucht einen sehr großen Schaden hinterlassen. Die ein oder anderen Schulden habe Ich beglichen, es sind noch knapp 12.000€ an Schulden an jegliche Banken, 30.000€ an das Finanzamt wegen gewerblichen handeln auf Ebay sowie der Rest an Familienmitgliedern z.B. Mama, Papa, Geschwister sowie Freundin usw. Ich bin leider seit knapp einem 3 Vierteljahren arbeitslos, beziehe ALG2 Geld womit Ich auch etwas Schulden abbezahlt habe. Nun meine Frage, Insolvenz käme wegen den 12 TSD nicht in Frage, eine Stelle finde Ich ebenfalls zeitgerecht nicht und wegen privatlichen Gründen wie z.B.: Spielsucht, komisches Verhalten, Ängstlichkeit, Psychische Bauchschmerzen, Arbeitsphobie usw. - kann Ich eventuell noch diese Schulden begleichen, Ich frage mich manchmal was das Leben noch für einen Wert hat, Ich möchte nur vernünftige Ratschläge haben, Ich überlege auch eine Selbstständigkeit auszuüben, eventuell so auf die Beine zu kommen, das Jobcenter würde gegebenenfalls Unterstützung leisten, die Frage ob Ich auch ohne einen Laden mich selbstständig machen kann müsste noch geklärt werden.

Tipp: Bitte nur realistische Antworten schreiben. Wenn Ihr mir helfen wollt, dürft Ihr gerne eure Meinung schreiben, bitte unterlässt beleidigende Kommentare, danke!

Mit freundlichen Grüßen

Insolvenz, Selbständigkeit, Schulden, Recht, Anwalt, eBay, Psychologie, ALG II, arbeitslos, Gesundheit und Medizin, Hartz IV, Jobcenter, Liebe und Beziehung, Wirtschaft und Finanzen
Problem mit ALG2 - Mehrbedarf?

Hi zusammen. Eine relativ wichtige Frage, mit etwas persönlichen Angaben:

Vorab: Ich bin wegen einer psychischen Erkrankung "arbeitsunfähig" beim Jobcenter geschrieben. Also dauerhaft sozusagen. (max- 3 std/Tag arbeiten und so). Ich war zuletzt mehrere Jahre in einer Tagesstätte für psychisch erkrankte. Mache jetzt eine Berufliche Reha und ein Kumpel, der die Reha auch angefangen hat bekommt einen Mehrbedarf von ca. 150€ /Monat. Also schon krass. in dem Gesetzestext steht: bei Erwerbsfähigkeit und Behinderung. Ich hab einen höheren Grad der Behinderung als mein Kumpel. Aber ich glaub keine Erwerbsfähigkeit. Ansonsten unterscheiden wir uns nicht. Der Kumpel war auch in der Tagesstätte. (Hatte aber schon eine Ausbildung fertig).

Zur Frage: Wieso kriegt er einen Mehrbedarf? Ich werde da nochmal nachhaken beim Jobcenter. Und Frage dazu: Kann ich meine Arbeitsunfähigkeit einfach kündigen, damit ich für diesen Mehrbedarf berechtigt bin? Eine frühere Jobcenter-Mitarbeiterin meinte, dass mein diesen "Zustand" bzw. "Status" einfach beenden kann.

Ich finde das irgendwie voll ungerecht (und reg mich allgemein klein wenig über solche sachen auf, weil ungerecht und einem nichts gesagt wird, man nicht aufgeklärt wird). Nach außen machen wir das selbe, nur dass er sich arbeitssuchend gemeldet hat glaub ich, könnte man sagen. Bekommt er nur deshalb einen Mehrbedarf???? Sorry, aber das kann doch echt nicht sein

Danke für hilfreiche Antworten. Einen friedlichen Tag wünsche ich noch

Recht, ALG II, behinderungsgrad, Hartz IV, Jobcenter
Begleitete Ausbildung im geschützten Rahmen für psychisch Erkrankte?

Hallo liebe Community,

Ich habe mich gefragt, ob mir hier vielleicht jemand sagen kann welche Möglichkeiten es gibt als psychisch Vorerkrankte Person eine begleitete Ausbildung im geschützten Rahmen zu machen?

