Darf das Jobcenter mir das abziehen?
Hallo,
ich würde gerne ein Handy auf Ebaykleinanzeigen verkaufen undzwar per Versand. Das Handy habe ich für 350€ VB drin. Ich kriege ALG2. Nun ist die Frage: würden die mir was davon abziehen? Per Paypal geht leider auch nicht,da ich den Betrag davon nicht abbuchen kann.
4 Antworten
Formal dürfen Privatverkäufe eigentlich nicht angerechnet werden, bzw. wäre das angreifbar. Da in aller Regel kein Zugewinn erzielt wird, sondern nur etwas Vorhandenes verwertet wird. Die genaue Definition ist "Vermögensumwandlung".
Was soll denn dagegen sprechen? Ihr habt doch eine Transaktionsnummer.
Wenn es Dein eigenes Gerät ist, dann nennt man den Verkauf eine "Vermögensumwandlung".
Wenn den schlafenden Löwen nicht weckst, passiert nichts.
Die wollen aber 1x im Jahr Kontoauszüge wegen Weiterbewilligung.
Wenn du das Handy vor Antragsabgabe hattest, wird da nichts abgezogen, weil du das Vermögen ja schon hattest.
Also kann ich es ohne Gewissensbisse per Versand verkaufen? Dachte das wenn die sehen das ich den Betrag von 300-350€ auf meinem Konto habe,ich Ärger kriege oder die das anrechen.
Wenn du nachweisen kannst, dass du das schon bessen hast, kann nichts passieren.
Habe das Handy geschenkt bekommen von meiner Mutter. Die hat das damals als Vertragshandy genommen. Nur habe ich jetzt ein neues und brauch das Samsung nicht mehr.
Aber auf meinem Konto steht dann nicht das es per Ebaykleinanzeigen verkauft wurde. Oder soll der Käufer das dann im Verwendungszweck angeben?