Darf das Jobcenter mir das abziehen?
Hallo,
ich würde gerne ein Handy auf Ebaykleinanzeigen verkaufen undzwar per Versand. Das Handy habe ich für 350€ VB drin. Ich kriege ALG2. Nun ist die Frage: würden die mir was davon abziehen? Per Paypal geht leider auch nicht,da ich den Betrag davon nicht abbuchen kann.
6 Antworten
So lange du Gegenstände aus deinem eigenen Bestand verkaufst, nennt man das "vermögenstausch". Nur, wenn du sowohl ankaufst UND verkaufst, ist das ein meldepflichtiges Gewerbe.
Formal dürfen Privatverkäufe eigentlich nicht angerechnet werden, bzw. wäre das angreifbar. Da in aller Regel kein Zugewinn erzielt wird, sondern nur etwas Vorhandenes verwertet wird. Die genaue Definition ist "Vermögensumwandlung".
Was soll denn dagegen sprechen? Ihr habt doch eine Transaktionsnummer.
Ja, würden sie. Es ist Einkommen.
Doch, natürlich ist auch ein einmaliger Verkauf Einkommen. lol
Da klingt das der anderen Kommentare viel Glaubwürdiger.
Wenn es Dein eigenes Gerät ist, dann nennt man den Verkauf eine "Vermögensumwandlung".
Wenn den schlafenden Löwen nicht weckst, passiert nichts.
Die wollen aber 1x im Jahr Kontoauszüge wegen Weiterbewilligung.
Aber auf meinem Konto steht dann nicht das es per Ebaykleinanzeigen verkauft wurde. Oder soll der Käufer das dann im Verwendungszweck angeben?