Ein paar Hintergründe:

Ich bin 28 Jahre alt und komme aus NRW. Leider habe ich durch verschiedene traumatische Erlebnisse eine Persönlichkeitsstörung und PTBS entwickelt und war bis vor 2 Jahren deshalb absolut nicht arbeitsfähig. Meine schulische Laufbahn endete mit einem Hauptschulabschluss, da die traumatischen Erlebnisse mitten in meiner Schulzeit passiert sind und die Aufarbeitung dauert bis heute noch an. Nebenbei habe ich auch körperlich mehrere Diagnosen. Auch das Jobcenter schrieb mich bis vor 2 Jahren mittels Gutachten komplett kaputt. Deshalb habe ich 2019 erstmal in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung angefangen zu arbeiten und nebenbei eine Verhaltenstherapie begonnen. Denn ich möchte wirklich unbedingt arbeiten und habe Träume und Ziele!

Seit 2 Jahren bin ich jetzt auf einem Gruppenaußarbeitsplatz (als Redakteurin für ein kleines Magazin) und wechsle bald in den Arbeitsbereich. Finanziell ist das aber für mich leider so kein dauerhaftes Leben (230 Euro monatlich für 6 Std täglich)... Ich bin also trotz Arbeit noch immer abhängig von Grundsicherung und das möchte ich nicht mehr sein. :( Ich habe mich inzwischen durch die Therapie so stark stabilisiert, dass ich innerhalb der Werkstätten eigentlich stark unterfordert und überqualifiziert bin und eine Ausbildung, Schule und später ein Studium nachholen könnte. Diese Ansicht teilen auch alle Gruppenleiter und meine Betreuer. Mir wurde heute aber gesagt, dass es innerhalb der Werkstätten nicht mehr viele Weiterbildungs Möglichkeiten für mich gäbe. Eine Ausbildung ist innerhalb der WfbM so nicht möglich.

Mein großer Traum ist es in den Bereichen Medien, Design, Redaktion oder Sozialarbeit zu arbeiten. Am liebsten würde ich das in Begleitung machen/in einem geschützten Rahmen, also unter Berücksichtigung meiner psychischen Erkrankung, da es leider Symptome der Erkrankung gibt, die nie wieder gänzlich verschwinden. Zum Beispiel große Schwierigkeiten mit lauten Geräuschen oder Menschenmengen.

Hat jemand da Ideen wie mein Weg weiter gehen könnte? An das Jobcenter (Rehaberaterin) habe ich mich heute auch schon gewandt und warte auf Antwort. Leider hab ich beim Jobcenter aufgrund meiner damaligen Verfassung bisher nur negative Erfahrungen gemacht (Amtsarzt). Sind meine Berufswünsche überhaupt realistisch und erreichbar wegen meinem Alter (28)?

Berufswahl, Arbeitsamt, Jobcenter, psychische Erkrankung, Rehamaßnahme, Ausbildung und Studium, Werkstatt für behinderte Menschen
Strom rückzahlung bekommt jobcom/jobcenter?

Also nur um meine situation kurz zu beschreiben , ich bin aktuell krankgeschrieben und habe keine arbeitsstelle. Deswegen bekomme ich einen teil krankengeld und einen Teil lebensunterhalt von der jobcom.

Ich bin vor fast 2 jahren in eine neue wohnung gezogen , dank meines unwissens in eine mit einer nachtspeicher heizung. Diese hat meine stromrechnung komplett gesprängt so dass meine stromzahlung jeden monat von 77€ auf 177€ erhöt wurde. Allerdings bezahlt mir die jobcom nun nicht mehr geld , diese zusätzlichen 100 euro bezahle ich von meinem eigenen lebensunterhalt. Nun habe ich natürlich versucht strom zu sparen , saß die meiste zeit diesen winter hier in einer recht kalten wohnung um die kosten niedrig zu halten und eher etwas zurück zu bekommen als nachzahlen zu müssen. Nur um dass zu verdeutlichen , durch die strom sache habe ich im monat etwa 160 euro zum leben übrig. Nun wurde mir gesagt , dass das geld was ich gespart habe bzw. Die strom rückzahlung an die jobcom geht. Und das finde ich halt ein wenig unfair weil ich echt wenig habe bzw. Ich ja nicht mehr von der jobcom bekomme und die 100 euro aus eigener tasche bezahle. Und das ist auf dauer wirklich kein zustand , leider kann ich auch aus gesundheitlichen gründen aktuell nicht arbeiten. Ich habe einfach die hoffnung dass sich eventuell jemand hier mit dem thema auskennt , das iste ein thema dass wirklich an mir zerrt.

