Darf das Jobcenter mir das abziehen?

4 Antworten

Formal dürfen Privatverkäufe eigentlich nicht angerechnet werden, bzw. wäre das angreifbar. Da in aller Regel kein Zugewinn erzielt wird, sondern nur etwas Vorhandenes verwertet wird. Die genaue Definition ist "Vermögensumwandlung".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 15.08.2022, 14:11

Aber auf meinem Konto steht dann nicht das es per Ebaykleinanzeigen verkauft wurde. Oder soll der Käufer das dann im Verwendungszweck angeben?

DerHans  15.08.2022, 14:19
@Wildfuchs65

Was soll denn dagegen sprechen? Ihr habt doch eine Transaktionsnummer.

Wenn es Dein eigenes Gerät ist, dann nennt man den Verkauf eine "Vermögensumwandlung".

Wenn den schlafenden Löwen nicht weckst, passiert nichts.


Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 15.08.2022, 14:14

Die wollen aber 1x im Jahr Kontoauszüge wegen Weiterbewilligung.

Wenn du das Handy vor Antragsabgabe hattest, wird da nichts abgezogen, weil du das Vermögen ja schon hattest.


Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 15.08.2022, 14:13

Also kann ich es ohne Gewissensbisse per Versand verkaufen? Dachte das wenn die sehen das ich den Betrag von 300-350€ auf meinem Konto habe,ich Ärger kriege oder die das anrechen.

Wippich  15.08.2022, 15:03
@Wildfuchs65

Wenn du nachweisen kannst, dass du das schon bessen hast, kann nichts passieren.

Wildfuchs65 
Beitragsersteller
 15.08.2022, 15:41
@Wippich

Habe das Handy geschenkt bekommen von meiner Mutter. Die hat das damals als Vertragshandy genommen. Nur habe ich jetzt ein neues und brauch das Samsung nicht mehr.