Finanzen, Geld, Strom, Recht, Arbeitsamt, Jobcenter
Förderung für Führerschein für Ausbildung?

Hallo liebe Experten!
Vielleicht kann ich durch diese Plattform konkrete Antworten zu meiner Frage erhalten. Ich beschreibe mal kurz worum es genau geht:
Ein junger Mann (19) nimmt derzeit an einer Berufsvorbereitenden Maßnahme an der LEB teil. In dieser Zeit durchläuft er ein 9 monatiges, unentgeltliches Praktikum in einer Kfz-Werkstatt. Hier wird er im Anschluss eine Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker antreten können.
Die besagte Person verfügt allerdings nicht über einen Auto-Führerschein. Diesen soll er bis zur Ausbildung lt. Betrieb im besten Fall aber besitzen, da er nicht in der gleichen Stadt wohnt, ein Umzug aufgrund Partnerschaft nicht möglich ist, mit Führerschein nicht mehr auf den Zug angewiesen ist (welcher häufiger Verspätung hat und somit auch der Praktikant nicht rechtzeitig den Arbeitsbeginn einhalten kann) und eben auch Fahrzeuge außerhalb des Betriebsgeländes bewegen dürfte.

Der junge Mann hat mit seinem Berufsberater über die Fördermöglichkeit für einen Führerschein gesprochen, welcher sofort diese ausgeschlossen hat.
Fakt ist, dass für eine Förderung für solche Fälle grundsätzlich kein Rechtsanspruch gilt. Dennoch stellt sich die Frage, welche Anlaufstelle der junge Mann haben kann, um ggf. doch noch eine Förderung zu erhalten. M.E. liegen genügend Begründungen vor und selbst habe ich bereits aus Erfahrungsberichten lesen können, dass selbst Personen, welche sich sogar schon in der Ausbildung befanden, eine solche Förderung von der Agentur für Arbeit evtl. auch JobCenter erhalten haben.
U.a. sehe ich folgenden Gesetzestext als erfolgsversprechend:

§ 44 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget

(1) Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden...

Vielleicht hat der Bursche einfach nur den falschen Ansprechpartner gehabt?
Beste Grüße
Beate

Schule, Ausbildung, Recht, Führerschein, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Jobcenter, Förderungsmittel, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad
Erstattungsanspruch vom Jobcenter und Bafög?

Halloo,

also ich habe Oktober Bafög beantragt und es hat sich halt ein wenig in die länge gezogen, ich habe dann nochmal angerufen und nachgefragt was mit meinem Antrag passiert ist. Mein Sachbearbeiter hat mir geschrieben, dass er meinen Antrag fertig bearbeitet habe und jetzt nur noch auf den Erstattungsanspruch vom Jobcenter wartet und danach den Antrag dann freigeben wird. 1 Woche danach , also heute erhielt ich einen Brief von Jobcenter (Er solle nur als Information dienen) dieser wurde zum Bafög Amt weitergeleitet.

da steht “ mit dem schreiben vom … habe ich xy einen Erstattungsanspruch dem Grunde nach angezeigt.” “Der Oben genannten und den mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen wurden von der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Bonn für den Zeitraum vom 01.10.21 bis 28.02.2022 leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB ll bewilligt. “ Sie hat jedoch Anspruch auf BAföG fûr den oben genannten Zeitraum.” Es besteht insoweit ein Erstattungsanspruch für den oben genannten Zeitraum in Höhe von xy €” Und da steht noch am ende auf der rückseite dass Geld bis zum 2.03 auf ein Konto überwiesen werden soll, wahrscheinlich das vol Jobcenter dann? Ich verstehe jetzt nicht so ganz, zahlt der Jobcenter jetzt das Geld im Vorraus und muss es sobald ich Bafög bekomme alles zurück zahlen? Oder Regeln die das unter sich , oder werde ich das Geld überwiesen bekommen also die Summe die im Brief stand?🥲

Recht, BAföG, Jobcenter, Ausbildung und Studium

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